Aufruf
   
  Neues Hochschulgesetz
 
 

Zum 1.4.2000 ist das neue Hochschulgesetz in NRW in Kraft getreten. Im Herbst vergangenen Jahres hat eine Arbeitsgruppe der Senats- und Konventsfraktionen der Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung (MTV) eine Stellungnahme zum damaligen Regierungsentwurf erarbeitet. Diese Stellungnahme ist durch die Kollegen Klaus Körner und Rolf Wernhardt im Rahmen einer Anhörung mit großer Unterstützung des Personalrats und der ÖTV (im Namen des DGB) dem Landtag überbracht worden.
Mit einer zusätzlichen Postkartenaktion hat unsere Statusgruppe ihre Forderung zur Nachbesserung des Gesetzes im Ausschuss für Wissenschaft und Forschung des Landtages Nachdruck verliehen. Erfreulicherweise sind die meisten Aspekte unserer vorgebrachten Kritik in das neue Hochschulgesetz aufgenommen worden. Trotzdem ist eine deutliche Schwächung der Selbstverwaltung eingetreten.
U. a. wurde der Konvent aufgelöst und durch den erweiterten Senat mit weniger Befugnissen ersetzt. Laut Gesetz hat sich die RUB eine neue Grundordnung (Verfassung) zu geben. Hierzu wird demnächst durch den Senat ein Verfassungsausschuss gebildet.
Um die Rechte der MTV wirkungsvoll in der neuen Grundordnung zu verankern, halten wir eine breite Diskussion und Mitarbeit zu den für uns relevanten Aspekten für notwendig. In der neuen Grundordnung kann die RUB viele Bereiche der Selbstverwaltung, wie z. B. die Form der Leitung der Uni, d. h. Präsidium oder Rektorat, die Zusammensetzung der Gremien, Zahl und Art der zu bildenden Kommissionen und Ausschüsse wie auch die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten selbst bestimmen. Eine gänzlich neue Möglichkeit ist die Wahl der Leitung der Fakultäten.
Wie bisher kann dies durch ein/e Dekan/in oder aber durch ein Dekanat mit Prodekan/innen erfolgen. Das neue Hochschulgesetz lässt sogar Vertreter/innen unserer Gruppe als Prodekan/in zu. Der Wandel im Hochschulbereich ist eingetreten, und wir können und müssen jetzt unsere Rechte in der Grundordnung installieren, denn eine erneute Änderung der Grundordnung bedarf später der Genehmigung des Ministeriums.
Wir bitten daher alle Kolleginnen und Kollegen, jetzt unsere demokratischen Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen und an der Gestaltung der neuen Verfassung aktiv mitzuarbeiten. Der Vorstand der Gruppe der MTV

Ansprechpartner/innen: Dr. Arntrud Reuter, Tel. 23628, Rolf Wernhardt, Tel. 26731, Klaus Körner, Tel. 22270, Monika Scheuten, Tel. 24868, Reinhard Voigt, Tel. 26249

   
   
   
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01.07.2000