Vorschläge
   
  Verwaltungsreform
 
  In naher Zukunft soll die Steuerung staatlich finanzierter Einrichtungen durch die Vorgabe eines zu erreichenden Zieles erfolgen (Output-Steuerung), logischerweise wird dann auch die Finanzierung ergebnisorientiert erfolgen. Dies erfordert strukturelle und organisatorische Änderungen und ist einer der Anlässe der viel diskutierten Verwaltungsreform.
Die RUB als staatlich finanzierte Landeseinrichtung ist hiervon in all ihren Bereichen betroffen. Neben den in anderen Artikeln an gleicher Stelle angesprochenen Punkten erscheint mir einer der Kernpunkte der neuen Organisation die Notwendigkeit einer Leistungs- und Kostenrechnung zu sein. Dies ist für die RUB vor allem deshalb besonders schwierig, weil die Leistungsdefinitionen für die Lehr- und Forschungsaufgaben von Universitäten nicht nur nicht standardisiert, sondern zum Teil noch gar nicht vorhanden sind. Im Gegensatz dazu kann die Kostenerfassung auf vielfältige Erfahrungen in anderen Bereichen zurückgreifen.
Da die Erfassung der Kosten durch die Univerwaltung erfolgen wird, ist es selbstverständlich, dass diese sich mit der Erstellung eines Kostenstellenplans beschäftigen wird. Wer aber beschäftigt sich mit der Leistungsbeschreibung? Wenn für diese eine hohe Akzeptanz innerhalb der RUB angestrebt wird, kann dies nur unter Beteiligung aller Betroffener geschehen.
Dieser Prozess ist sicher langwieriger und komplizierter als der, der zu einem Kostenstellenplan führt. Offensichtlich ist aber der Vergleich von Leistung und Kosten nur dann möglich, wenn beide mit der gleichen Systematik erfasst werden. Ist also zuerst der Kostenstellenplan erstellt, muss sich die Leistungserfassung und die damit verbundenen Definitionen von Leistungserbringung an diese Systematik anpassen. Überspitzt formuliert bedeutet dies, dass die Buchhaltung eines Unternehmens den Rahmen für die vom Unternehmen zu erbringende Leistung definiert. Die RUB sollte diese Problematik nicht übersehen.
Rolf Wernhardt
   
   
   
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30.09.1999