|
|
|
 |
RUBENS
- Zeitschrift der Ruhr-Universität
Nachrichten, Berichte und Meinungen
|
|
| |
| |
|
 |
|
|
|
|
Verfasstes
Leitbild
Editorial
Für Außenstehende
ist es nur schwer nachvollziehbar, warum die Leitung der RUB die vom Wissenschaftsministerium
(MSWF) eingeräumte Zwei-Jahres-Frist fürs Erstellen einer neuen
Verfassung komplett ausschöpfen musste. So geriet die Uni letztlich
unter den Druck, gerade mal zwei Wochen vor Fristende einen schwierigen
Konsens im Senat finden zu müssen.
Während der Beratungen zum ersten Entwurf des Verfassungsausschusses
im Februar waren die Gruppen im Senat noch scheinbar heillos zerstritten
und selbst der daraufhin erstellte zweite Entwurf befriedigte keine der
vier Gruppen (Professoren, Studierende, nichtwissenschaftliche Mitarbeiter,
wissenschaftliche Mitarbeiter) vollends.
Ohne den angesprochenen Konsens hätte man einen halbfertigen Entwurf
ans MSWF schicken müssen oder hätte gar zwangsweise eine ministerielle
Verfassung vorgesetzt bekommen: womöglich als einzige Uni, denn die
anderen NRW-Hochschulen waren wesentlich schneller mit ihren Verfassungen.
Andererseits hat die RUB ihren Entwurf pünktlich vorgelegt. Wer die
lockere Atmosphäre (mit einem zu Scherzen und Smalltalk aufgelegten
Rektor) unmittelbar vor Beginn der alles entscheidenden Senatssitzung am
14. März erlebte, kann mutmaßen: Die Würfel waren zu diesem
Zeitpunkt bereits gefallen. Entschieden wurde vorher - hinter den Kulissen.
Studierende, nichtwissenschaftliche und wissenschaftliche Mitarbeiter hatten
sich zusammengesetzt und auf eine knapp zweiseitige Tischvorlage mit letzten
Änderungswünschen am zweiten Verfassungsentwurf geeinigt. Die
Wünsche waren derart moderat, dass die Professoren nur noch zustimmen
konnten, inklusive einiger unbedeutender Modifizierungen.
Im Gegensatz zum Beginn der Diskussionen über die neue Verfassung ist
es mittlerweile müßig, verpassten Möglichkeiten (z. B. eine
Präsidialverfassung statt der Rektoratsverfassung oder eine extrem
schlanke und wenig regulierende Verfassung statt der nun vorliegenden ausführlichen)
nachzutrauern. Dafür nutzte die Gruppe
der Professoren im Senat die letzten Augenblicke vor der entscheidenden
Abstimmung, noch eine Art Leitbild in der Präambel der neuen Verfassung
zu verankern: die Ruhr-Universität Bochum als erste deutsche
Uni, in der Geistes-, Natur- und Ingenieurwissenschaften gleichwertig nebeneinander
existieren und so unsere Hochschule zu einer Volluniversität werden
lassen. Das wusste man zwar bereits vorher, aber nun steht es auch in der
Verfassung: ganz oben. ad
ad
|
|
|
|
|
| |
|
|