| |
Das NRW-Wissenschaftsministerium (MSWF) hat per Erlass vom
1.10.2001 bis auf weiteres die Amtszeit von Rektor
Prof. Dietmar Petzina verlängert. Grundlage dafür ist
der § 122 Hochschulgesetz NRW. Normalerweise wäre Prof. Petzinas
Amtszeit am 9. Januar 2002 abgelaufen. Ein neuer Rektor kann jedoch erst
dann gewählt werden, wenn die RUB eine neue Verfassung auf der Basis
des Hochschulgesetzes NRW vom 1.4.2000 hat (RUBENS
51, RUBENS
53). Derzeit wird in den Gremien an einem Verfassungsentwurf gearbeitet.
Es ist damit zu rechnen, dass eine neue Verfassung zu Beginn des kommenden
Sommersemesters in Kraft treten kann. Mit Prof. Petzina
bleiben auch die drei Prorektoren weiterhin im Amt; entsprechende
Erklärungen der Professoren Roland A. Fischer (Lehre), Volker Nienhaus
(Struktur) und Gerhard Wagner (Forschung) liegen dem Rektor vor. jk
|