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Jetzt ist es sozusagen amtlich: Univerwaltung und AStA hatten
Recht. Der RCDS hingegen hatte Unrecht. Die Erhöhung des Semesterbeitrags
und der Weg dorthin zum Sommersemester 1999 waren rechtmäßig; recht mäßig
war die Erhöhung außerdem, 460 Pfennige pro Nase, das sagten wir bereits
(RUBENS 42).
Festgestellt hat die Rechtmäßigkeit das NRW-Wissenschaftsministerium (MSWWF),
namentlich Michael Oberkötter, und zwar per Schreiben vom 18. Juni 1999.
Herr Oberkötter richtete sein Schreiben direkt an das RCDS-Mitglied Oliver
Nölken und konnte sich eine abschließende Bemerkung nicht verkneifen. Er
fand es gar nicht gut, dass Herr Nölken der Univerwaltung das Rechtsverständnis
einer Bananenrepublik bescheinigte. Zur Erinnerung: Nölken war (und
ist) der größte Kritiker der Art und Weise, wie die Beitragserhöhung auf
den Weg gebracht wurde (RUBENS
43). Er wird Herrn Oberkötters Schelte gewiss verkraften, genau wie
es die Univerwaltung locker weggesteckt hat, als "Bananenrepublik" verunglimpft
zu werden. Viel heiße Luft also, und jetzt ist sie wohl raus. ad |