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"Tun Sie mal was für die Frauen!" Bei solch gönnerhaftem Spruch aus Männermund
schalten die Ohren der Gleichstellungsbeauftragten der RUB mittlerweile
auf taub. Denn warum sollten sich bei der Gleichstellung nicht auch Männer
angesprochen fühlen? Schließlich geht es um das Profil der gesamten Uni:
Repräsentiert sie sich altbacken von Männern dominiert oder modern paritätisch?
Das neue Hochschulgesetz vom 1. April sowie das neue Landesgleichstellungsgesetz
(LGG) vom November vergangenen Jahres helfen beim Hausputz und bringen
frischen Wind in Sachen Frauenförderung: Laut Hochschulgesetz heißen die
im November gewählten Senatsbeauftragten für Frauenfragen der RUB, Andrea
Kaus (Landesarbeitsgemeinschaft Feministische Theologie), Sabine Humuza
(Dekanat für Physik und Astronomie) und Olga Calugarescu (Studentin),
ab sofort Gleichstellungsbeauftragte.
Damit kommen neue, weit reichende Aufgaben auf die drei Frauen zu, denn
die Gleichstellungsbeauftragten müssen in alle sozialen, personellen und
organisatorischen Angelegenheiten der Universität einbezogen werden, an
Gremiensitzungen und Einstellungsverfahren teilnehmen. "Das ist ein Fortschritt,
wie wir einbezogen werden", so Sabine Humuza, "jetzt brauchen wir nur
noch den Fortschritt, wie wir die Arbeit ermöglichen."
Denn im Gegensatz zur Kollegin Andrea Kaus ist sie nicht von der Arbeit
frei gestellt. Zusätzlich schreibt der Paragraf 23a die Gründung einer
Gleichstellungskommission vor. Diese dient der Beratung und Unterstützung
der Hochschule sowie der Gleichstellungsbeauftragten und soll den Frauenanteil
an der RUB auf 50 Prozent bringen. Die Mitgliederzahl richtet sich nach
dem Frauenförderplan, der aber noch nicht in Kraft ist.
"Der Frauenförderplan sieht vor", so Andrea Kaus "die Kommission mit je
zwei Vertreter/innen aus den Statusgruppen und möglichst geschlechterparitätisch
zu besetzen." Hier können also auch Männer spätestens ab Juli - denn dann
wird die Kommission eingesetzt - zeigen, wie ernst ihnen die Gleichstellung
(oder ob sie bloßes Lippenbekenntnis) ist.
Noch mehr Einsatzwillen eröffnet ihnen das LGG: Denn dort regelt der Paragraf
5 die Erstellung und Fortschreibung der drei Jahre geltenden Frauenförderpläne
sowohl für die gesamte Hochschule, die Fachbereiche, die Verwaltung als
auch die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen. Zum Abschluss gehört
noch ein jährlicher Bericht.
Und wenn die Kommission ihre Hausaufgaben nicht bis November gemacht hat
- zudem differenziert nach befristeten und unbefristeten Stellen - dann
drohen empfindliche Strafen: Sind Bereiche nicht mit ausreichend Frauen
gleichen Status' besetzt (den Professor wiegen nicht zwei Sekretärinnen,
sondern nur eine Professorin auf), dann heißt es Einstellungsstopp. Weniger
Frauen bedeuten darüber hinaus weniger Haushaltsmittel - der Geldhahn
wird abgedreht.
Um für diese Ideen einen Motor zu haben, soll mittels einer neu geschaffenen
Projektstelle eine noch einzustellende wissenschaftliche Mitarbeiterin
ab dem Wintersemester Vorschläge zur strukturellen Umsetzung des LGG erarbeiten.
"Manche an der Uni bezeichnen das neue LGG als
‚Hemmschuh', statt es als Chance zu begreifen", so Andrea Kaus.
Aber die zu ergreifen erfordert Engagement, das sich oft nur bei eigener
Betroffenheit einstellt, lautet die realistische Feststellung. Was die
Jobvergabe betrifft, soll an der RUB demnächst gleicher verteilt werden.
Eine weitere kleine Kursänderung verbirgt sich dahinter: Bochums Uni-Gleichstellungsbeauftragte
verstehen sich in Zukunft eher als Qualitätsbeauftragte denn als Kopien
der Florence Nightingale. "Für die Umsetzung der Pläne ist die Hochschulleitung
verantwortlich, wir übernehmen das Controlling", so Kaus.
Knapper Hinweis am Rande: Damit Männer beim Gleichstellungsengagement
nicht gleich übermütig werden, regelt Paragraf 15, Absatz 3. "Als
Gleichstellungsbeauftragte ist eine Frau zu bestellen." tas
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