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Es hagelte Proteste aus den Fakultäten: Das Land
NRW wird die individuelle Graduiertenförderung einstellen - vordergründig.
Hintergründig erläutert Prof. Gerhard Wagner, Prorektor für
Forschung, im Gespräch mit Jens Wylkop, welche Chancen sich daraus
für die Doktoranden und für die Ruhr-Uni ergeben.
Wie viele Protestschreiben gegen die Einstellung der
individuellen Graduiertenförderung liegen Ihnen vor?
Das geht quer durch alle Fakultäten. Der Kenntnisstand der Kollegen
war, dass das Landesgraduiertenförderungsgesetz abgeschafft wird,
und da herrschte natürlich Unklarheit, wie es weitergeht. Mittlerweile
ist klar, dass das Gesetz in den nächsten anderthalb, zwei Jahren
auslaufen wird.
Um welche Summen geht es dabei?
Wir bekommen rund 300.000 Euro jährlich. Im Schnitt erhalten Doktoranden
über zwei, zweieinhalb Jahre etwa 600 Euro monatlich: Was natürlich
sehr wenig ist, wenn man bedenkt, in welchem Alter die Graduierten sind.
Was bedeutet die Abschaffung des Gesetzes für
die Ruhr-Universität?
Die Summen werden 2002 und 2003 stufenweise gesenkt, bis alle Stipendien
ausgelaufen sind. Wir bekommen aber weiterhin den Gesamtbetrag von rund
300.000 Euro. Frei werdende Mittel, die nicht mehr in die individuelle
Förderung fließen, kommen über den Topf der Titelgruppe
94 direkt in den Haushalt der Universität.
Bleiben diese Mittel zweckgebunden für die
Graduiertenförderung?
Dieser Posten ist natürlich nur ein sehr kleiner Teil im riesigen
Batzen. Die Titelgruppe 94 umfasst in diesem Haushaltsjahr ca. 17 Mio.
Euro. Das Land übergibt nun de facto die Verantwortung der Hochschule
und sagt: Ihr bekommt das gleiche Geld, macht damit, was ihr wollt!
Das ist doch der Knackpunkt: Dann könnte also
eine Fakultät je nach Gusto oder Finanzlage z. B. auch die Bibliotheken
aufstocken?
Es sieht zunächst so aus. Das Rektorat, das die 94-er Mittel letztlich
vergibt, hat jedoch schon beschlossen, die Graduiertenförderung fortzuführen
- und zwar im gleichen Umfang. Zur nächsten Vergaberunde von Stipendien
im April werden wir erst mal genau so verfahren wie bisher. Dadurch gewinnen
wir etwas Zeit, eine interne Regelung zu finden, die dann ab Herbst greift.
Wie wird die aussehen?
Geplant ist, die individuelle Förderung auf etwa 800 Euro monatlich
zu erhöhen. Das heißt, die Zahl der Geförderten wird sich
entsprechend verringern. Und sollte der Fall eintreten, dass die 94-er
Mittel insgesamt stark variieren, nach oben oder nach unten, müssen
wir auch die Graduiertenförderung solchen Schwankungen anpassen.
Die Fakultät für Psychologie kritisiert,
dass mit der Gesetzesänderung die einzige Förderung ohne politische
Vorgaben wegfalle. Kann der Doktorand XY auch in Zukunft noch sein individuelles
Thema bearbeiten?
Ja. Allerdings wollen wir mit der neuen Regelung auch die Betreuung individueller
Promotionen deutlich verbessern. Gegenüber Graduiertenkollegs etwa,
die ja thematisch gebündelt sind und wo die Doktoranden intensiv
betreut werden, haben die individuellen Promotionen an der RUB eine wesentlich
geringere Erfolgsquote. Wir wollen vermeiden, dass jemand sein Thema anmeldet,
anschließend zwei Jahre im stillen Kämmerlein sitzt, um dann
das Handtuch zu werfen. Ein Vorbild ist derzeit das Promotionskolleg Ost-West
am Institut für Deutschlandforschung: Hier schreiben Stipendiaten
ihre individuellen, thematisch nicht verbundenen Arbeiten unter einem
betreuenden Dach. Sie treffen sich regelmäßig, tauschen sich
aus, haben Kontakt zu den Professoren. Dieses Modell, ob nun unter dem
Namen Promotionskolleg oder mit anderer Bezeichnung, könnte für
die RUB wegweisend sein.
Zum Thema siehe auch das Editorial
auf Seite 1.
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