Gleichstellung auch für Männer
   
  Das Profil der Uni modern gestalten
 
 

"Tun Sie mal was für die Frauen!" Bei solch gönnerhaftem Spruch aus Männermund schalten die Ohren der Gleichstellungsbeauftragten der RUB mittlerweile auf taub. Denn warum sollten sich bei der Gleichstellung nicht auch Männer angesprochen fühlen? Schließlich geht es um das Profil der gesamten Uni: Repräsentiert sie sich altbacken von Männern dominiert oder modern paritätisch?
Das neue Hochschulgesetz vom 1. April sowie das neue Landesgleichstellungsgesetz (LGG) vom November vergangenen Jahres helfen beim Hausputz und bringen frischen Wind in Sachen Frauenförderung: Laut Hochschulgesetz heißen die im November gewählten Senatsbeauftragten für Frauenfragen der RUB, Andrea Kaus (Landesarbeitsgemeinschaft Feministische Theologie), Sabine Humuza (Dekanat für Physik und Astronomie) und Olga Calugarescu (Studentin), ab sofort Gleichstellungsbeauftragte.
Damit kommen neue, weit reichende Aufgaben auf die drei Frauen zu, denn die Gleichstellungsbeauftragten müssen in alle sozialen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten der Universität einbezogen werden, an Gremiensitzungen und Einstellungsverfahren teilnehmen. "Das ist ein Fortschritt, wie wir einbezogen werden", so Sabine Humuza, "jetzt brauchen wir nur noch den Fortschritt, wie wir die Arbeit ermöglichen."
Denn im Gegensatz zur Kollegin Andrea Kaus ist sie nicht von der Arbeit frei gestellt. Zusätzlich schreibt der Paragraf 23a die Gründung einer Gleichstellungskommission vor. Diese dient der Beratung und Unterstützung der Hochschule sowie der Gleichstellungsbeauftragten und soll den Frauenanteil an der RUB auf 50 Prozent bringen. Die Mitgliederzahl richtet sich nach dem Frauenförderplan, der aber noch nicht in Kraft ist.
"Der Frauenförderplan sieht vor", so Andrea Kaus "die Kommission mit je zwei Vertreter/innen aus den Statusgruppen und möglichst geschlechterparitätisch zu besetzen." Hier können also auch Männer spätestens ab Juli - denn dann wird die Kommission eingesetzt - zeigen, wie ernst ihnen die Gleichstellung (oder ob sie bloßes Lippenbekenntnis) ist.
Noch mehr Einsatzwillen eröffnet ihnen das LGG: Denn dort regelt der Paragraf 5 die Erstellung und Fortschreibung der drei Jahre geltenden Frauenförderpläne sowohl für die gesamte Hochschule, die Fachbereiche, die Verwaltung als auch die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen. Zum Abschluss gehört noch ein jährlicher Bericht.
Und wenn die Kommission ihre Hausaufgaben nicht bis November gemacht hat - zudem differenziert nach befristeten und unbefristeten Stellen - dann drohen empfindliche Strafen: Sind Bereiche nicht mit ausreichend Frauen gleichen Status' besetzt (den Professor wiegen nicht zwei Sekretärinnen, sondern nur eine Professorin auf), dann heißt es Einstellungsstopp. Weniger Frauen bedeuten darüber hinaus weniger Haushaltsmittel - der Geldhahn wird abgedreht.
Um für diese Ideen einen Motor zu haben, soll mittels einer neu geschaffenen Projektstelle eine noch einzustellende wissenschaftliche Mitarbeiterin ab dem Wintersemester Vorschläge zur strukturellen Umsetzung des LGG erarbeiten. "Manche an der Uni bezeichnen das neue LGG als ‚Hemmschuh', statt es als Chance zu begreifen", so Andrea Kaus.
Aber die zu ergreifen erfordert Engagement, das sich oft nur bei eigener Betroffenheit einstellt, lautet die realistische Feststellung. Was die Jobvergabe betrifft, soll an der RUB demnächst gleicher verteilt werden. Eine weitere kleine Kursänderung verbirgt sich dahinter: Bochums Uni-Gleichstellungsbeauftragte verstehen sich in Zukunft eher als Qualitätsbeauftragte denn als Kopien der Florence Nightingale. "Für die Umsetzung der Pläne ist die Hochschulleitung verantwortlich, wir übernehmen das Controlling", so Kaus.
Knapper Hinweis am Rande: Damit Männer beim Gleichstellungsengagement nicht gleich übermütig werden, regelt Paragraf 15, Absatz 3. "Als Gleichstellungsbeauftragte ist eine Frau zu bestellen." tas

   
   
   
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01.07.2000