| Solche und solche Nutzer | |
| Leihen in der UB | |
|
|
|
| Für Studierende ist es eine Selbstverständlichkeit: Man schreibt
sich ein, und egal für welchen Studierendenausweis (Chipkarte oder herkömmlich)
man sich entscheidet, automatisch ist man Nutzer/in der Unibibliothek (UB).
Ganz so einfach haben es andere neue Mitglieder der RUB nicht. Diese Erfahrung
machte auf acht Jahre verteilt der Biochemiker Prof. Bernhard Hovemann.
Als er 1991 an die RUB berufen wurde, startete er den ersten Versuch, einen
Benutzerausweis für die UB zu bekommen. Er ging persönlich in die Bibliothek
und musste dort erfahren, dass sein zwecks Identifizierung mitgebrachter
Führerschein nicht ausreichte. Hovemann ließ sich fortan die benötigten
Bücher von seinen Mitarbeiter/innen ausleihen. Zwei Jahre später probierte er es mit seinem frisch verlängerten Pass. Auch das klappte nicht. Es müsse schon ein Personalausweis sein, bekam er von der zuständigen Mitarbeiterin der UB zu hören. Begründung: Nur dort stünde auch die Adresse (falls man Bücher klauen mag). Hovemann wunderte sich, waren ihm doch derartige Schwierigkeiten von seinen bisherigen Stationen in Heidelberg oder Marburg vollkommen fremd. Indes klappte es mit dem Ausleihen über die Mitarbeiter/innen ganz gut, Hovemann beließ es vorläufig dabei. Weitere sechs Jahre zogen ins Land, bis Hovemann den dritten Anlauf wagte. Diesmal nahm er seinen neuen Personalausweis mit - und erfuhr, dass der Ausweis allein nicht reichte. Er müsse zusätzlich seinen Arbeitsvertrag vorzeigen. Einen solchen besaß Hovemann freilich nicht, sondern ausschließlich die Berufungsurkunde. Sie zu holen und erneut in die UB zu marschieren, war dem Biochemiker "zu albern". Stattdessen versuchte er - an Ort und Stelle - nach und nach die verschiedenen Instanzen der UB zu überzeugen, dass er tatsächlich Mitglied der RUB war. Letztlich und nach einigen bissigen Worten auf beiden Seiten gelang ihm dies mit Hilfe des aktuellen Vorlesungsverzeichnisses. Was acht Jahre währte, ist damit endlich gut. Hovemann jedoch, sonst ein eher ruhiger Typ, ist auch Wochen nach den zähen Verhandlungen noch "ziemlich angefressen". Er erwartet von einer Einrichtung wie der UB Service und keine unnötigen bürokratischen Hürden. Immerhin funktionierte das Ausleihen von Büchern in der Institutsbibliothek in ND von Beginn an reibungslos, auch mit Rechenzentrum und Univerwaltung machte er nur positive Erfahrungen. Warum sollte das nicht auch mit der UB klappen? Jedenfalls hat Hovemann eine Idee: Genau wie neu eingeschriebene Studierende könnten doch auch frisch Berufene und andere Neue an der Uni automatisch den Benutzerausweis der UB erhalten. Siegfried Grune, in der UB zuständig für Benutzung, findet diese Idee ebenfalls gut. Tatsächlich hat er der "Projektgruppe Chipkarte" (zu der z. B. Leute vom Rechenzentrum und vom Dezernat für Informations- und Kommunikationsdienste gehören) bereits einen ähnlichen Vorschlag unterbreitet. Auch Nichtstudierende könnten seiner Auffassung nach beim Eintritt in die RUB als Dienstausweis eine Chipkarte erhalten. Diese sollte verschiedene Funktionen beinhalten: neben Ausweisfunktion, Zugangs- und Zugriffsberechtigung halt den Benutzerausweis für die UB. Grune weiß jedoch auch, dass das auf Schwierigkeiten stoßen könnte. Er spricht erst gar nicht vom Datenschutz, sondern nennt ein anderes Beispiel. Vor einiger Zeit hatte er in der Univerwaltung angeregt, dass die Mitarbeiter/innen in der UB Dienstausweise erhalten könnten, um sich gegenüber den Gästen der UB zu erkennen zu geben. Allerdings hieß es damals seitens der Verwaltung, dass Dienstausweise ausschließlich den Professoren vorbehalten bleiben sollten. Was die Profs allerdings zum Teil davon halten, zeigt erneut das Beispiel Hovemann: Er verzichtete von vornherein auf einen Dienstausweis. ad |
|
| Kommentar. Eine überfällige Idee: Wer als Nichtwissenschaftler/in oder Wissenschaftler/in neu an die RUB kommt, wird automatisch auch Benutzer/in der UB. Ob es dazu unbedingt eines "Dienstausweises" bedarf, sei dahingestellt. Eine gewöhnliche Chipkarte ("Mitglied der RUB" oder so ähnlich) mit den üblichen Optionen tut's gewiss auch. Wird die Tätigkeit an der RUB beendet, wird zwangsläufig auch die Chipkarte ungültig oder eingezogen. Im Zeitalter der EDV kann das so schwierig nicht sein. Wie es im Einzelnen ablaufen kann, ist noch zu klären, also z.B.: Wer stellt Ausweise aus, wer gibt Daten ein, wer schweißt schlimmstenfalls Ausweise ein etc.? Beim Lösen dieser Probleme sollte man sich Folgendes vor Augen führen: Wie viele neue Studierende der RUB erhalten pro Jahr Ausweise? Wie viele neue nichtstudentische Mitglieder erhält die RUB pro Jahr? Wer trotzdem noch ein Vorbild für guten Service braucht, sollte sich über die Tätigkeiten des Service Centers im Rechenzentrum kundig machen. Arne Dessaul |
|
| Ihre Meinung ist gefragt! Schreiben Sie uns einen Leser(innen)brief! |
| zurückblättern | zur Themenübersicht | weiterblättern |
| 01.02.2000 |