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RUBENS 69 2. April 2002

Armutszeugnis

Standpunkt: Das neue Hochschulrahmengesetz

Als "Jahrhundertwerk" wurde es angepriesen, das neue Hochschulrahmengesetz (HRG). Es sollte die deutschen Universitäten am Reformstau vorbei ins 3. Jahrtausend katapultieren, ihnen Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit bescheren. Um dieses Ziel zu erreichen, ist nur ein Weg vorgesehen: die konsequente Nachwuchs- und Qualifikationsförderung. In diesem Sinne ist - neben der Juniorprofessur - die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen konzipiert (§ 57 HRG): Die Anstellung bis und nach der Promotion ist auf je sechs Jahre begrenzt, mit der Begründung, "dass eine ständige Fluktuation erforderlich" sei, ein laufender Zustrom neuer Ideen, ohne den die Forschung erstarren würde.
Nachdem das "Privileg" (Ministerin Bulmahn) der Befristung zwölf Jahre lang "gewährt" wurde, muss man entweder die Berufung auf eine Professur erreicht haben oder endgültig aus der Uni ausscheiden. Eine weitere befristete Anstellung an einer anderen Uni oder staatlich finanzierten Forschungseinrichtung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gesetzgeber möchte den vielen Wissenschaftlern mit wechselnden Zeitvertragsverhältnissen "wissenschaftliche Projektkarrieren mit erhöhter beruflicher und sozialer Unsicherheit" ersparen, fürsorglich verhindern, dass die Wissenschaftler erst mit 40 bis 50 Jahren auf den freien Arbeitsmarkt, sprich: in die Arbeitslosigkeit geschickt werden. Lieber "entsorgt" man diejenigen, die nicht das Nadelöhr zur Professur passieren, gleich aus der Wissenschaft und ihrem Haushalt. So auch die Privatdozenten und Mitarbeiter, deren Frist jetzt abgelaufen ist, obwohl sie im Vertrauen auf die bisher geltenden Regelungen das Risiko einer wissenschaftlichen Laufbahn eingegangen sind.

1.600 Betroffene an der RUB

Öffentlich und mit den "Objekten der Fürsorge" (allein an der RUB dürften es ca. 1.600 sein) wurde das ambitionierte Unternehmen nicht breit diskutiert; frühe Proteste und den Rat der Experten schlug man achtlos in den Wind. Doch inzwischen haben Assistenten, Privatdozenten, wissenschaftliche Mitarbeiter und Professoren reagiert. Liest man allerdings die Beiträge (dokumentiert unter www.historicum.net), so drängt sich der Einruck auf, dass nur die Kritiker des Gesetzes treffsichere Argumente haben. Das Bildungsministerium hingegen zieht sich indigniert zurück. Den Unmut der Intellektuellen straft man mit Verachtung, als Partner sind sie nicht erwünscht (vielleicht wird man sie als Wähler noch fürchten lernen).
Statt sich inhaltlich mit der Kritik auseinanderzusetzen, erfolgt der stereotype Verweis auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz, also ein anderes juristisches Regelwerk, das richten soll, was das für die Hochschulen konzipierte Gesetz nicht leistet. Danach sei in begründeten Fällen eine über die zwölf Jahre hinausgehende weitere kurzzeitige Beschäftigung nach allgemeinem Arbeitsrecht möglich. Doch sind sämtliche Hochschullehrer (auch Juristen), die sich in der Debatte engagiert haben, skeptisch: Wo und wann die Hochschulleitung arbeitsrechtliche Probleme befürchten muss, wird sie von einer weiteren Anstellung absehen.
Doch zurück zu dem Denkmodell, das der Reform zu Grunde liegt: Dem Ministerium zufolge haben Universitäten ausschließlich die Aufgabe, den wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden. Wenn er ausgebildet ist, hat er an der Uni nichts mehr zu suchen, es sei denn, er rückt als Professor in die Rolle des Ausbilders. Ein bemerkenswert eindimensionales Modell, das die gesamte Vielfalt an Drittmittelprojekten, internationalen Kooperationsvorhaben und alternativen Forschungswegen zu kappen droht; diese dienen eben nicht nur und vordringlich der eigenen Qualifikation, sondern haben mit Interesse an der Sache, Engagement für die Studierenden (die im Reformwerk nur als Statisten vorkommen), Passion, auch Uneigennützigkeit zu tun. Das Modell geht von geradlinig-planbaren Karrieren aus, obwohl die Wirklichkeit an den Unis ganz anders aussieht. Es setzt ferner voraus, dass nur junge Leute gute, innovative Wissenschaftler sind - ein schlimmer, diskriminierender Biologismus, der Jugend belohnt und Erfahrung straft.

Mangel an Fantasie

Die Gesetzesmacher waren angetreten, die Hochschulen von ihrem starren bürokratischen Korsett zu befreien, doch wurden stattdessen neue Stangen eingezogen. Die Flexibilität der Anstellungsverhältnisse wird eingeschränkt und die - stets schwierigen, vielfach evaluierten, jetzt diskriminierten - Drittmittelkarrieren werden verhindert. Die Regierung stellt sich damit gleich in mehrfacher Hinsicht ein Armutszeugnis aus: Sie verschwendet teuer ausgebildetes, hoch qualifiziertes Personal, wo es doch darauf ankäme, die Ressourcen des Landes an Wissen und Kompetenz optimal zu nutzen; sie will kostenneutral Spitzenuniversitäten schaffen, obwohl jedes Milchmädchen zu dem Ergebnis käme, dass diese Rechnung nicht aufgehen kann (Pisa hat den mathematischen Beweis jüngst für den Schulbereich geliefert); und sie offenbart schließlich einen erschreckenden Mangel an Fantasie: Die Hochschule der Zukunft kann man sich offenbar nur technokratisch und mit stromlinienförmigen Menschen vorstellen. Schöne neue Welt! Anne Hartmann

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Letzte Änderung: 01.04.2002| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik