| Reform tut Not - aber von innen! | |
| Universitäten in NRW | |
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| Soeben ist das neue NRW-Universitätsgesetz vom Landtag verabschiedet
worden. Die Reform weist zumal mit der Stärkung der zentralen Gremien und
Dekanate richtige Wege. Wiederum muss jedoch, mangels Kraft der Universitäten
zur Reform aus sich selbst, der Impuls staatlicherseits erteilt werden.
Dabei möchte man hoffen, dass dies den Hochschulen möglichst aus eigener
Kraft gelingt. Erstaunlicherweise besteht Statusgruppen-übergreifend Einigkeit über die Grundsätze, an denen eine weitere Hochschulreform orientiert sein müsse: Die Staatsuniversität gilt uns, trotz Verlusten an stimulierender Konkurrenz, als ein die gesellschaftliche Verantwortung der Bildungseinrichtungen immer noch am ehesten sicherndes Instrument. Wir glauben, auch wenn wir um problematische Einflüsse auf den Prozess der akademischen Elitenbildung wissen, dass staatliche Bildungseinrichtungen am ehesten Chancengleichheit zu verwirklichen geeignet sind. Wir halten Bildungsideale, mögen sie auch altersergraut erscheinen, weiterhin für orientierungsfähig. Wir halten es auch für möglich - und in der Geschichte bewiesen -, dass staatliche Universitäten zu Spitzenleistungen in Forschung und Lehre befähigt sind, wenn man sie nicht dauerhaft der Auszehrung durch stete Neugründung von reinen außeruniversitären Forschungsinstituten aussetzt. Dankenswerterweise haben Senat und Rektorat der RUB vor dem Hintergrund der Evaluierung durch den Expertenrat beim Qualitätspakt in einer öffentlichen Sondersitzung des Senats mit Anhörungscharakter die Fächer und Fakultäten zu Wort kommen und ihre jeweiligen Visionen über die Zukunft ihrer Fächer und Märkte vorstellen lassen. Der Umstand selbst verdient Anerkennung, aber damit ist noch nichts getan. Beispielsweise halten Senat und Rektorat offenbar an einer mancherorts chimärisch erscheinenden "universitas" der Fächer und Fakultäten an der RUB fest. Das erklärt sich wesentlich aus dem Umstand, dass die RUB als einzige "Volluniversität" in ihrer Heimatregion begründet worden ist, und nun möchte man, anscheinend Statusverluste befürchtend, kraftvoll daran festhalten. Es täte dem Ansehen der RUB keinen Abbruch, wenn sie sich darauf einließe, gemeinsam mit den weiteren Universitäten der Region eine möglichst breite und in Kernfächern auch konkurrierende Fächervielfalt für die wohl fünf Millionen Menschen in ihrem unmittelbaren Einzugsbereich anzubieten. Hoffen wir, dass die Empfehlungen des Expertenrates Synergieeffekte im Blick behalten, um starke Fächer zu stärken und schwache Fächer zusammenzulegen. Es scheint überhaupt notwendig, eine generelle Neuordnung der Studiengänge anzustreben: Die Unis sollten fakultätsübergreifend eine dreifach gestufte Qualifizierung anbieten, bei der das Baccalaureat (BA) bei freiem Zugang aller Hochschulstudiumsberechtigten innerhalb von drei bis vier Jahren erreicht wird und einen ersten berufsbefähigenden Abschluss bietet. Dieses Studium ist, um den Ausdruck der Gegner zu wählen, stärker zu "verschulen", also stringent zu organisieren: Verfehlte Leistungsnachweise können nur einmal wiederholt werden, Prüfungen erfolgen studienbegleitend. Nach dem BA bewirbt man sich für den Magister- und Diplomstudiengang, die zweite Studienstufe, mittels derer durch vertieftes Studium Fachbeherrschung angestrebt wird, an einer beliebigen Universität. Das Studium dauert, unter Einschluss eines Prüfungssemesters mit Abschlussarbeit, zwei bis drei Jahre. Studierende haben die Wahl zwischen marktbezogen definierten Fächerkombinationen (MA) und einer auf ein Fach konzentrierten Vertiefung (Diplom); die Wahlfreiheit besteht möglichst bis zur abschließenden Prüfungsphase. Schließlich dient das Doktoratsstudium der fachwissenschaftlichen Qualifizierung, es ist der Länge nach nicht bestimmt. Die Höchst-Förderzeit für ein Promotionsstipendium beträgt jedoch drei Jahre. Von den fakultätseigenen "Graduiertenschulen" werden Promotionsstudierende grundsätzlich einmal jährlich nach Bewerbung aufgenommen. Sie gehen innerhalb der Fakultäten engere Betreuungsverhältnisse ein, formen fachwissenschaftliche Kolloquien und wirken im BA-Studium mit. Die Fakultäten sollten endlich angeregt und autorisiert werden, Studiengänge stärker als bisher im Hinblick auf Arbeitsmärkte zu entwerfen und die innerhalb der Fakultäten frei werdenden Positionen im Hinblick auf solche Erfordernisse zu besetzen. Ein künftiges, reorganisiertes Magisterstudium wäre vollständig in der Autonomie der Fakultäten, aber eben mit der Spezialisierung "Magister für das Lehrfach", zu organisieren und zu prüfen. Zielbezogene Praxisbezüge wären in das Studium zu integrieren, und in den Prüfungen könnten Praktiker mitwirken. Einer staatlichen Prüfungsorganisation neben den Unis bedarf es dann in keinem Fach; der Staat möge die Referendariate in anderer Zuständigkeit mit dem Ziel der Zweiten Staatsprüfung organisieren. Heute produziert die Doppelung von Magister- und Staatsexamina Prüfungsbürokratien statt zügiger Abschlüsse. Universität und Öffentlichkeit könnten sich die endlos spalterische Debatte über Studiengebühren sparen, wenn dreifach gestufte Studiengänge eingeführt und auch mit dem Relegationsrecht bei wiederholt unzureichenden Leistungen versehen würden. Studienfreiheit im Sinne von Studienfach-Wahlfreiheit sowie Unentgeltlichkeit des Studiums sollten zwingende Grundsätze bleiben. Aber dem Steuerzahler sind Absolventenquoten von manchmal weniger als 50 % zu ersparen. Die Uni ist kein Parkhaus; schon gar nicht ist sie Lückenbüßer für krisengestörte Arbeitsmärkte oder verfehlte Arbeitsmarktpolitik. Als Korrelat möge, zumal mit dem Ziel der Herstellung von Chancengleichheit, ein besser differenziertes System der Ausbildungsförderung mit Zusatzleistungen im fortgeschritteneren Studium und Prämien für herausragende Leistungen dienen. Es gibt bemerkenswerte Errungenschaften deutscher Universitäten, die es zu erhalten gilt: eine Anspruchshaltung zugunsten von Selbstbildung, offene Diskussionen im Seminarbetrieb, auch Flexibilität und mithin Veränderungsfreiheit bis in Examensnähe. Zu hoffen ist, dass die inneren Reformkräfte nicht nur, aber vor allem an der Ruhr-Uni durch den Qualitätspakt und das neue Hochschulrecht belebt werden. Prof. Klaus Tenfelde |
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| 01.05.2000 |