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Im 13-köpfigen Personalrat der RUB für die wissenschaftlich/künstlerisch
Beschäftigten (WPR) herrscht keine gute Stimmung, nachdem er seit Juli
2000 von drei Listen getragen wird: Liste VdLA im Deutschen Beamtenbund
(1), Liste Aktive Personalräte - APR (6), Liste GEW/ÖTV und Unabhängige
(6). Verfolgt man die Flugblätter der GEW sowie das regelmäßig
an die Beschäftigten versandte WPR-Info, scheinen
sich im WPR zwei gegensätzliche Fraktionen gebildet zu haben:
hier VdLA plus APR, dort GEW. Statt sich - wie zu erwarten wäre - ausschließlich
für die Belange der wissenschaftlich/künstlerisch Beschäftigten
der RUB einzusetzen, arbeiten beide Fraktionen gegeneinander. Das gipfelt
in gegenseitigen Klagen u. a. vor dem Verwaltungsgericht. Z. B. klagt laut
WPR-Info vom 26.7.2001 die GEW-Listenführerin Luzia Vorspel gegen die
Freistellung des WPR-Vorsitzenden Dr. Gerhard von Appen-Schnur (APR) und
seiner beiden Stellvertreter Dr. Michael Jost (APR) und Eckhard Franzen
(VdLA). Im Gegenzug verklagt von Appen-Schnur ein GEW-Listenmitglied wegen
Computer-Sabotage (s. GEW-Flugblatt vom Juli). Darauf am Telefon angesprochen,
erzählt der WPR-Vorsitzende auch vom Versuch, seine Besuche im Internet
zu verfolgen und zu dokumentieren.
Besonders heftig wird innerhalb des WPR offensichtlich
um den Datenschutz gestritten. Die einen (GEW) reklamieren mehr
Transparenz für alle WPR-Mitglieder, den anderen (VdLA, APR) kann der
Datenschutz nicht weit genug reichen. Entsprechende Klagen - laut WPR-Info
vom 26.7. vor allem seitens der GEW-Liste - sind längst anhängig.
Wir baten die Listenführer um Stellungnahme zum geschilderten Konflikt
(schriftlich, nach vorherigem Telefonat), erhielten jedoch nur von Luzia
Vorspel (GEW) eine Antwort.
RUBENS: Welche Auffassung von der Arbeit im WPR
hat Ihre Liste?
Vorspel: Innerhalb der Personalvertretung kann man grob zwei
verschiedene Linien der Herangehensweise erkennen. Einmal eine - ich stelle
dies in der Kürze hier sehr plakativ dar - eine "patrialistische"
Linie. Vertreter dieser Linie gehen bei ihrer Arbeit davon aus, dass sie
aufgrund ihrer Erfahrung und Kenntnisse der Gesetze am besten wissen,
was für die Beschäftigten gut ist, und entscheiden für
sie. Dies setzen sie oft konflikthaft (Gerichtsprozesse) durch. Die andere
Linie, das ist die, die die VertreterInnen unserer Liste befolgen, geht
davon aus, dass die Beschäftigten erwachsene, mündige Menschen
sind, die mit der Personalvertretung zusammen entscheiden, was gut für
sie ist. Dieses bedeutet natürlich, dass man mit den Beschäftigten
kommunizieren muss. Das heißt aber auch, dass man mögliche
Konflikte zwischen Einzelinteresse und Gemeininteresse aushalten muss.
Lassen Sie mich das Gesagte an zwei Beispielen verdeutlichen: Im Bereich
des Arbeitsschutzes hat der Personalrat nach dem Landespersonalvertretungsgesetz
verschiedene Mitsprache- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. So sind
wir (neben anderen) z. B. auch bei Begehungen von Laboren hinzuziehen.
Diese Begehungen werden angekündigt, und alle MitarbeiterInnen des
Instituts werden vorher dementsprechend "aufräumen". Da
die Arbeiten in den Laboren, falls sie nicht den Schutzbestimmungen entsprechen,
eingestellt werden können, sind die MitarbeiterInnen natürlich
daran interessiert, dass wir als Personalrat nichts finden, da sie in
ihrer Arbeit nicht behindert werden wollen. Wir können dann nur so
offensichtliche Mängel wie über Steckdosen angebrachte Augennotduschen
feststellen!
