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RUBENS 69 2. April 2002

Senat erlebt Sternstunde

Verfassungsentwurf verabschiedet

Der Rektor sprach von einer "Sternstunde des Senat", außerdem lobte er die "konsensfähige Ruhr-Uni". Prof. Dietmar Petzinas Enthusiasmus resultierte aus einer "erfolgreichen" Abstimmung im Senat am 14.3.02. Um genau 11.10 h wurde der Entwurf zu einer neuen Verfassung der RUB verabschiedet: einstimmig mit 18 zu 0 Stimmen.
Danach hatte es lange Zeit nicht ausgesehen, denn auf der ersten Lesung des 1. Entwurfes fünf Wochen zuvor war man sich im Senat über kaum etwas einig. Immerhin sind dort die vier Statusgruppen (Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, nichtwissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende) vertreten: mit all ihren unterschiedlichen, teils konträren Auffassungen und Zielen. Schließlich mündete die Lesung inkl. Diskussion in einen 2. Verfassungsentwurf. Dieser wiederum bildete die Grundlage für intensive Gespräche innerhalb der drei Gruppen "wissenschaftliche Mitarbeiter", "nichtwissenschaftliche Mitarbeiter" sowie "Studierende". Die drei Gruppen präsentierten kurz vor der entscheidenden Senatssitzung vom 14. März eine Tischvorlage, zu der die Professoren während der Sitzung Stellung bezogen. Das Resultat ist bekannt (siehe oben). Das 63 Artikel umfassende Werk wurde anschließend dem nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium (MSWF) zur Genehmigung vorgelegt. Erfolgt diese und wird entsprechend verkündet (veröffentlicht), kann die neue Verfassung der RUB in Kraft treten.
Gegenüber dem 1. Verfassungsentwurf (RUBENS 68) enthält der nun vom Senat verabschiedete Entwurf einige Änderungen. So wurde z. B. von der Idee Abstand genommen, einen der Prorektoren aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter wählen zu können. Es wird zudem weiterhin nur drei Prorektoren geben, und zwar für die Bereiche "Forschung und Wissenstransfer", "Lehre, Weiterbildung und Medien" sowie "Planung, Struktur und Finanzen"; analog wird es zukünftig drei entsprechende Universitätskommissionen geben. Im Gegensatz zum 1. Entwurf wird der Rektor Vorsitzender des Senats und des erweiterten Senats bleiben. ad

Wer den vom Senat verabschiedeten Verfassungsentwurf genauer studieren möchte, kann im Intranet eine entsprechende PDF-Datei laden unter http://www.ruhr-uni-bochum.de/strukturdebatte/verfassung.htm

Mehr zur neuen Verfassung der RUB lesen Sie:
im Editorial dieser RUBENS
in RUBENS 51
in RUBENS 53
in RUBENS 54
nochmals in RUBENS 54
in RUBENS 55
in RUBENS 65
in RUBENS 66
in RUBENS 67
in RUBENS 68

ad
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Letzte Änderung: 01.04.2002| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik