Zukünftiges Universitätsgesetz
   
  Sicht der Mitarbeiter in Technik u. Verwaltung
 
 

Am 2.9.99 wurde im Landtag der Regierungsentwurf zum Hochschulgesetz NW in erster Lesung beraten und am 20.10. fand bereits eine Verbändeanhörung zum Entwurf statt. Aufgrund der Eile, mit der das neue Gesetz auf den Weg gebracht werden soll, wollen wir die beabsichtigten Neuerungen und die Auswirkungen für unsere Beschäftigtengruppe darstellen.

1) Nach dem Gesetzesentwurf soll das Ministerium - mit Zustimmung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung - die Rechtsform einer Universität ohne Beteiligung des Parlamentes in eine andere öffentlichrechtliche oder privatrechtliche Form ändern können. Da die Einflussmöglichkeiten des Landtages in der Hochschulpolitik auch von der Rechtsform der Einrichtung abhängig sind, fordern wir, dass sich im Fall einer Änderung der Rechtsform für die Hochschulen alle Abgeordneten des Landtags und der Landesregierung in Form der Verabschiedung eines Gesetzes mit der Problematik befassen.
2) Grundlage des Handelns der Hochschule soll der Hochschulentwicklungsplan werden. Zukünftig soll er durch das Rektorat unter Berücksichtigung der Entwicklungspläne der Fachbereiche und nach Stellungnahme des Senats beschlossen werden. Die Zustimmung des Senats ist nicht vorgesehen. Somit kann bei unterschiedlichen Meinungen des Rektorats und des Senats zum Plan der Rektoratsbeschluss nur durch Abwahl des Rektorats durch den Senat verhindert werden. Nach unserem Demokratieverständnis kann die Beschlussfassung des Entwicklungsplans nur durch den Senat bzw. die Fachbereiche erfolgen.
3) Nach dem Regierungsentwurf müssen die von unserer Gruppe gewählten Vertreter/innen, um Stimmrecht in einem Gremium zu erhalten, bereits entsprechende Funktionen wahrnehmen oder über besondere Erfahrungen im jeweiligen Bereich verfügen. Dadurch wird die demokratische Ausübung eines Wahlmandats vor allem für Neumitglieder unserer Gruppe erheblich eingeschränkt. Zudem soll das Stimmrecht für unsere Vertreter/innen nicht durch die tatsächliche Ausübung des Mandats vergeben, sondern durch den Vorsitzenden des Hochschulgremiums, in dem das Stimmrecht ausgeübt wird, erteilt werden. Im neuen Hochschulrahmengesetz ist der entsprechende Paragraph inzwischen gestrichen worden.
4) Der Regierungsentwurf überlässt es den Hochschulen, die Zusammensetzung der Gremien in der Grundordnung festzulegen. Die Grundordnung soll durch den Senat mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden und kann somit aufgrund der absoluten Mehrheit der Gruppe der Professor/innen auch gegen zwei weitere Statusgruppen (z. B. Studierende und Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung) in der Uni durchgesetzt werden. Durch eine gleiche Gewichtung der Stimmen der nichtprofessoralen Gruppen könnte einer Beschlussfassung der Hochschulgrundordnung von nur zwei von vier Statusgruppen vorgebeugt werden und somit ein größerer Konsens für die Zukunft der Hochschulpolitik erzeugt werden. Im Berliner und Niedersächsischen HG sind die Stimmenanteile der nichtprofessoralen Gruppen gleich. Wir sind der Meinung, dass dies auch im Hochschulgesetz NW der Fall sein soll.
5) Bisher haben nur die hauptberuflich (mindestens halbtags) an der Hochschule Beschäftigten den Status des Hochschulmitgliedes. In einem politischen Umfeld flexiblerer Arbeitszeiten und Frauenförderung müssen sich daher auch Teilzeitkräfte mit einem geringeren Beschäftigungsumfang (oberhalb der 630-DM-Grenze) an der Selbstverwaltung beteiligen können. Weiterhin sollten sich die Hochschulmitglieder der jeweiligen Gruppen zusammenschließen und ein/e Sprecher/in wählen können. Dies ist im neuen Regierungsentwurf nicht vorgesehen.
6) Aufgrund des beabsichtigten zahlenmäßig kleinen Senats halten wir eine ersatzlose Streichung des Konvents für nicht sinnvoll. Der umfangreiche Informationsfluss und die bisherige Transparenz bei Entscheidungen, z. B. bei der Wahl des Rektorats und der Entgegennahme des Rechenschaftsberichts, verringern sich erheblich. Wir fordern daher die Bildung eines erweiterten Senats, der die für den Senat vorgesehenen Arbeiten wahrnimmt.
7) Es ist beabsichtigt, den/die Rektor/in sowie die Prorektor/innen nur bei Vorliegen der Mehrheit der Stimmen der Senatsmitglieder sowie gleichzeitig der Mehrheit der Stimmen der Gruppe der Professor/innen zu wählen. Das Erfordernis der doppelten Mehrheit halten wir nicht für notwendig. Bisher sind die Hochschulleitungen in NW ohne dieses Mehrheitserfordernis gewählt worden und wir können nicht erkennen, dass dies zu weniger effizient arbeitenden Hochschulen geführt hätte. Vielmehr halten wir den Verzicht auf die doppelte Mehrheit wegen der notwendigen Unabhängigkeit dieses Leitungsgremiums für unerlässlich.
8) Es ist beabsichtigt, dass die Vergabe von Stellen und Mitteln nunmehr durch das Rektorat bzw. das Dekanat erfolgen soll. Wir fordern daher, im Gesetz eine Berichtspflicht über den Einsatz von Stellen und Mitteln gegenüber den zuständigen Hochschulgremien zu verankern.
9) Der neue installierte Hochschulrat wird nach der Regierungsvorlage (glücklicherweise) nicht die gleichen Kompetenzen wie in anderen Bundesländern (z. B. Bayern) erhalten, sondern die gleichen Aufgaben erhalten, wie sie im zurzeit gültigen NW-HG dem Kuratorium zufallen. Um Verwechslungen auszuschließen, sollte der Bezeichnung Kuratorium beibehalten werden.
10) Die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung erfordert zusätzlichen Verwaltungsaufwand (personelle Ressourcen) und bedarf zudem der Spezifizierung von Leistung (auch in Lehre und Forschung) im Sinne einer Produktdefinition. Die Einführung von alleiniger Kostenrechnung kann kein ausreichendes Steuerungsinstrument für das "Unternehmen Hochschule" sein.
11) In dem neuen Hochschulgesetz beabsichtigte Verlagerungen der Entscheidungen in Personalfragen bedürfen der Berücksichtigung nach dem LPVG.

