Präsenzpflicht
   
  Editorial
 
  Den von ihr mit angezettelten, nur mäßig geglückten Versuch von Rektoren und Professoren, mit dem Thema "Faulpelze" beim diesjährigen Sommertheater den Politikern ihren angestammten medialen Platz streitig zu machen, hat Wissenschaftsministerin Gabriele Behler geschickt genutzt, um - von der Öffentlichkeit fast unbemerkt - Fakten zu schaffen: Am 21. September 1999 ist in NRW mit parlamentarischer Legitimation eine Verordnung über die Lehrverpflichtung an Universitäten und Fachhochschulen in Kraft getreten, die in § 5 die Präsenzpflicht der Lehrenden festschreibt: "In der Vorlesungszeit haben vollzeitbeschäftige Professorinnen und Professoren ihr Lehrangebot an mindestens drei Tagen pro Woche zu erbringen und an vier Tagen pro Woche in der Hochschule für Aufgaben in der Lehre, Studienberatung und Betreuung zur Verfügung zu stehen."
Sachte, sachte ... Bevor sich manche Professoren groß aufregen oder einige Studierende Freudentänze aufzuführen beginnen: Wer nun glaubt, das Thema sei damit gegessen, sollte einen Augenblick innehalten. Ist es Angst vor der eigenen Courage, dass die Ministerin den § 5 in ihrem Begleiterlass relativiert? "Die Regelungen lassen hinreichend Spielraum für eine vernünftige Handhabung. So muss die Planung des Studienbetriebs nicht zwanghaft darauf ausgerichtet sein, dass jeder Professor an drei oder mehr Tagen lehrt."
Was denn nun? Muss er? Oder muss er nicht? Natürlich nicht, aber das muss man nicht so laut sagen ...? Allzu deutlich schimmert in Begründungen und einzelnen Formulierungen durch, dass das Ministerium einen zweiten "Fall Glaser" vermeiden will, aber nicht weiß wie, dass es Verantwortung los sein will, aber auch nicht so richtig. So lässt die Verordnung reichlich Spielraum für Interpretationen, und das ist gut so. Den Lehrbetrieb kann man nicht über einen Kamm scheren, Birnen nicht mit Äpfeln vergleichen. Manche Fächer z.B. müssen Teile ihrer Lehre in Blöcken organisieren, da Laborversuche länger dauern als 45 oder 90 Minuten. Geowissenschaftler verbringen zu Recht einen Teil der Lehre auf Exkursionen, und die meisten Geisteswissenschaftler forschen eben nicht im Labor; sie brauchen die Ruhe des häuslichen Arbeitszimmers, um z.B. Texten Sinn abzutrotzen oder sie zu dekonstruieren.
Aber man sollte auch nicht zu früh frohlocken. Die Verordnung und das Sommertheater haben die Hochschulen nicht zuletzt auch sich selbst zuzuschreiben, der häufig angetroffenen laxen Einstellung zur Lehre, auch dem vielbeschworenen "Kollegialitätsprinzip", das bei Fehlverhalten Konsequenzen sicher vorbeugt. Wenn daher das Ministerium mit der Verordnung schließlich den Versuch unternimmt, "den Hochschulen selbst ein Steuerungsinstrument ... in die Hand zu geben", wird es in Zukunft noch mehr darauf ankommen, wie ernst nicht nur Rektoren und Dekane mit der zusätzlichen Verantwortung in den Hochschulen umgehen. jk
   
   
   
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31.10.1999