Anders könnte es laufen, wenn wir zusammen mit den Beschäftigten
ein Konzept zur Arbeitssicherheit erstellen würden. Das hätte
die Vorteile, dass die Beschäftigten selbst dahinter stehen würden
und die Einhaltung der gemeinsam aufgestellten Sicherheitsmaßnahmen
kontrollieren könnten. Ein weiterer Vorteil läge darin, dass
die tatsächlichen Gefahren benannt würden - nicht jeder Personalrat
kann auf SpezialistInnen z.B. im Bereich der Chemie oder der Lasertechnik
zurückgreifen.
Ein anderes Beispiel ist das Arbeitsrecht. Man kann sich damit begnügen,
die Vorlagen der eingereichten Personalfälle, i. d. R. Weiterbeschäftigungen,
manchmal auch Höhergruppierungen durchzuarbeiten, auf Fehler hin
durchzusehen (versteckte Kündigungen) und dann zuzustimmen. Unsere
Linie dagegen ist es, zusätzlich zu dem Genannten, die Beschäftigten
im Einzelnen zu informieren und ihnen Hilfestellungen anzubieten, über
neue Gesetze und Gesetzesvorlagen zu informieren (Stichwort: Änderung
der Bestristungshöchstdauer nach der geplanten Hochschulrahmengesetzesnovelle)
und mit der Verwaltung in Verhandlung zu treten, wie man die Vertragsbedingungen
für die Beschäftigten verbessern kann (Stichwort: Kurzzeitverträge).
RUBENS: Warum wird innerhalb des WPR geklagt?
Vorspel: Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung zu machen. Unsere Seite
bedauert es, dass es dazu gekommen ist, dass Personalratsmitglieder gegen
Personalratsmitglieder klagen, da es eine Schwächung des Personalrats
insgesamt bedeutet. Unsere Liste, ich nenne sie der Einfachheit halber
"Minderheitsfraktion", wohl wissend, dass es in Personalräten
eigentlich keine Fraktionen gibt, hat immer angeboten und das Angebot
besteht weiterhin, unsere Klagen zurückzuziehen, wenn unsere Rechte
als Personalratsmitglieder nicht weiterhin von der "Mehrheitsfraktion"
massiv beschnitten werden.
Schon die Zulassung zur Wahl vor anderthalb Jahren mussten wir uns mit
einer einstweiligen Verfügung gerichtlich erkämpfen, hatte doch
der Wahlvorstand unseren Wahlvorschlag abgelehnt. Dann ging es weiter
mit einem Einschüchterungsversuch gegen mich. Die KollegInnen Jost,
Passera, Rietbrock und Zein versuchten auf privater Ebene einen Unterlassungsanspruch
dahingehend durchzusetzen, dass ich Feststellungen, die ich im Rahmen
des Wahlkampfs tätigte, zu widerrufen und zukünftig zu unterlassen
hätte. Da ich die zugrunde liegenden Fakten jedoch belegen konnte,
verlief dieses Verfahren im Sande.
Nach diesem Einstieg war das Klima nicht gerade gut. Dennoch hatte unsere
Liste von Anfang an und wiederholt beantragt, um die verhärteten
Seiten aufzubrechen, eine Fachkraft für Moderations- oder Mediationstechniken
zu den Personalratssitzungen einzuladen, was von der anderen Seite leider
abgelehnt wurde.
Die einzelnen Klagen vor dem Verwaltungsgericht für und wider im
Einzelnen hier aufzuführen, sprengt den Rahmen dieses Interviews.
Zusammenfassend kann ich festhalten, dass wir für uns keine anderen
Möglichkeiten mehr sahen, als zum Gericht zu gehen, um z.B. eine
rechtzeitige und ordnungsgemäße Tagesordnung zu erhalten, um
Einblick in das Protokoll zu erhalten, um Zugang zu Unterlagen und Fachliteratur
zu erhalten oder um die Umsetzung von rechtswidrig gefassten Beschlüssen
zu verhindern. Den Beschäftigten gegenüber wird die Missachtung
des Personalvertretungsgesetzes mit dem Datenschutzgesetz begründet,
was m. E. aber hier nicht greift. Im Übrigen ist anzumerken, dass
sowohl der Vorsitzende als auch andere Mitglieder jederzeit Zugang zu
allen Daten haben, die uns vorenthalten werden. Da fragen wir uns, vor
wem die Daten geschützt werden sollen. Wir gehen davon aus, dass
der Datenschutz ein Vorwand ist und dass wir vielleicht systematisch hinausgeekelt
werden sollen. Symptomatisch dafür halte ich, dass wir seit Amin
Zein nicht mehr Vorsitzender ist, nicht einmal mehr die Tassen und Gläser
im Büro benutzen dürfen. Ob auch sie unter Datenschutz stehen?
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