Die in der Selbstverwaltung an der RUB engagierten Mitarbeiter/innen aus Technik und Verwaltung (MTV) haben sich immer als Promotoren und Multiplikatoren für die Veränderungsprozesse an den Hochschulen und die Stärkung der Weiterbildung gesehen. Auch in Zukunft möchten wir an diesem Prozess teilhaben und uns dort im Rahmen der Selbstverwaltungsorgane der Hochschule (Senat, Konvent, Fakultätsräte) einbringen. Daher halten wir es für notwendig, auf die beabsichtigten Verschlechterungen der Mitgestaltung (nicht nur) für unsere Statusgruppe hinzuweisen.
Bevor das neue Hochschulgesetz NW verabschiedet ist, wollen wir alle Wege nutzen und die örtlich ansässigen Politiker/innen der Landtagsparteien auf diese Missstände aufmerksam machen. Wir empfehlen allen Hochschulmitgliedern, sich an die Politiker/innen der Landtagsfraktionen zu wenden und auf die Brisanz der beabsichtigten Entscheidungen für die Hochschulselbstverwaltung hinweisen. Beim Vorstand der Vertretung der MTV (Rolf Wernhardt, Tel. 26731) sowie beim Personalrat (Hermann Ricken, Tel. 22266) sind entsprechende vorgedruckte Postkarten erhältlich. Rolf Wernhardt und Reinhard Voigt

   
   
   
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30.11.1999