| |
Zum 1.4.2000 ist das neue Hochschulgesetz in NRW in Kraft getreten. Im
Herbst vergangenen Jahres hat eine Arbeitsgruppe der Senats- und Konventsfraktionen
der Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung (MTV) eine Stellungnahme
zum damaligen Regierungsentwurf erarbeitet. Diese Stellungnahme ist durch
die Kollegen Klaus Körner und Rolf Wernhardt im Rahmen einer Anhörung
mit großer Unterstützung des Personalrats und der ÖTV (im Namen des DGB)
dem Landtag überbracht worden.
Mit einer zusätzlichen Postkartenaktion hat unsere Statusgruppe ihre Forderung
zur Nachbesserung des Gesetzes im Ausschuss für Wissenschaft und Forschung
des Landtages Nachdruck verliehen. Erfreulicherweise sind die meisten
Aspekte unserer vorgebrachten Kritik in das neue Hochschulgesetz aufgenommen
worden. Trotzdem ist eine deutliche Schwächung der Selbstverwaltung eingetreten.
U. a. wurde der Konvent aufgelöst und durch den erweiterten Senat mit
weniger Befugnissen ersetzt. Laut Gesetz hat sich die RUB eine neue Grundordnung
(Verfassung) zu geben. Hierzu wird demnächst durch den Senat ein Verfassungsausschuss
gebildet.
Um die Rechte der MTV wirkungsvoll in der neuen Grundordnung zu verankern,
halten wir eine breite Diskussion und Mitarbeit zu den für uns relevanten
Aspekten für notwendig. In der neuen Grundordnung kann die RUB viele Bereiche
der Selbstverwaltung, wie z. B. die Form der Leitung der Uni, d. h. Präsidium
oder Rektorat, die Zusammensetzung der Gremien, Zahl und Art der zu bildenden
Kommissionen und Ausschüsse wie auch die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten
selbst bestimmen. Eine gänzlich neue Möglichkeit ist die Wahl der Leitung
der Fakultäten.
Wie bisher kann dies durch ein/e Dekan/in oder aber durch ein Dekanat
mit Prodekan/innen erfolgen. Das neue Hochschulgesetz lässt sogar Vertreter/innen
unserer Gruppe als Prodekan/in zu. Der Wandel im Hochschulbereich ist
eingetreten, und wir können und müssen jetzt unsere Rechte in der Grundordnung
installieren, denn eine erneute Änderung der Grundordnung bedarf später
der Genehmigung des Ministeriums.
Wir bitten daher alle Kolleginnen und Kollegen,
jetzt unsere demokratischen Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen und an der
Gestaltung der neuen Verfassung aktiv mitzuarbeiten. Der
Vorstand der Gruppe der MTV
Ansprechpartner/innen: Dr. Arntrud Reuter, Tel. 23628, Rolf Wernhardt,
Tel. 26731, Klaus Körner, Tel. 22270, Monika Scheuten, Tel. 24868, Reinhard
Voigt, Tel. 26249
|