Ministerieller Alleingang
   
  Serie: Archivsplitter
 
  Niemand hatte sie gefordert, und Kultusminister Schütz hatte es im August 1961 nochmals unmissverständlich klargestellt: Die Bochumer Uni, diese "Universität neuen Typs", erhält keine theologischen Fakultäten! Außen vor war jedoch diese Fachrichtung in der ursprünglichen Konzeption nicht. Die Vorstellungen der Regierung hatte der Minister noch im April vor dem Landtag dargelegt: In der vom Materialismus bedrohten Zeit werde der Rang der Philosophie "als eine alle Disziplinen umfassende Grundwissenschaft" wieder deutlich; diese Fakultät solle daher "weltanschaulich bestimmte Lehrstühle evangelischen und katholischen Charakters ... umgreifen."
Gegen Ende des Jahres wurden dann, namentlich von evangelischer Seite, Stimmen laut, die eine stärkere Vertretung der Theologie einforderten. Nicht unbeeinflusst hiervon, griff der Gründungsauschuss für die RUB die Frage auf und lud zu seiner Sitzung am 8. Januar 1962 gar Gutachter ein. Die Münsteraner Professoren Ratschow (für die evangelische Seite) und Volk (für die katholische) konnten allerdings nicht überzeugen, weil sie lediglich auf den Anspruch der Universalität einer Universität abhoben: Es komme "auf das einfache Dasein der Theologie" an (Ratschow); sie "habe ihre Funktion ... in der Aussage als solcher" (Volk). Es verwundert nicht, dass der Vorsitzende Wenke noch weitere Erörterung für notwendig erachtete. Im Übrigen hielt er es "für schwierig, die Errichtung theologischer Fakultäten im politischen Raum, insbesondere gegenüber dem Parlament, durchzusetzen, wenn nicht eine Ausbildungsnotwendigkeit bejaht werden kann." Man vertagte das Problem, um auf der Klausurtagung im März, in der Abgeschiedenheit des Schlosses Auel (Siegkreis), eine Lösung herbeizuführen.
In dieser Situation fühlte sich die Evangelische Akademie Bochum zum Handeln aufgefordert. Sie mobilisierte Bischof Lilje, Hannover, der sich in seinem Vortrag am 19. Februar in Bochum für eine theologische Fakultät aussprach: Einzelne Lehrstühle seien kein geeigneter Ersatz, um "in geistiger Freiheit eine wissenschaftliche Gesamtschau [zu] ermöglichen." Die bischöfliche Rede wurde den Ausschussmitgliedern per Eilpost, während der bereits laufenden Klausurtagung, unterbreitet.
Ob es dieser Bemühungen bedurft hätte und ob die Lage so dramatisch war, wie sie bisweilen dargestellt wird, muss jedoch bezweifelt werden. Die Protokolle des Gründungsausschusses belegen, dass die Richtung von der Landesregierung bestimmt wurde - unabhängig von Befürwortern und Skeptikern im Ausschuss. Bereits in der Sitzung am 6. November 1961 hatte Minister Schütz angedeutet, man schaffe "ohne die Theologie vielleicht etwas Unvollständiges". Auf der Klausurtagung schließlich hielt er "die Errichtung zweier vollständiger theologischer Fakultäten für erforderlich": mit je acht bis zehn Lehrstühlen. Offenbar begriffen die berufenen Experten dies als Vorgabe, denn ohne weitere Diskussion schritten sie zur Bildung der Berufungsausschüsse.
Angesicht dieser ministeriellen Kehrtwende vermutet man natürlich Einflussnahme. Unbestritten ist, dass Gespräche mit führenden Kirchenvertretern stattgefunden haben, noch am 15. Januar 1962, also eine Woche nach der wenig befriedigenden Gutachterbefragung, lud Schütz Kardinal Frings und andere Theologen zu einem Gespräch ins Ministerium. Näheres ist archivarisch nicht nachgewiesen, so dass heute kaum gesagt werden kann, wer zu welcher Zeit und in welcher Weise initiativ wurde. In dem Zusammenhang darf der Hinweis nicht fehlen, dass "Ruhrbischof" Hengsbach im Januar 1986 von der RUB mit dem Titel "Ehrenbürger" geehrt wurde, u. a weil er "wesentlich dazu beigetragen [hat], daß entgegen ursprünglichen Planungen die Universität auch über beide theologische Fakultäten verfügt."
Von den Strukturempfehlungen, die der Gründungsausschuss schließlich als Ergebnis seiner Arbeit vorlegte, war auch der Kulturausschuss des Landtages überrascht. Der Abgeordnete Rau (SPD) bemängelte in der Aussprache am 28. Februar 1963, dass "die beiden theologischen Abteilungen am wenigsten akzentuiert seien... In jeder ... seien 15 theologische Lehrstühle vorgesehen, also mehr, als sonst an den entsprechenden Fakultäten der nordrhein-westfälischen Universitäten." Die Entgegnung Wenkes ließ jede Begründung vermissen, es handele sich nur um einen Vorschlag, dem die Regierung nicht zu folgen brauche.
Ohne den Gegnern einer Theologie in Bochum das Wort reden zu wollen, erhebt sich spätestens hier die Frage nach der Kompetenz des Ausschusses - sei es die ihm zugestandene oder die selbst empfundene. Jörg Lorenz, Universitätsarchiv, www.ruhr-uni-bochum.de/archiv
   
   
   
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01.10.2001