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Die Gleichstellung von Frau und Mann (nicht nur) am Arbeitsplatz
sollte eigentlich selbstverständlich sein. Sie ist es nicht, das wird
an vielen Details deutlich. Dass es seit Ende 1999 ein neues Landesgleichstellungsgesetz
gibt (geben muss), ist eines dieser Details. Es verpflichtet auch die Hochschulen
des Landes zur Gleichstellung. Mit Hilfe einiger vorgegebener sowie freiwilliger
Maßnahmen startet die RUB die Umsetzung. Beteiligt daran waren und
sind - neben Rektorat und Senat - vor allem die Gleichstellungsbeauftragte,
die Gleichstellungskommission und das Projekt ProFiL. Einzelne Aspekte stellen
wir in dieser und in den nächsten Ausgaben der RUBENS näher vor.
Landesgleichstellungsgesetz: Anreize und Sanktionen
Seit November 1999 gilt das neue Landesgleichstellungsgesetz
(LGG). Demnach sind auch alle Hochschulen des Landes u.a. dazu angehalten,
den Frauenanteil dort zu erhöhen, wo Frauen unterrepräsentiert
sind, Vereinbarkeit von Beruf und Elternschaft sowie die gleichberechtigte
Zusammenarbeit der Geschlechter sicher zu stellen.
Erste Maßnahmen an der RUB waren die Einberufung
einer Gleichstellungskommission und das Projekt ProFiL. Die ProFiL-Mitarbeiterinnen
halfen allen Fakultäten und Bereichen (UB, Verwaltung etc.), Frauenförderpläne
zu erstellen. Mit den Plänen verbunden ist auch der Einstieg in Personalplanung
und -entwicklung: z. B. Qualifizierungsmaßnahmen, Stellenausschreibungen,
Stellenbesetzungen und Beförderungen.
Das zentrale Ziel der meisten Frauenförderpläne lautet, den
Anteil von Frauen insbesondere in höheren Status- und/oder Gehaltsstufen
zu erhöhen. Einige Fakultäten fangen hier praktisch bei Null
an, weil es dort keine mit einer Frau besetzte C4-Professur gibt. Andere
Fakultäten starten im Minusbereich, weil bei ihnen selbst unter Studierenden
Frauen kaum eine Rolle spielen. Beinahe allen Förderplänen gemein
ist das Versprechen, beim Besetzen frei werdender Stellen (z. B. Professuren)
verstärkt auf Frauen zurückzugreifen. Zu verhindern, dass es
sich dabei um bloße Lippenbekenntnisse handelt, ist Aufgabe der
Gleichstellungskommission.
Jeder Bereich der RUB ist verpflichtet, der Kommission jährlich vom
Umsetzen des Plans zu berichten. Nach drei Jahren erfolgen Abschlussberichte,
anhand derer sich alle Bereiche messen lassen müssen. Lief es nicht
so wie angekündigt, drohen Sanktionen: Z. B. kann die Uni Finanzmittel
aus dem Globalhaushalt kürzen - oder andersherum: vorbildlichen Bereichen
mehr Geld geben. Fürs Jahr 2001 zapfte das Rektorat vom Globalhaushalt
(der nach einer komplizierten Formel auf Fakultäten und sonstige
Bereiche verteilt wird) vorweg 300.000 DM ab und richtete damit den Rektoratsfonds
"Frauenförderung" ein. Das Geld wird nun für Gleichstellungsprojekte
bereitgehalten. Im nächsten Jahr soll die Gleichstellung voraussichtlich
in eine neue Verteilungsformel integriert werden.
Seit In-Kraft-Treten des LGG gehören fast allen Fakultäten und
Bereichen Vertrauensfrauen an. Sie unterstützen die Gleichstellungsbeauftragte
und wirken aktiv am Einlösen der Förderpläne mit. Laut
zentralem Frauenförderplan sind die Bereiche verpflichtet, der Vertrauensfrau
einen Raum und Sachmittel zur Verfügung zu stellen. In der Fakultät
für Sozialwissenschaft räumte man der studentischen Vertreterin
der Vertrauensfrau zusätzlich eine Stelle als Hilfskraft ein. Ausgerechnet
die Verwaltung hinkt da noch hinterher. Hier wurde bislang - u. a. mangels
Kandidatinnen - noch keine Vertrauensfrau gewählt. ad
Termin: Diskussionsforum im Senatssitzungssaal:
"Leistungsgerechte Bezahlung - für Frauen (un)erreichbar?";
3. Juli, 10-12 h
Interview mit Dr. Christina Reinhardt: Neues Bewusstsein
Nach einem Jahr Laufzeit ging im Mai das landesweit einzigartige
RUB-Projekt ProFiL (Projekt zur Frauenförderung im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes)
zu Ende. Projektleiterin Dr. Christina Reinhardt beriet in dieser Zeit
nicht nur Angehörige der RUB, sondern auch Entscheidungsträger/innen
anderer Hochschulen und Behörden. Mit ihr sprach Arne Dessaul.
RUBENS: Wie beurteilen Sie die Arbeit von ProFiL
insgesamt?
Reinhardt: Als ich vor einem Jahr damit angefangen habe, hätte
ich nie gedacht, dass wir es schaffen, die ganzen Frauenförderpläne
tatsächlich zu schreiben. Vor allem war gerade zu Beginn der Widerstand
gegen die Umsetzung des LGG in den einzelnen Fakultäten spürbar.
Aber das Angebot, beim Schreiben der Frauenförderpläne zu helfen,
hat diesen Widerstand deutlich verringert und der Sache Schwung verliehen.
Dass die Pläne letztlich geschrieben wurden, ist der erste positive
Punkt. Der zweite Punkt betrifft das, was wir in diesem Jahr inhaltlich
geleistet haben, vor allem die vielen Gespräche und Diskussionen
über Gleichstellung. Ich denke, dass sich da doch einiges bewegt
hat. Ich hoffe natürlich, dass das ganze jetzt nicht einfach im Sande
verläuft. Schließlich müssen alle in den Förderplänen
genannten Maßnahmen nun auch umgesetzt werden. Dabei hoffe ich auf
die Selbstorganisationskräfte in den Fakultäten und die Vertrauensfrauen,
denn die Gleichstellungsbeauftragte allein ist mit dem Controlling überfordert
RUBENS: Welche Probleme ergaben sich beim Erstellen
der Frauenförderpläne?
Reinhardt: Alle taten sich schwer mit dem Formulieren von konkreten
Zielen. Beim Erhöhen der Zahl von Professorinnen wollte man durch
konkrete Versprechen nicht den noch anstehenden Berufungsverhandlungen
vorgreifen. Deshalb lief es bei den Formulierungen meist auf Wendungen
wie "Wir bemühen uns ..." hinaus. Das
andere große Problem war der Aspekt Feministische Forschung, der
eigentlich in allen Förderplänen auftauchen sollte.
Der Punkt steht ja im Rahmenplan und wurde zunächst
vom Senat verabschiedet. Doch vor allem die naturwissenschaftlichen und
die ingenieurwissenschaftlichen Fakultäten wehrten sich vehement
gegen die Aufnahme des Punktes in ihre Pläne. Sie sagten: Bei uns
gibt es keine Feministische Forschung und darum schreiben wir das auch
nicht rein. Widerstand gab es aber auch unter den Sozialwissenschaftler/innen,
denen die Feministische Forschung als Teil der Geschlechterforschung zu
ideologisch besetzt ist. Kurzum: Diejenigen Fakultäten, die den Aspekt
nicht wollten, haben ihn in ihren Plänen einfach weggelassen - und
bekamen am Ende vom Senat recht. In der Sitzung vom Mai wurde der Punkt
aus dem Rahmenplan gekürzt. Trotzdem wird er in zahlreichen dezentralen
Plänen weiterhin erwähnt.
RUBENS: Können Sie je ein Beispiel für
eine Fakultät nennen, an der laut Förderplan der Ist-Zustand
bzw. der Sollzustand dem Ziel Gleichstellung schon nahe kommt?
Reinhardt: Vordergründig sieht es in der Pädagogik und
in der Philologie aufgrund eines sehr hohen Anteils an Studentinnen eigentlich
ganz gut aus. Allerdings verkehrt sich auch hier das Bild in den höheren
Statusgruppen ins Gegenteil, da dominieren wieder die Männer. Sehr
konkrete und detaillierte Ziele nennt in ihrem Frauenförderplan z.
B. die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. In umfangreichen
Tabellen wird nach Berufsgruppen unterteilt der Ist-Zustand genannt und
gleich daneben das realistische Ziel, das in drei Jahren erreicht werden
soll. Man kann natürlich darüber streiten, ob es besser ist,
realistische Ziele zu formulieren oder sich ehrgeizige Ziele zu setzen.
Ich denke, es ist besser, sich auf wenige Maßnahmen zu beschränken
und diese gezielt und mit aller Kraft umzusetzen.
Frauenförderpläne: Mit Auszeichnung
An der RUB wurde zunächst ein zentraler Frauenförderplan konzipiert,
um einen Rahmen für die 25 dezentralen Frauenförderpläne
zu schaffen. Die dezentralen Pläne bestehen aus einem verbindlichen
Teil, der die wesentlichen Inhalte des Rahmenplans übernimmt, und
einem individuellen Teil, in der jede dezentrale Einheit eine Analyse
ihrer Beschäftigtensituation vornimmt, eine Prognose über frei
werdende Stellen erstellt und konkrete Ziele formuliert, inwiefern der
Frauenanteil in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind,
erhöht werden soll. Jeder Förderplan wird abgerundet mit einem
Paket an Maßnahmen, die ergriffen werden sollen, um die genannten
Ziele zu erreichen. Der Senat hat auf seiner Sitzung vom 17. Mai alle
Förderpläne genehmigt.
Die - nach Ansicht der Gleichstellungskommission
- sechs besten Förderpläne der Fakultäten wurden auf der
Abschlussveranstaltung von ProFiL ausgezeichnet: Wirtschaftswissenschaft;
Sozialwissenschaft; Physik & Astronomie; Maschinenbau; Bauingenieurwesen;
Elektrotechnik & Informationstechnik. Diesen Förderplänen
gemein waren gute und ausführliche Analysen des Ist-Standes; konkrete
Zielvorgaben und außergewöhnliche oder innovative Maßnahmen
wie Umstellung der internen Mittelvergabe (Einbeziehung von Frauenförderung
in bestehende Punktesysteme), vielfältige Maßnahmen für
Schülerinnen, Maßnahmen zur Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen,
Durchführung eigener Studien, Öffentlichkeitsarbeit sowie die
Einsicht und die ausdrückliche Verpflichtung, Mittel für die
genannten Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Der Preis, den sich die sechs Fakultäten teilen, ist eine eintägige
einführende Fortbildungsveranstaltung zum Thema Mitarbeiter/innengespräche
für drei bis vier Führungskräfte der Fakultät mit
einem externen Trainer aus dem Bereich Personalentwicklung/Organisationsberatung.
ad
Gleichstellungskommission: Unterstützen und Überwachen
Die vom Senat der RUB eingesetzte Gleichstellungskommission hat sich am
20. Februar 2001 konstituiert und ihre Arbeit aufgenommen. Der geschlechterparitätisch
besetzten Kommission mit Mitgliedern aller Statusgruppen gehören
an:
Andrea Kaus (Gleichstellungsbeauftragte, zugleich Vorsitzende
der Kommission);
Prof. Martina Havenith-Newen (Gruppe der Professor/innen; Chemie);
Prof. Heiner Minssen (Professor/innen; Arbeitswissenschaft);
Dr. Sabine Hornberg (Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen; Philosophie,
Pädagogik & Publizistik);
Dr. Peter Zinn (Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen; Chemie);
Hermann Ricken (MTV; Chemie);
Beate Hackethal (MTV; Biologie);
Andres Friedrichsmeier (Studierende);
Christine Kenning (Studierende).
Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt die RUB
in allen Angelegenheiten, die die Gleichstellung von Frauen und Männern
betreffen. Sie überwacht die Aufstellung, Umsetzung und Fortschreibung
der Frauenförderpläne und wirkt mit beim Gestalten der internen
Mittelvergabe. Zudem berät und unterstützt die Kommission die
Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten. ad
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