Einschreibeordnung
   
  Senatsbeschluss
 
  Auf mehr Klarheit in der neuen Einschreibeordnung der RUB haben sich Senat und Studierendenvertreter in der Senatssitzung am 8. November geeinigt: Die Änderungen betreffen vor allem den Absatz, in dem es um die unterschiedlichen Studierendenausweise geht. Nachdem datenschutzrechtliche Fragen um den neuen Chipkartenausweis geklärt waren, fiel auf, dass die alte Fassung der Einschreibeordnung zu eindeutige Prioritäten für den neuen Ausweis setzte. Der herkömmliche Studierendenausweis, der auf Wunsch immer noch zu haben ist, fand so gut wie keine Erwähnung. Die neue Ordnung schafft Abhilfe: Aus ihr geht klar hervor, dass jeder Einschreibewillige zwischen den Alternativen wählen kann - auch wenn ebenso klar gesagt ist, dass der neue Ausweis allerhand praktische Vorteile bietet. md
   
   
   
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01.12.2001