Amtszeit verlängert
   
  Erlass aus dem MSWF
 
  Das NRW-Wissenschaftsministerium (MSWF) hat per Erlass vom 1.10.2001 bis auf weiteres die Amtszeit von Rektor Prof. Dietmar Petzina verlängert. Grundlage dafür ist der § 122 Hochschulgesetz NRW. Normalerweise wäre Prof. Petzinas Amtszeit am 9. Januar 2002 abgelaufen. Ein neuer Rektor kann jedoch erst dann gewählt werden, wenn die RUB eine neue Verfassung auf der Basis des Hochschulgesetzes NRW vom 1.4.2000 hat (RUBENS 51, RUBENS 53). Derzeit wird in den Gremien an einem Verfassungsentwurf gearbeitet. Es ist damit zu rechnen, dass eine neue Verfassung zu Beginn des kommenden Sommersemesters in Kraft treten kann. Mit Prof. Petzina bleiben auch die drei Prorektoren weiterhin im Amt; entsprechende Erklärungen der Professoren Roland A. Fischer (Lehre), Volker Nienhaus (Struktur) und Gerhard Wagner (Forschung) liegen dem Rektor vor. jk
   
   
   
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02.11.2001