| Richterliche Anordnung | |
| Rasterfahndung an der RUB | |
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| Seit den Terroranschlägen auf die USA ist in Deutschland
die Rasterfahndung wieder in aller Munde. Zum Zwecke dieses automatischen
Abgleichs von personengebundenen Daten wandte sich am 10. Oktober die Polizei
Bochum auch an die Leitung der RUB und bat um Herausgabe von Daten der männlichen
Studierenden bestimmter Geburtsjahrgänge (ab 1960). Grundlage hierfür
war eine Anordnung des Amtsgerichts Düsseldorf. Neben
dem Geburtsjahr wurden der Polizei folgende Daten zur Verfügung gestellt:
Name, Anschrift, Ort der Geburt, Studiengang und Semesterzahl; über
die Religionszugehörigkeit ihrer Studierenden hingegen besitzt die
RUB keine Daten. RUB-Rektor Prof. Dr. Dietmar Petzina und RUB-Kanzler Gerhard Möller betonten nach der Datenweitergabe ausdrücklich, dass sie keinen ihrer Studierenden des Terrorismus verdächtigen. Ebenso wenig stellen sie irgendeine Gruppe der Studierenden an der RUB unter Kollektivverdacht. Statt dessen fühlen sie sich dem offenen und internationalen Geist der Ruhr-Uni verpflichtet und möchten weiterhin das friedliche Miteinander der Kulturen und Religionen an der RUB unterstützen und fördern. Andererseits war die RUB durch die Rechtslage zur Datenweitergabe gezwungen. Zudem fühlen sich Rektor und Kanzler durch das Ausmaß des grausamen Verbrechens vom 11. September und die mögliche weiterbestehende terroristische Gefahr nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch verpflichtet, die Ermittlungsbehörden bei Aufklärung begangener und Verhinderung zukünftiger Verbrechen zu unterstützen. Für sie ist es selbstverständlich, dass - entsprechend geltendem Recht - nach Beendigung der Maßnahme die Daten wieder gelöscht werden. ad |
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| 02.11.2001 |