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Am 2.9.99 wurde im Landtag der Regierungsentwurf zum Hochschulgesetz
NW in erster Lesung beraten und am 20.10. fand bereits eine Verbändeanhörung
zum Entwurf statt. Aufgrund der Eile, mit der das neue Gesetz auf den
Weg gebracht werden soll, wollen wir die beabsichtigten Neuerungen und
die Auswirkungen für unsere Beschäftigtengruppe darstellen.
1) Nach dem Gesetzesentwurf
soll das Ministerium - mit Zustimmung des Ausschusses für Wissenschaft
und Forschung - die Rechtsform einer Universität ohne Beteiligung des
Parlamentes in eine andere öffentlichrechtliche oder privatrechtliche
Form ändern können. Da die Einflussmöglichkeiten des Landtages in der
Hochschulpolitik auch von der Rechtsform der Einrichtung abhängig sind,
fordern wir, dass sich im Fall einer Änderung der Rechtsform für die Hochschulen
alle Abgeordneten des Landtags und der Landesregierung in Form der Verabschiedung
eines Gesetzes mit der Problematik befassen.
2) Grundlage des Handelns der
Hochschule soll der Hochschulentwicklungsplan werden. Zukünftig soll er
durch das Rektorat unter Berücksichtigung der Entwicklungspläne der Fachbereiche
und nach Stellungnahme des Senats beschlossen werden. Die Zustimmung des
Senats ist nicht vorgesehen. Somit kann bei unterschiedlichen Meinungen
des Rektorats und des Senats zum Plan der Rektoratsbeschluss nur durch
Abwahl des Rektorats durch den Senat verhindert werden. Nach unserem Demokratieverständnis
kann die Beschlussfassung des Entwicklungsplans nur durch den Senat bzw.
die Fachbereiche erfolgen.
3) Nach dem Regierungsentwurf
müssen die von unserer Gruppe gewählten Vertreter/innen, um Stimmrecht
in einem Gremium zu erhalten, bereits entsprechende Funktionen wahrnehmen
oder über besondere Erfahrungen im jeweiligen Bereich verfügen. Dadurch
wird die demokratische Ausübung eines Wahlmandats vor allem für Neumitglieder
unserer Gruppe erheblich eingeschränkt. Zudem soll das Stimmrecht für
unsere Vertreter/innen nicht durch die tatsächliche Ausübung des Mandats
vergeben, sondern durch den Vorsitzenden des Hochschulgremiums, in dem
das Stimmrecht ausgeübt wird, erteilt werden. Im neuen Hochschulrahmengesetz
ist der entsprechende Paragraph inzwischen gestrichen worden.
4) Der Regierungsentwurf überlässt
es den Hochschulen, die Zusammensetzung der Gremien in der Grundordnung
festzulegen. Die Grundordnung soll durch den Senat mit 2/3 Mehrheit beschlossen
werden und kann somit aufgrund der absoluten Mehrheit der Gruppe der Professor/innen
auch gegen zwei weitere Statusgruppen (z. B. Studierende und Mitarbeiter/innen
in Technik und Verwaltung) in der Uni durchgesetzt werden. Durch eine
gleiche Gewichtung der Stimmen der nichtprofessoralen Gruppen könnte einer
Beschlussfassung der Hochschulgrundordnung von nur zwei von vier Statusgruppen
vorgebeugt werden und somit ein größerer Konsens für die Zukunft der Hochschulpolitik
erzeugt werden. Im Berliner und Niedersächsischen HG sind die Stimmenanteile
der nichtprofessoralen Gruppen gleich. Wir sind der Meinung, dass dies
auch im Hochschulgesetz NW der Fall sein soll.
5) Bisher haben nur die hauptberuflich
(mindestens halbtags) an der Hochschule Beschäftigten den Status des Hochschulmitgliedes.
In einem politischen Umfeld flexiblerer Arbeitszeiten und Frauenförderung
müssen sich daher auch Teilzeitkräfte mit einem geringeren Beschäftigungsumfang
(oberhalb der 630-DM-Grenze) an der Selbstverwaltung beteiligen können.
Weiterhin sollten sich die Hochschulmitglieder der jeweiligen Gruppen
zusammenschließen und ein/e Sprecher/in wählen können. Dies ist im neuen
Regierungsentwurf nicht vorgesehen.
