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RUBENS 69 2. April 2002

Verfasstes Leitbild

Editorial

Für Außenstehende ist es nur schwer nachvollziehbar, warum die Leitung der RUB die vom Wissenschaftsministerium (MSWF) eingeräumte Zwei-Jahres-Frist fürs Erstellen einer neuen Verfassung komplett ausschöpfen musste. So geriet die Uni letztlich unter den Druck, gerade mal zwei Wochen vor Fristende einen schwierigen Konsens im Senat finden zu müssen.
Während der Beratungen zum ersten Entwurf des Verfassungsausschusses im Februar waren die Gruppen im Senat noch scheinbar heillos zerstritten und selbst der daraufhin erstellte zweite Entwurf befriedigte keine der vier Gruppen (Professoren, Studierende, nichtwissenschaftliche Mitarbeiter, wissenschaftliche Mitarbeiter) vollends.
Ohne den angesprochenen Konsens hätte man einen halbfertigen Entwurf ans MSWF schicken müssen oder hätte gar zwangsweise eine ministerielle Verfassung vorgesetzt bekommen: womöglich als einzige Uni, denn die anderen NRW-Hochschulen waren wesentlich schneller mit ihren Verfassungen.
Andererseits hat die RUB ihren Entwurf pünktlich vorgelegt. Wer die lockere Atmosphäre (mit einem zu Scherzen und Smalltalk aufgelegten Rektor) unmittelbar vor Beginn der alles entscheidenden Senatssitzung am 14. März erlebte, kann mutmaßen: Die Würfel waren zu diesem Zeitpunkt bereits gefallen. Entschieden wurde vorher - hinter den Kulissen. Studierende, nichtwissenschaftliche und wissenschaftliche Mitarbeiter hatten sich zusammengesetzt und auf eine knapp zweiseitige Tischvorlage mit letzten Änderungswünschen am zweiten Verfassungsentwurf geeinigt. Die Wünsche waren derart moderat, dass die Professoren nur noch zustimmen konnten, inklusive einiger unbedeutender Modifizierungen.
Im Gegensatz zum Beginn der Diskussionen über die neue Verfassung ist es mittlerweile müßig, verpassten Möglichkeiten (z. B. eine Präsidialverfassung statt der Rektoratsverfassung oder eine extrem schlanke und wenig regulierende Verfassung statt der nun vorliegenden ausführlichen) nachzutrauern. Dafür nutzte die Gruppe der Professoren im Senat die letzten Augenblicke vor der entscheidenden Abstimmung, noch eine Art Leitbild in der Präambel der neuen Verfassung zu verankern: die Ruhr-Universität Bochum als erste deutsche Uni, in der Geistes-, Natur- und Ingenieurwissenschaften gleichwertig nebeneinander existieren und so unsere Hochschule zu einer Volluniversität werden lassen. Das wusste man zwar bereits vorher, aber nun steht es auch in der Verfassung: ganz oben. ad
ad
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Letzte Änderung: 01.04.2002| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik