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Das Promovieren kostet bekanntlich nicht nur Zeit und Nerven, sondern
verschlingt auch eine Menge Geld. Wegen fehlender Zeit und Nerven rutscht
man also leicht in einen Teufelskreislauf und hat schlimmstenfalls zu
wenig Geld. Abhilfe schafft da ein Stipendium. Leider
hat nicht Jede/r das Glück, eines zu bekommen. Dennoch gibt es mehr Möglichkeiten,
finanzielle Unterstützung zu erhalten, als gemeinhin vermutet wird. Auch
in den Unis selber steht seit jeher ein entsprechender Topf bereit. Das
Land wollte diesen Topf zur individuellen Graduiertenförderung unlängst
schrumpfen, doch dagegen wehrten sich die NRW-Hochschulen. Insbesondere
RUB und Uni Münster kämpften vehement um jeden Pfennig. Mit Erfolg, denn
der Landtag verabschiedete kürzlich den Haushalt fürs Jahr 2001 - ohne
Kürzungen in der individuellen Graduiertenförderung. Jene "spielt vor
allem in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften eine herausragende
Rolle", so Reinhard Zwink vom Dezernat 2 (Bereich "Forschungs- und Studierendenförderung").
Die Ruhr-Uni jedenfalls schreibt nun ihre neuen
Stipendien aus, die Förderung beginnt am 1. August und am 1. Oktober 2001;
die Bewerbungsfrist endet am 1. Juni 2001. Zuvor jedoch muss
ein Antrag (inklusive Exposé zum Forschungsvorhaben etc.) gestellt werden.
Unterstützt und beraten wird man dabei vom Dezernat 2 (Kontakt siehe unten),
hier sind auch entsprechende Vordrucke erhältlich. Der Antrag wird zunächst
in der jeweiligen Fakultät geprüft und anschließend an der Rektor der
RUB geleitet. Über die Stipendienvergabe entscheidet letztlich die von
Rektorat und Senat eingesetzte "Vergabekommission für die Förderung des
wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses".
Die RUB vergibt Grund- und Abschlussstipendien in allen Fachbereichen.
Ein Grundstipendium startet maximal ein Jahr nach Studienabschluss. Es
wird für zwei Jahre bewilligt und kann auf Antrag um rund ein halbes Jahr
verlängert werden. Abschlussstipendien mit einjähriger Laufzeit erhalten
Graduierte, die zuvor zwei bis vier Jahre lang als Wissenschaftliche Hilfskraft
oder Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in tätig gewesen sind und ihre Promotion
während der Förderungszeit abschließen. Die Stipendien bestehen aus einem
Grundbetrag von 1.200 DM monatlich. Hinzu
kommen können Kinderzuschläge (300 DM im Monat) sowie Zuschläge für Sach-
und Reisekosten. Pro Jahr vergibt die RUB zwischen 20 und 25 neue Stipendien
an Graduierte, die ihren Studienabschluss zwar nicht an der RUB erworben
haben, gleichwohl dort promovieren müssen. Weitere Förderungsvoraussetzungen
(z. B. nicht mehr als täglich vier Stunden zu arbeiten) erklärt ein Infoblatt.
Das sollte an den schwarzen Brettern hängen und/oder in den Dekanaten
bereitliegen. Falls nicht, kann es übers Dezernat 2 bezogen werden. Hier
weiß man - wie gesagt - ohnehin alles über die Graduiertenförderung an
der RUB. ad
Infos: Reinhard Zwink (FNO 1/142, Tel. -25484)
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