Neue Chance mit altem Geld
   
  Individuelle Graduiertenförderung an der RUB
 
 


Es hagelte Proteste aus den Fakultäten: Das Land NRW wird die individuelle Graduiertenförderung einstellen - vordergründig. Hintergründig erläutert Prof. Gerhard Wagner, Prorektor für Forschung, im Gespräch mit Jens Wylkop, welche Chancen sich daraus für die Doktoranden und für die Ruhr-Uni ergeben.

Wie viele Protestschreiben gegen die Einstellung der individuellen Graduiertenförderung liegen Ihnen vor?
Das geht quer durch alle Fakultäten. Der Kenntnisstand der Kollegen war, dass das Landesgraduiertenförderungsgesetz abgeschafft wird, und da herrschte natürlich Unklarheit, wie es weitergeht. Mittlerweile ist klar, dass das Gesetz in den nächsten anderthalb, zwei Jahren auslaufen wird.

Um welche Summen geht es dabei?
Wir bekommen rund 300.000 Euro jährlich. Im Schnitt erhalten Doktoranden über zwei, zweieinhalb Jahre etwa 600 Euro monatlich: Was natürlich sehr wenig ist, wenn man bedenkt, in welchem Alter die Graduierten sind.

Was bedeutet die Abschaffung des Gesetzes für die Ruhr-Universität?
Die Summen werden 2002 und 2003 stufenweise gesenkt, bis alle Stipendien ausgelaufen sind. Wir bekommen aber weiterhin den Gesamtbetrag von rund 300.000 Euro. Frei werdende Mittel, die nicht mehr in die individuelle Förderung fließen, kommen über den Topf der Titelgruppe 94 direkt in den Haushalt der Universität.

Bleiben diese Mittel zweckgebunden für die Graduiertenförderung?
Dieser Posten ist natürlich nur ein sehr kleiner Teil im riesigen Batzen. Die Titelgruppe 94 umfasst in diesem Haushaltsjahr ca. 17 Mio. Euro. Das Land übergibt nun de facto die Verantwortung der Hochschule und sagt: Ihr bekommt das gleiche Geld, macht damit, was ihr wollt!

Das ist doch der Knackpunkt: Dann könnte also eine Fakultät je nach Gusto oder Finanzlage z. B. auch die Bibliotheken aufstocken?
Es sieht zunächst so aus. Das Rektorat, das die 94-er Mittel letztlich vergibt, hat jedoch schon beschlossen, die Graduiertenförderung fortzuführen - und zwar im gleichen Umfang. Zur nächsten Vergaberunde von Stipendien im April werden wir erst mal genau so verfahren wie bisher. Dadurch gewinnen wir etwas Zeit, eine interne Regelung zu finden, die dann ab Herbst greift.

Wie wird die aussehen?
Geplant ist, die individuelle Förderung auf etwa 800 Euro monatlich zu erhöhen. Das heißt, die Zahl der Geförderten wird sich entsprechend verringern. Und sollte der Fall eintreten, dass die 94-er Mittel insgesamt stark variieren, nach oben oder nach unten, müssen wir auch die Graduiertenförderung solchen Schwankungen anpassen.

Die Fakultät für Psychologie kritisiert, dass mit der Gesetzesänderung die einzige Förderung ohne politische Vorgaben wegfalle. Kann der Doktorand XY auch in Zukunft noch sein individuelles Thema bearbeiten?
Ja. Allerdings wollen wir mit der neuen Regelung auch die Betreuung individueller Promotionen deutlich verbessern. Gegenüber Graduiertenkollegs etwa, die ja thematisch gebündelt sind und wo die Doktoranden intensiv betreut werden, haben die individuellen Promotionen an der RUB eine wesentlich geringere Erfolgsquote. Wir wollen vermeiden, dass jemand sein Thema anmeldet, anschließend zwei Jahre im stillen Kämmerlein sitzt, um dann das Handtuch zu werfen. Ein Vorbild ist derzeit das Promotionskolleg Ost-West am Institut für Deutschlandforschung: Hier schreiben Stipendiaten ihre individuellen, thematisch nicht verbundenen Arbeiten unter einem betreuenden Dach. Sie treffen sich regelmäßig, tauschen sich aus, haben Kontakt zu den Professoren. Dieses Modell, ob nun unter dem Namen Promotionskolleg oder mit anderer Bezeichnung, könnte für die RUB wegweisend sein.

Zum Thema siehe auch das Editorial auf Seite 1.

   
   
   
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01.02.2002