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Auf mehr Klarheit in der neuen Einschreibeordnung der RUB
haben sich Senat und Studierendenvertreter in der Senatssitzung am 8. November
geeinigt: Die Änderungen betreffen vor allem den Absatz, in dem es
um die unterschiedlichen Studierendenausweise geht. Nachdem datenschutzrechtliche
Fragen um den neuen Chipkartenausweis geklärt waren, fiel auf, dass
die alte Fassung der Einschreibeordnung zu eindeutige Prioritäten für
den neuen Ausweis setzte. Der herkömmliche Studierendenausweis, der
auf Wunsch immer noch zu haben ist, fand so gut wie keine Erwähnung.
Die neue Ordnung schafft Abhilfe: Aus ihr geht klar hervor, dass jeder Einschreibewillige
zwischen den Alternativen wählen kann - auch wenn ebenso klar gesagt
ist, dass der neue Ausweis allerhand praktische Vorteile bietet. md
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