| Rückkehr der Blockwarte | |
| Editorial | |
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| Am 4. November demonstrierten etwa 70 Tierversuchgegner in
der Nähe vom Wohnhaus des Privatmanns Klaus-Peter Hoffmann in Sprockhövel,
um laut kundzutun, dass der Wissenschaftler Prof. Hoffmann (Allgemeine Zoologie
und Neurobiologie, Fakultät für Biologie) an der RUB angeblich Tiere quält
und anschließend tötet. Kurz darauf zogen sie nach Bochum und veranstalteten
eine spontane Demonstration am Wohnort von Prof. Ulf Eysel (Neurophysiologie,
Medizinische Fakultät). Zwei Wochen zuvor hatten die militanten Tierschützer
nachts Flugblätter bei Hoffmanns Nachbarn verteilt und ihn in seiner unmittelbaren
Umgebung diffamiert. Ursprünglich sollte die Demo der früher an der RUB ansässigen Tierrechtsinitiative direkt vor Hoffmanns Privattür stattfinden. Doch das Oberverwaltungsgericht Münster stufte den Schutz des Persönlichkeitsrechts - zu ihr gehören Wohnung, Umfeld und Angehörige - höher ein als das Recht auf Versammlungsfreiheit. Deshalb zog es eine Bannmeile von 800 m um Hoffmanns Haus. Dort stoppte die Polizei die Aktivisten, die zwei Stunden lang Plakate zur Schau stellten ("Stoppt die Folter") und Drohrufe skandierten ("Ein Anruf in der Nacht, bewacht sein Haus"). Wer wie Hoffmann Strukturen des Gehirns - an lebenden Affen, Frettchen oder Ratten - erforscht, um grundlegende Erkenntnisse über Wahrnehmung zu gewinnen oder um Rückschlüsse auf bestimmte Krankheiten (Parkinson, Schlaganfall, Hirntumor etc.) zu ziehen, der muss zunächst minutiös nachweisen, dass seine Fragen nicht anderweitig zu erforschen sind. Er durchläuft langwierige Antragsverfahren, die von Ethikkommissionen begutachtet und vom Arnsberger Regierungspräsidenten genehmigt werden müssen; zudem werden die Versuche ständig von der Stadt Bochum und vom Tierschutzbeauftragten der RUB kontrolliert. Wohlgemerkt: Es geht nicht darum, das Demonstrationsrecht auszuhöhlen, oder sich hinter der per Grundgesetz garantierten "Freiheit von Forschung und Lehre" zu verstecken. Die Hirnforscher der RUB stellen sich regelmäßig öffentlichen Diskussionen über Tierversuche. Dass es über diese grundverschiedene Ansichten gibt, ist gut! Das Forum für öffentliche Kritik ist allerdings klar abgesteckt: Es ist die Öffentlichkeit selbst: an der RUB oder anderen öffentlichen Orten. Das Forum darf keineswegs in die Privatsphäre hinein ragen - egal, ob jemand seine Meinung öffentlich machen oder mit dem Druck der Straße indirekt auf Tierschutzinitiativen in Landesparlamenten Einfluss ausüben will. Wer in die Privatsphäre der Wissenschaftler eindringt und sie mit plakativen Parolen bei Nachbarn verleumdet, will andere schlichtweg an den Pranger stellen. Das ist blanker Terror und ruft Erinnerungen wach an totalitäre Zeiten: an Blockwarte und SA. Dass das Persönlichkeitsrecht im Fall Hoffmann als höheres Rechtsgut vor der Versammlungsfreiheit gewertet wurde, macht Hoffnung. Ebenso das Verhalten der RUB-Spitze, die sich demonstrativ vor den Wissenschaftler stellte. jk, tas, ad |
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| 01.12.2000 |