6) Aufgrund des beabsichtigten
zahlenmäßig kleinen Senats halten wir eine ersatzlose Streichung des Konvents
für nicht sinnvoll. Der umfangreiche Informationsfluss und die bisherige
Transparenz bei Entscheidungen, z. B. bei der Wahl des Rektorats und der
Entgegennahme des Rechenschaftsberichts, verringern sich erheblich. Wir
fordern daher die Bildung eines erweiterten Senats, der die für den Senat
vorgesehenen Arbeiten wahrnimmt.
7) Es ist beabsichtigt, den/die
Rektor/in sowie die Prorektor/innen nur bei Vorliegen der Mehrheit der
Stimmen der Senatsmitglieder sowie gleichzeitig der Mehrheit der Stimmen
der Gruppe der Professor/innen zu wählen. Das Erfordernis der doppelten
Mehrheit halten wir nicht für notwendig. Bisher sind die Hochschulleitungen
in NW ohne dieses Mehrheitserfordernis gewählt worden und wir können nicht
erkennen, dass dies zu weniger effizient arbeitenden Hochschulen geführt
hätte. Vielmehr halten wir den Verzicht auf die doppelte Mehrheit wegen
der notwendigen Unabhängigkeit dieses Leitungsgremiums für unerlässlich.
8) Es ist beabsichtigt, dass
die Vergabe von Stellen und Mitteln nunmehr durch das Rektorat bzw. das
Dekanat erfolgen soll. Wir fordern daher, im Gesetz eine Berichtspflicht
über den Einsatz von Stellen und Mitteln gegenüber den zuständigen Hochschulgremien
zu verankern.
9) Der neue installierte Hochschulrat
wird nach der Regierungsvorlage (glücklicherweise) nicht die gleichen
Kompetenzen wie in anderen Bundesländern (z. B. Bayern) erhalten, sondern
die gleichen Aufgaben erhalten, wie sie im zurzeit gültigen NW-HG dem
Kuratorium zufallen. Um Verwechslungen auszuschließen, sollte der Bezeichnung
Kuratorium beibehalten werden.
10) Die Einführung einer Kosten-
und Leistungsrechnung erfordert zusätzlichen Verwaltungsaufwand (personelle
Ressourcen) und bedarf zudem der Spezifizierung von Leistung (auch in
Lehre und Forschung) im Sinne einer Produktdefinition. Die Einführung
von alleiniger Kostenrechnung kann kein ausreichendes Steuerungsinstrument
für das "Unternehmen Hochschule" sein.
11) In dem neuen Hochschulgesetz
beabsichtigte Verlagerungen der Entscheidungen in Personalfragen bedürfen
der Berücksichtigung nach dem LPVG.
Die in der Selbstverwaltung an der RUB engagierten Mitarbeiter/innen
aus Technik und Verwaltung (MTV) haben sich immer als Promotoren und Multiplikatoren
für die Veränderungsprozesse an den Hochschulen und die Stärkung der Weiterbildung
gesehen. Auch in Zukunft möchten wir an diesem Prozess teilhaben und uns
dort im Rahmen der Selbstverwaltungsorgane der Hochschule (Senat, Konvent,
Fakultätsräte) einbringen. Daher halten wir es für notwendig, auf die
beabsichtigten Verschlechterungen der Mitgestaltung (nicht nur) für unsere
Statusgruppe hinzuweisen.
Bevor das neue Hochschulgesetz NW verabschiedet
ist, wollen wir alle Wege nutzen und die örtlich ansässigen Politiker/innen
der Landtagsparteien auf diese Missstände aufmerksam machen. Wir
empfehlen allen Hochschulmitgliedern, sich an die Politiker/innen der
Landtagsfraktionen zu wenden und auf die Brisanz der beabsichtigten Entscheidungen
für die Hochschulselbstverwaltung hinweisen. Beim Vorstand der Vertretung
der MTV (Rolf Wernhardt, Tel. 26731) sowie beim Personalrat (Hermann Ricken,
Tel. 22266) sind entsprechende vorgedruckte Postkarten erhältlich. Rolf
Wernhardt und Reinhard Voigt
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