Heizhilfe
   
  BAföG
 
 

Der Bundestag hat es beschlossen, viele Studis freuen sich. Alle Studierenden, die im WS 2000/2001 BAföG beziehen und nicht bei ihren Eltern wohnen, haben Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten von 100 Mark. Damit reagierten Bundesregierung und Bundestag auf die zuletzt enorm gestiegenen Energiepreise. Das entsprechende Antragsformular können alle betroffenen Studis beim BAföG-Amt des AkaFö erhalten: Verwaltungsgebäude, Erdgeschoss, Raum 26 bis 50 (je nach Nachname). Der Antrag muss bis spätestens 30.4.2001 eingereicht werden. ad
Infos: (0234) 32-11010, http://www.akafoe.de.

   
   
   
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01.02.2001