Kumulative Dissertation
   
  Neu bei den Bochumer Biologen
 
  Die Biologen der RUB machen Nägel mit Köpfen und erkennen per Verabschiedung des Fakultätsrates (9.5.2000) von mehreren Personen verfasste Dissertationen an. Die entsprechende Ausführungsbestimmung zu § 10 der Promotionsordnung bezüglich kumulativer Dissertationen liest sich wie folgt:
"Wesentliche Beiträge zu einer wissenschaftlichen Arbeit, die in Zusammenarbeit mehrerer Personen entstanden und publiziert worden ist, können als Dissertation vorgelegt werden. In diesem Fall muss der Anteil des/der Doktorand/in ... eindeutig erkennbar und bewertbar sein und auch für sich allein den Anforderungen an eine Dissertation genügen. Liegen wesentliche oder alle Teile der Dissertation bereits als Publikation(en) oder als angenommene Manuskripte in Journalen mit Fachgutachtersystem vor, können diese in Form einer kumulativen Schrift eingereicht werden. Hierbei gelten nur Arbeiten, die der/die Doktorand/in als Erstautor verfasst hat. Der/die Doktorand/in muss erklären, dass die Arbeiten selbstständig verfasst und diese oder Teile davon bei keiner anderen Fakultät eingereicht wurden. Die Dissertation muss eine Einleitung und eine übergreifende Diskussion sowie eine Zusammenfassung aller Ergebnisse auf Deutsch oder Englisch enthalten."
   
   
   
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01.07.2000