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Am 6.12.2000 hat Dr. Klaus Esser auf Einladung des Instituts
für Unternehmungsführung und Unternehmensforschung sowie des Instituts für
Kredit- und Finanzwirtschaft an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
einen Vortrag gehalten. Rund 400 Interessierte - darunter viele Vertreter
aus der Wirtschaft - waren im voll besetzten HGC 10 versammelt, um den Ausführungen
des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Mannesmann AG zum aktuellen Thema
"Warum ist ein Gesetz zu Übernahmen von Publikumsgesellschaften sinnvoll?"
zu folgen.
Einleitend beschrieb Esser die rasante Entwicklung der Mannesmann AG in
den 90er-Jahren zu einem ertragsstarken, innovativen Unternehmen, das 1999
mit einer Marktkapitalisierung von 119 Mrd. US-Dollar das siebtgrößte Unternehmen
in Europa war. Anschließend skizzierte Esser kurz die Übernahmeschlacht
von Vodafone um Mannesmann Ende 1999. Seine Erfahrungen bei dieser Aufsehen
erregenden feindlichen Übernahme haben ihn von der Notwendigkeit einer gesetzlichen
Regelung überzeugt und zur Mitarbeit bei einem Kabinettsentwurf der Bundesregierung
bewogen. Im Folgenden stellte Esser zehn Thesen auf, wie ein Übernahmegesetz
aus seiner Sicht ausgestattet sein sollte, die z. T. auf bereits existierende
Regelungen des "London City Code" zurückgehen. Esser betonte, dass für den
Vorstand der Zielgesellschaft zwar ein Wertminderungsverbot gelten müsse,
dass ihn daran hindert, Maßnahmen zu ergreifen, die allein der Abwehr des
Übernahmeversuchs dienen, er müsse aber weiterhin die Möglichkeit zur Meinungsäußerung
bei dieser Schicksalsfrage haben. Zusagen der Erwerber aus der Angebotsphase
müssten gesetzlich verbindlich gemacht werden und Kursmanipulationen, insbesondere
durch gezielte Mediengerüchte, sollten durch sehr schnelles Eingreifen einer
Übernahmekommission verhindert werden. Diplomökonom Marc Richard (Lehrstuhl
für Internationale Unternehmensrechnung) |