Richterliche Anordnung
   
  Rasterfahndung an der RUB
 
  Seit den Terroranschlägen auf die USA ist in Deutschland die Rasterfahndung wieder in aller Munde. Zum Zwecke dieses automatischen Abgleichs von personengebundenen Daten wandte sich am 10. Oktober die Polizei Bochum auch an die Leitung der RUB und bat um Herausgabe von Daten der männlichen Studierenden bestimmter Geburtsjahrgänge (ab 1960). Grundlage hierfür war eine Anordnung des Amtsgerichts Düsseldorf. Neben dem Geburtsjahr wurden der Polizei folgende Daten zur Verfügung gestellt: Name, Anschrift, Ort der Geburt, Studiengang und Semesterzahl; über die Religionszugehörigkeit ihrer Studierenden hingegen besitzt die RUB keine Daten.
RUB-Rektor Prof. Dr. Dietmar Petzina und RUB-Kanzler Gerhard Möller betonten nach der Datenweitergabe ausdrücklich, dass sie keinen ihrer Studierenden des Terrorismus verdächtigen. Ebenso wenig stellen sie irgendeine Gruppe der Studierenden an der RUB unter Kollektivverdacht. Statt dessen fühlen sie sich dem offenen und internationalen Geist der Ruhr-Uni verpflichtet und möchten weiterhin das friedliche Miteinander der Kulturen und Religionen an der RUB unterstützen und fördern.
Andererseits war die RUB durch die Rechtslage zur Datenweitergabe gezwungen. Zudem fühlen sich Rektor und Kanzler durch das Ausmaß des grausamen Verbrechens vom 11. September und die mögliche weiterbestehende terroristische Gefahr nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch verpflichtet, die Ermittlungsbehörden bei Aufklärung begangener und Verhinderung zukünftiger Verbrechen zu unterstützen. Für sie ist es selbstverständlich, dass - entsprechend geltendem Recht - nach Beendigung der Maßnahme die Daten wieder gelöscht werden. ad
   
   
   
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02.11.2001