| Macht Mitarbeiter zu Mietern | |
| RUB setzt Bau- und Liegenschaftsmietvertrag um | |
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| Die RUB macht ihre Mitarbeiter zu Untermietern!
Obschon sich die NRW-Hochschulkanzler noch nicht endgültig mit
dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) auf einen Mustermietvertrag
einigen konnten, setzt die RUB als erste NRW-Hochschule konsequent ihre
Vorstellungen eines modernen Universitätsmanagements um: Das Rektorat hat
sich Mitte März entschlossen, Untervermietungsverträge (UVV) mit den Mitarbeitern
abzuschließen. Davon verspricht sich die RUB eine
effizientere Nutzung ihrer Räume. Die Einspruchsfrist für die Personalräte
läuft 11 Tage nach dem 1. April ab. Der BLB ist zum 1. Januar 2001 per Landesgesetz errichtet worden. Seine Aufgabe: ein "modernes, betriebswirtschaftlich orientiertes Immobilienmanagement", so die Minister Peter Steinbrück (Finanzen) und Michael Vesper (Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport). Auf den BLB sind rund 1.700 Grundstücke und 3.700 Gebäude zur Bewirtschaftung übertragen worden, darunter alle Hochschulgebäude. Das Land hofft, so jährlich bis zu 250 Mio. DM einzusparen. Auch die RUB schreitet fort auf dem Weg zu einem effektiveren Management und ist sicher, dass mit der Untervermietung, die nach § 9 des Mietvertrags mit dem BLB ausdrücklich erlaubt werden wird, die Räume ökonomischer genutzt und sauberer sein werden. Zudem rechnet sie mit deutlichen Einnahmezuwächsen. Da die RUB den Mietzins für Büros, Hörsäle, Labore und Werkstätten nach qm erheben wird, geht die Verwaltung davon aus, dass Mitarbeiter mit niedrigeren Einkommen Räume gemeinsam mieten werden. Vermutlich werden insbesondere studentische Hilfskräfte und Teilzeitkräfte gleichzeitig Räume mieten und ihre Arbeitszeiten besser miteinander koordinieren. Der UVV sieht vor, dass Untermieter in Räumen mit einer Deckenhöhe von über 3,85 m auf Antrag Zwischendecken einziehen dürfen, um zusätzlichen Raum zu schaffen bzw. um Heizkosten zu sparen. Zudem sind die Mitarbeiterverpflichtet , ihre Räume regelmäßig zu renovieren und sie sauber zu halten. Kosten für Wasser, Heizung, Strom, Aufzüge, Flurlicht und Netzanschlüsse werden jährlich auf die Untermieter abgewälzt; nicht vernetzte Räume bekommen einen Mietabschlag, für Räume mit Seeblick wird hingegen etwas mehr verlangt. Hörsäle und Seminarräume will die RUB auf Stundenbasis vermieten: Dienstags, mittwochs und donnerstags von 8 bis 15 h sind höhere Mieten fällig als montags und freitags oder abends. Die Verwaltung schließt nicht aus, dass unterausgelastete Fächer und Fakultäten mit geringen Mitteln für Forschung und Lehre (Titelgruppe 94) auf Abend- und Nachtstunden oder Wochenenden ausweichen werden. Unklar ist, in welchem Umfang die RUB Einnahmen aus den UVV an die BLB abführen muss. Übrigens: Wie die Hochschulen vom Land, so bekommen auch die Mitarbeiter von der Hochschule jährlich Mittel aus dem Haushalt, um die Monatsmieten bezahlen zu können. Da allerdings die Mittel den Mitarbeitern nach ihrer jeweiligen Einstufung im BAT bzw. Beamtenbesoldungsgesetz zur Verfügung gestellt werden, die Miete aber nach qm berechnet wird, will die Verwaltung im Personaldezernat eine Anlaufstelle einrichten, die über Anträge auf Mietzuschuss entscheidet. Zu guter Letzt: Da "Arbeiten zu Hause" besonders bezuschusst werden soll, hofft die RUB, die Hochschulräume ebenso wie den starken Pendelverkehr im Ruhrgebiet zu entlasten. jk |
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| 01.04.2001 |