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Die Zeit drängt, und die Hausaufgaben sind fast fertig: Laut § 23a des
im November 99 verabschiedeten Landesgleichstellungsgesetzes (LGG)
sollte eine Gleichstellungskommission an der RUB gegründet werden,
die der Beratung und Unterstützung von Hochschule und Gleichstellungsbeauftragten
dient und gleichzeitig den Frauenanteil der RUB auf 50 % hieven soll.
Deren Konsolidierung wurde im August im Senat protokollarisch beschlossen,
wobei die geschlechterparitätisch zu besetzende Mitgliederzahl der Kommission
noch nicht feststeht. Die wiederum richtet sich nach dem Frauenförderplan,
den der Senat Ende September endgültig, wenn auch noch nicht in vollständiger
Form, verabschiedete - nicht vollständig deshalb, weil zwei Bereiche fehlen.
Die sollen später angehängt werden und betreffen zum einen die leistungsorientierte
Mittelvergabe und zum anderen die Erstellung dezentraler Frauenförderpläne.
Am jetzt verabschiedeten Rahmenplan ändert dies aber nichts.
Als der Senat den Förderplan billigte, wusste er, worauf er sich einließ:
Um den Frauenanteil dort zu erhöhen, wo Frauen unterrepräsentiert sind,
müssen viele Nachteile beseitigt werden. Sein Inhalt hat die gleiche Teilhabe
von Frauen und Männern in der Wissenschaft zum Ziel, die Vereinbarkeit
von Beruf und Elternschaft sowie - hinsichtlich der Sicherheit vor sexueller
Belästigung und Gewalt - die gleichberechtigte Zusammenarbeit der Geschlechter.
Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Verbesserung von Information und
Kommunikation über Gleichstellung in der Hochschule, den Fakultäten, in
den Gremien und zentralen Einrichtungen.
Das LGG fordert mit den §§ 5 und 5a noch mehr von der RUB: Sie muss sich
entscheiden, wie sie die Frauenförderung in die leistungsorientierte Mittelvergabe
einbeziehen will. Wer bislang keine Frauen anstellte, für den sieht es
in Zukunft schlecht aus, denn er bekommt weniger Haushaltsmittel. Damit
er dann nicht noch weniger Frauen einstellt, muss das Rektorat Anreize
schaffen, wie die Fakultäten und dezentralen Unieinrichtungen die auf
sie zukommenden Aufgaben - eingeschlossen der Erstellung dezentraler Frauenförderpläne
- bewältigen. Dabei steht dem Rektorat seit Juni die Geographin Dr. Christina
Reinhardt zur Seite, die als Ideengeberin "Motor" zur strukturellen Umsetzung
des LGG ist. Eingebunden ins Projekt zur Frauenförderung
im Sinne des LGG "ProFiL" erarbeitet sie Umsetzungsmodelle für die Unigremien
und -Entscheidungsträgerinnen, berät Fakultäten, wissenschaftliche Einrichtungen
und zentrale Betriebseinrichtungen bei der Umsetzung frauenfördernder
Maßnahmen und regt den inneruniversitären Diskussionsprozess über gleichstellungspolitische
Ziele der RUB an. Ein Wust von Arbeit kommt deshalb in den
kommenden Monaten auf Reinhardt zu. Bei der Bewältigung wird sie von einer
Lenkungsgruppe unterstützt wird, der die Gleichstellungsbeauftragte Andrea
Kaus, Prof. Ilse Lenz, Heinz Lienkamp (Dezernat 3), Kanzler Gerhard Möller
sowie Susanne Schult (Dezernat 1) angehören.
Was die Umsetzung der dezentralen Frauenförderpläne betrifft, machen Reinhardt
und die Lenkungsgruppe aber nicht alleine die Hausaufgaben: Alle Dienststellen
ab 20 Beschäftigten müssen fleißig kritteln, das heißt die Beschäftigtenstruktur
analysieren, Prognosen und Zielvorgaben über die zukünftige Verteilung
sowie deren Umsetzung erstellen. Das Problem dabei: "Bislang fehlt an
der Uni die Datengrundlage für Personalentwicklung", so Reinhardt, die
sie ebenso zu ermitteln versucht. tas
Präsentation der Website von ProFiL mit Uni-Frauenförderplan am 15.11.,
FNO 02/016, Tel. -28388; http://www.mfjfg.nrw.de/u-themen/frauen/landesgleichstges.htm;
http://www.ruhr-uni-bochum.de/profilprojekt
Buchtipp zum Thema: Metz-Göckel/ Schmalzhaf-Larsen/ Belinszki (Hg):
Hochschulreform und Geschlecht. Neue Bündnisse und Dialoge. Reihe Geschlecht
und Gesellschaft, Bd. 24, 248 S., DM 39. Leske und Budrich, Opladen 2000.
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