Armutszeugnis
Standpunkt:
Das neue Hochschulrahmengesetz
Als "Jahrhundertwerk"
wurde es angepriesen, das neue Hochschulrahmengesetz (HRG). Es sollte die
deutschen Universitäten am Reformstau vorbei ins 3. Jahrtausend katapultieren,
ihnen Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit bescheren.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist nur ein Weg vorgesehen: die konsequente
Nachwuchs- und Qualifikationsförderung. In diesem Sinne ist - neben
der Juniorprofessur - die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen
konzipiert (§ 57 HRG): Die Anstellung bis und
nach der Promotion ist auf je sechs Jahre begrenzt, mit der Begründung,
"dass eine ständige Fluktuation erforderlich" sei, ein laufender
Zustrom neuer Ideen, ohne den die Forschung erstarren würde.
Nachdem das "Privileg" (Ministerin Bulmahn) der Befristung zwölf
Jahre lang "gewährt" wurde, muss man entweder die Berufung
auf eine Professur erreicht haben oder endgültig aus der Uni ausscheiden.
Eine weitere befristete Anstellung an einer anderen Uni oder staatlich finanzierten
Forschungseinrichtung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Gesetzgeber
möchte den vielen Wissenschaftlern mit wechselnden Zeitvertragsverhältnissen
"wissenschaftliche Projektkarrieren mit erhöhter beruflicher und
sozialer Unsicherheit" ersparen, fürsorglich verhindern, dass
die Wissenschaftler erst mit 40 bis 50 Jahren auf den freien Arbeitsmarkt,
sprich: in die Arbeitslosigkeit geschickt werden. Lieber
"entsorgt" man diejenigen, die nicht das Nadelöhr zur Professur
passieren, gleich aus der Wissenschaft und ihrem Haushalt. So
auch die Privatdozenten und Mitarbeiter, deren Frist jetzt abgelaufen ist,
obwohl sie im Vertrauen auf die bisher geltenden Regelungen das Risiko einer
wissenschaftlichen Laufbahn eingegangen sind.
1.600 Betroffene an der RUB
Öffentlich und mit den "Objekten der Fürsorge" (allein
an der RUB dürften es ca. 1.600 sein) wurde das ambitionierte Unternehmen
nicht breit diskutiert; frühe Proteste und den Rat der Experten schlug
man achtlos in den Wind. Doch inzwischen haben Assistenten, Privatdozenten,
wissenschaftliche Mitarbeiter und Professoren reagiert. Liest man allerdings
die Beiträge (dokumentiert unter www.historicum.net), so drängt
sich der Einruck auf, dass nur die Kritiker des Gesetzes treffsichere
Argumente haben. Das Bildungsministerium hingegen zieht sich indigniert
zurück. Den Unmut der Intellektuellen straft man mit Verachtung,
als Partner sind sie nicht erwünscht (vielleicht wird man sie als
Wähler noch fürchten lernen).
Statt sich inhaltlich mit der Kritik auseinanderzusetzen, erfolgt der
stereotype Verweis auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz, also ein anderes
juristisches Regelwerk, das richten soll, was das für die Hochschulen
konzipierte Gesetz nicht leistet. Danach sei in begründeten Fällen
eine über die zwölf Jahre hinausgehende weitere kurzzeitige
Beschäftigung nach allgemeinem Arbeitsrecht möglich. Doch sind
sämtliche Hochschullehrer (auch Juristen), die sich in der Debatte
engagiert haben, skeptisch: Wo und wann die Hochschulleitung arbeitsrechtliche
Probleme befürchten muss, wird sie von einer weiteren Anstellung
absehen.
Doch zurück zu dem Denkmodell, das der Reform zu Grunde liegt: Dem
Ministerium zufolge haben Universitäten ausschließlich die
Aufgabe, den wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden. Wenn er ausgebildet
ist, hat er an der Uni nichts mehr zu suchen, es sei denn, er rückt
als Professor in die Rolle des Ausbilders. Ein bemerkenswert
eindimensionales Modell, das die gesamte Vielfalt an Drittmittelprojekten,
internationalen Kooperationsvorhaben und alternativen Forschungswegen
zu kappen droht; diese dienen eben nicht nur und vordringlich der eigenen
Qualifikation, sondern haben mit Interesse an der Sache, Engagement für
die Studierenden (die im Reformwerk nur als Statisten vorkommen), Passion,
auch Uneigennützigkeit zu tun. Das Modell geht von geradlinig-planbaren
Karrieren aus, obwohl die Wirklichkeit an den Unis ganz anders aussieht.
Es setzt ferner voraus, dass nur junge Leute gute, innovative Wissenschaftler
sind - ein schlimmer, diskriminierender Biologismus, der Jugend belohnt
und Erfahrung straft.
Mangel an Fantasie
Die Gesetzesmacher waren angetreten, die Hochschulen von ihrem starren
bürokratischen Korsett zu befreien, doch wurden stattdessen neue
Stangen eingezogen. Die Flexibilität der Anstellungsverhältnisse
wird eingeschränkt und die - stets schwierigen, vielfach evaluierten,
jetzt diskriminierten - Drittmittelkarrieren werden verhindert. Die Regierung
stellt sich damit gleich in mehrfacher Hinsicht ein Armutszeugnis aus:
Sie verschwendet teuer ausgebildetes, hoch qualifiziertes
Personal, wo es doch darauf ankäme, die Ressourcen des Landes an
Wissen und Kompetenz optimal zu nutzen; sie will kostenneutral Spitzenuniversitäten
schaffen, obwohl jedes Milchmädchen zu dem Ergebnis käme, dass
diese Rechnung nicht aufgehen kann (Pisa hat den mathematischen
Beweis jüngst für den Schulbereich geliefert); und sie offenbart
schließlich einen erschreckenden Mangel an Fantasie: Die Hochschule
der Zukunft kann man sich offenbar nur technokratisch und mit stromlinienförmigen
Menschen vorstellen. Schöne neue Welt! Anne Hartmann
ad
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