Frauen fördern mit ProFiL
   
  Förderplan verabschiedet
 
 

Die Zeit drängt, und die Hausaufgaben sind fast fertig: Laut § 23a des im November 99 verabschiedeten Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) sollte eine Gleichstellungskommission an der RUB gegründet werden, die der Beratung und Unterstützung von Hochschule und Gleichstellungsbeauftragten dient und gleichzeitig den Frauenanteil der RUB auf 50 % hieven soll. Deren Konsolidierung wurde im August im Senat protokollarisch beschlossen, wobei die geschlechterparitätisch zu besetzende Mitgliederzahl der Kommission noch nicht feststeht. Die wiederum richtet sich nach dem Frauenförderplan, den der Senat Ende September endgültig, wenn auch noch nicht in vollständiger Form, verabschiedete - nicht vollständig deshalb, weil zwei Bereiche fehlen. Die sollen später angehängt werden und betreffen zum einen die leistungsorientierte Mittelvergabe und zum anderen die Erstellung dezentraler Frauenförderpläne. Am jetzt verabschiedeten Rahmenplan ändert dies aber nichts.
Als der Senat den Förderplan billigte, wusste er, worauf er sich einließ: Um den Frauenanteil dort zu erhöhen, wo Frauen unterrepräsentiert sind, müssen viele Nachteile beseitigt werden. Sein Inhalt hat die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern in der Wissenschaft zum Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Elternschaft sowie - hinsichtlich der Sicherheit vor sexueller Belästigung und Gewalt - die gleichberechtigte Zusammenarbeit der Geschlechter. Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Verbesserung von Information und Kommunikation über Gleichstellung in der Hochschule, den Fakultäten, in den Gremien und zentralen Einrichtungen.
Das LGG fordert mit den §§ 5 und 5a noch mehr von der RUB: Sie muss sich entscheiden, wie sie die Frauenförderung in die leistungsorientierte Mittelvergabe einbeziehen will. Wer bislang keine Frauen anstellte, für den sieht es in Zukunft schlecht aus, denn er bekommt weniger Haushaltsmittel. Damit er dann nicht noch weniger Frauen einstellt, muss das Rektorat Anreize schaffen, wie die Fakultäten und dezentralen Unieinrichtungen die auf sie zukommenden Aufgaben - eingeschlossen der Erstellung dezentraler Frauenförderpläne - bewältigen. Dabei steht dem Rektorat seit Juni die Geographin Dr. Christina Reinhardt zur Seite, die als Ideengeberin "Motor" zur strukturellen Umsetzung des LGG ist. Eingebunden ins Projekt zur Frauenförderung im Sinne des LGG "ProFiL" erarbeitet sie Umsetzungsmodelle für die Unigremien und -Entscheidungsträgerinnen, berät Fakultäten, wissenschaftliche Einrichtungen und zentrale Betriebseinrichtungen bei der Umsetzung frauenfördernder Maßnahmen und regt den inneruniversitären Diskussionsprozess über gleichstellungspolitische Ziele der RUB an. Ein Wust von Arbeit kommt deshalb in den kommenden Monaten auf Reinhardt zu. Bei der Bewältigung wird sie von einer Lenkungsgruppe unterstützt wird, der die Gleichstellungsbeauftragte Andrea Kaus, Prof. Ilse Lenz, Heinz Lienkamp (Dezernat 3), Kanzler Gerhard Möller sowie Susanne Schult (Dezernat 1) angehören.
Was die Umsetzung der dezentralen Frauenförderpläne betrifft, machen Reinhardt und die Lenkungsgruppe aber nicht alleine die Hausaufgaben: Alle Dienststellen ab 20 Beschäftigten müssen fleißig kritteln, das heißt die Beschäftigtenstruktur analysieren, Prognosen und Zielvorgaben über die zukünftige Verteilung sowie deren Umsetzung erstellen. Das Problem dabei: "Bislang fehlt an der Uni die Datengrundlage für Personalentwicklung", so Reinhardt, die sie ebenso zu ermitteln versucht. tas

Präsentation der Website von ProFiL mit Uni-Frauenförderplan am 15.11., FNO 02/016, Tel. -28388; http://www.mfjfg.nrw.de/u-themen/frauen/landesgleichstges.htm; http://www.ruhr-uni-bochum.de/profilprojekt

Buchtipp zum Thema: Metz-Göckel/ Schmalzhaf-Larsen/ Belinszki (Hg): Hochschulreform und Geschlecht. Neue Bündnisse und Dialoge. Reihe Geschlecht und Gesellschaft, Bd. 24, 248 S., DM 39. Leske und Budrich, Opladen 2000.

   
   
   
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02.11.2000