| Neues Recht für zwei alte Griechen | |
| Serie: Archivsplitter | |
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| Schon zu Zeiten, als die ersten Gebäude
der RUB gerade einmal im Rohbau errichtet waren, sorgten sich die Gründungsväter
- in der Tat waren es nur Herren - um identitätsstiftende Maßnahmen, um
Repräsentation und Symbole, die die Stellung und Funktion der neuen Uni
nach außen zu demonstrieren imstande waren. Die Frage nach der
Gestaltung von Amtstrachten, Siegel der Universität und Amtskette des Rektors
war im Frühjahr 1964 der Kommission zur Eröffnung der Universität, in die
sechs der bis dahin ernannten Professoren berufen waren, übertragen worden.
Hier favorisierte man für das Siegelbild, das zugleich die Plakette an der
Rektorkette zieren sollte, zunächst "eine Verbindung zwischen dem Wappen
der Stadt Bochum (ein Buch) und dem Landeswappen NW", und beauftragte Prof.
Dr. Vierhaus, für die künstlerische Gestaltung von Siegel und Amtskette
Entwürfe einzuholen. Das Interesse konzentrierte sich dabei zunächst auf
die Kette, sollte sie doch dem Rektor bei der feierlichen Eröffnung der
Uni am 30. Juni 1965 vom Kultusminister umgelegt werden. Vierhaus beriet sich in der Folgezeit mit verschiedenen Experten und präsentierte dann auf der Sitzung des Gründungsausschusses am 22. März 1965 den von der Aachener Künstlerin Hildegard Domitzlaff gefertigten Entwurf einer Plakette, der jedoch gänzlich von den bisherigen Vorstellungen abwich. "Es sei nicht möglich", so laut Protokoll die Ausführungen Vierhaus', "eine aus sich heraus verständliche abstrakte Symbolik zu finden. Der Entwurf der Plakette zeige nunmehr eine Darstellung von Prometheus und Epimetheus, die der Universität angemessene Haltungen des Vordenkens und des Nachvollziehens versinnbildlichten." Der Vorschlag wurde vom Ausschuss ohne Diskussion angenommen, und wenige Tage später erklärte sich der Kultusminister "ferner damit einverstanden, daß der Entwurf auch dem großen Siegel der Universität Bochum zugrunde gelegt wird." Der Rückgriff auf Gestalten der griechischen Mythologie mag Anlass zu Spekulationen darüber geben, wie sehr man trotz der viel zitierten Reformbestrebungen doch noch den klassischen Bildungsidealen nachhing. Vierhaus und den anderen Kommissionsmitgliedern ging es um ein bewusstes Anknüpfen an die europäische Wissenschaftstradition - als Gegengewicht zu einer zu sehr pragmatischen, auf technische Innovation ausgerichteten Denkweise, die sie manchem Reformer zuschrieben. Die Abkehr von einem Motiv, das das Bochumer Stadtwappen aufnimmt, lässt aber wohl auch vermuten, dass eine zu starke Ausrichtung auf die Stadt vermieden werden sollte - die Bezeichnung "Ruhr-Universität" war immerhin auch Programm, und die Kontroversen um die Namengebung haben ja entsprechende Vorbehalte deutlich zu Tage treten lassen (vgl. "Archivsplitter" in Rubens 48). Und vielleicht ist gar hier auch die Erklärung dafür zu suchen, dass die Landesregierung auf der Finanzierung der Rektorkette bestand, nachdem die Stadt Bochum sich bereits erboten hatte, eine solche der Universität zu schenken. Nach dem Entwurf Domitzlaffs wurde die Amtskette schließlich in der Goldschmiedewerkstatt Fritz Deutsch, Köln, gefertigt. In der Rechnung ist sie wie folgt beschrieben: "100 cm lang, handgearbeitet, 43 Glieder in Gold 750/000, 28 mit Granulation 900/000, Stein: Turmalinquarz". Einschließlich anhängender Plakette ("Schleuderguss in Gold 750/000") kostete sie 21.400 DM. Für die Gestaltung des Rektortalars hatte Vierhaus die Kostümbildnerin am Bochumer Schauspielhaus Therese van Treek gewinnen können; mit der Anfertigung wurden die Westdeutschen Kostümwerkstätten Oskar Sommer in Dortmund beauftragt. Zur Beschreibung sei wiederum die Rechnung zitiert: "aus dunkelblauem Samt mit großem, schwarzem Seidenkragen, ganz mit echter Seide gefüttert. Ärmel mit schwarzer, schwerer Seide innen belegt". Mit Barett beliefen sich die Kosten auf 1.185 DM. Die Professoren trugen bei der Feier übrigens keine Amtstrachten. Das war bereits im Juli 1964 von der Eröffnungskommission beschlossen worden. Gleichwohl sollte durchaus ein grundsätzlicher Beschluss über die Einführung bzw. die Beschaffenheit einer solchen von der Gesamtheit der Professorenschaft herbeigeführt werden, was dann allerdings nie geschehen ist. Die Verwendung des Motivs mit Prometheus und Epimetheus für das Universitätssiegel stieß später allerdings auf unerwartete rechtliche Schwierigkeiten. Bisher war es den Hochschulen lediglich erlaubt, anstatt des kleinen Landessiegels ihr historisches Siegel zu verwenden. Anderes oder gar ein Neuentwurf war in den Bestimmungen nicht vorgesehen, und ein historisches Siegel konnte die neu gegründete Uni schwerlich aufbieten. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens änderte daher die Landesregierung kurzerhand die Verordnung über die Führung des Landeswappens von 1956, in dem sie das Kriterium "historisch" strich und damit den Hochschulen erlaubte, "eigene Siegel" zu führen. So erhielt die RUB erst mit Erlass vom 8. Juni 1967, zwei Jahre nach der Einverständniserklärung des Kultusministers, die Genehmigung, den Entwurf von 1965 als Siegelbild zu verwenden. Jörg Lorenz, Universitätsarchiv, www.ruhr-uni-bochum.de/archiv |
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| 01.04.2001 |