Geld von der RUB
   
  Promotionsförderung
 
 

Das Promovieren kostet bekanntlich nicht nur Zeit und Nerven, sondern verschlingt auch eine Menge Geld. Wegen fehlender Zeit und Nerven rutscht man also leicht in einen Teufelskreislauf und hat schlimmstenfalls zu wenig Geld. Abhilfe schafft da ein Stipendium. Leider hat nicht Jede/r das Glück, eines zu bekommen. Dennoch gibt es mehr Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten, als gemeinhin vermutet wird. Auch in den Unis selber steht seit jeher ein entsprechender Topf bereit. Das Land wollte diesen Topf zur individuellen Graduiertenförderung unlängst schrumpfen, doch dagegen wehrten sich die NRW-Hochschulen. Insbesondere RUB und Uni Münster kämpften vehement um jeden Pfennig. Mit Erfolg, denn der Landtag verabschiedete kürzlich den Haushalt fürs Jahr 2001 - ohne Kürzungen in der individuellen Graduiertenförderung. Jene "spielt vor allem in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften eine herausragende Rolle", so Reinhard Zwink vom Dezernat 2 (Bereich "Forschungs- und Studierendenförderung").
Die Ruhr-Uni jedenfalls schreibt nun ihre neuen Stipendien aus, die Förderung beginnt am 1. August und am 1. Oktober 2001; die Bewerbungsfrist endet am 1. Juni 2001. Zuvor jedoch muss ein Antrag (inklusive Exposé zum Forschungsvorhaben etc.) gestellt werden. Unterstützt und beraten wird man dabei vom Dezernat 2 (Kontakt siehe unten), hier sind auch entsprechende Vordrucke erhältlich. Der Antrag wird zunächst in der jeweiligen Fakultät geprüft und anschließend an der Rektor der RUB geleitet. Über die Stipendienvergabe entscheidet letztlich die von Rektorat und Senat eingesetzte "Vergabekommission für die Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses".
Die RUB vergibt Grund- und Abschlussstipendien in allen Fachbereichen. Ein Grundstipendium startet maximal ein Jahr nach Studienabschluss. Es wird für zwei Jahre bewilligt und kann auf Antrag um rund ein halbes Jahr verlängert werden. Abschlussstipendien mit einjähriger Laufzeit erhalten Graduierte, die zuvor zwei bis vier Jahre lang als Wissenschaftliche Hilfskraft oder Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in tätig gewesen sind und ihre Promotion während der Förderungszeit abschließen. Die Stipendien bestehen aus einem Grundbetrag von 1.200 DM monatlich. Hinzu kommen können Kinderzuschläge (300 DM im Monat) sowie Zuschläge für Sach- und Reisekosten. Pro Jahr vergibt die RUB zwischen 20 und 25 neue Stipendien an Graduierte, die ihren Studienabschluss zwar nicht an der RUB erworben haben, gleichwohl dort promovieren müssen. Weitere Förderungsvoraussetzungen (z. B. nicht mehr als täglich vier Stunden zu arbeiten) erklärt ein Infoblatt. Das sollte an den schwarzen Brettern hängen und/oder in den Dekanaten bereitliegen. Falls nicht, kann es übers Dezernat 2 bezogen werden. Hier weiß man - wie gesagt - ohnehin alles über die Graduiertenförderung an der RUB. ad

Infos: Reinhard Zwink (FNO 1/142, Tel. -25484)

   
   
   
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02.05.2001