Grundstücksrecht nach Wiedervereinigungen
   
  Koreanischer Jurist an der RUB
 
  Der koreanische Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Cheol-Hong Yoon, normalerweise an der Soongsil Uni in Seoul tätig, ist seit März im Rahmen eines einjährigen Forschungsaufenthalts Gast der Ruhr-Uni.
Seine Entscheidung, die Forschungen in Deutschland zu betreiben, lässt sich leicht erklären: In seiner Studienzeit in Korea las er die "Deutsche Rechtsgeschichte" von Kroeschell, natürlich auf Deutsch. Das Buch gefiel ihm so gut, dass er sich entschloss, beim Autor zu promovieren. Also ging er 1983 nach Freiburg und schloss 1987 seine Doktorarbeit zu dem rechtsgeschichtlichen Thema "Zur Wandlung des Grundeigentums" ab.
Der Titel deutet es an: Die Vorliebe von Yoon gilt neben der Rechtsgeschichte dem Grundstücksrecht. So verwundert es nicht, dass er nach der Rückkehr in seine Heimat Vorlesungen über das koreanische BGB und über die europäische Rechtsgeschichte hielt.
1999 erhielt Prof. Yoon von der koreanischen Regierung ein Stipendium, um eine Abhandlung über "Das Grundeigentum in der ehemaligen DDR nach der Wiedervereinigung" zu schreiben.
Dass man sich im fernen Asien für ein solches Thema interessiert, mag für viele überraschend klingen. Prof. Yoon sagt voraus - und hofft auf die gegenwärtige Politik -, dass sich in etwa zehn Jahren auch der Norden und der Süden Koreas wieder zu einem Staat vereinigen.
ine Reihe von Problemen beim Konflikt zwischen den verschiedenen Eigentumsordnungen wäre vorprogrammiert, wie die anhaltenden Streitfragen und Diskussionen über die Grundstücke in den neuen Bundesländern beweisen. Damit Korea im Zweifelsfall gut vorbereitet ist, analysiert Yoon die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Zusammenführung zweier so unterschiedlicher Systeme. Gleichzeitig will er mit seinen Forschungen neue Lösungswege aufzeigen.
Prof. Yoon wird dieses Thema in ein paar Wochen in Angriff nehmen. Im Moment beschäftigt er sich noch mit der "Zivilrechtlichen Haftung für Umweltschäden". Den Großteil dieser Arbeit hat er bereits in Korea fertig gestellt und will sie nun mit der Darstellung des hier geltenden Rechts abschließen. Dieses könnte Vorbild für entsprechende Regelungen in Korea sein, wo Umweltpolitik in Zeiten des wirtschaftlichen Booms eher ein Fremdwort war.
Prof. Yoons Weg an die RUB hat ihm Prof. Muscheler (Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht) bereitet. Beide lernten sich in Freiburg kennen, als Muscheler sich dort habilitierte und Yoon an seiner Doktorarbeit saß. Sie schlossen Freundschaft und hielten sie während der zwölf Jahre, in denen der eine in Deutschland, der andere in Korea lebte, aufrecht.
An der RUB fühlt sich der Gastprofessor, dem seine Frau und seine beiden Töchter nach Bochum gefolgt sind, ausgesprochen wohl. Besonders angetan ist er von der gut ausgestatteten juristischen Bibliothek. Es fänden sich fast zu viele hervorragende Bücher, um sie allesamt in seinen Arbeiten zu berücksichtigen.
Wer sich für fremde Rechtsordnungen interessiert und etwas über den Einfluss des BGB im Ausland erfahren möchte, darf sich auf das WS freuen: Prof. Yoon plant einen Vortrag über die Frage, warum das koreanische BGB dem deutschen Gegenstück in so mancher Hinsicht ähnlich ist. Guido Perkams
   
   
   
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01.07.2000