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RUBENS
44, "Weniger studentische Hilfskräfte"
In ihrem Artikel geben Sie an, daß die Neuregelung des 630 DM-Gesetzes
für den Arbeitgeber teurer wird. Das ist mir unverständlich, denn bei
der alten Regelung hatte der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von
20 %, davon die 7% Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag von 5,5
% zu zahlen. Bei einem Betrag von 630 DM ergab das bisher eine Belastung
für den Arbeitgeber von 22,5%. Durch die Neuregelung muß der Arbeitgeber
nun von 630 DM Pauschalbeiträge in Höhe von 12 % für die Rentenversicherung
und 10 % für die Krankenversicherung zahlen. Das ergibt eine Belastung
von 22 %, also 0,5 % weniger als vorher. Eine Steuerbelastung für den
Arbeitnehmer ergibt sich nur dann, wenn die Einkünfte der studentischen
Hilfskraft den Grundfreibetrag von DM 13.067 (mtl. DM 1.088) übersteigen.
Nun hörte ich, daß die Arbeitszeit mancher studentischen Hilfskräfte um
1,5 Stunden angehoben wurde, und die Studierenden somit nicht mehr unter
das 630 DM-Gesetz fallen. Das bedeutet, daß der Arbeitgeber bei dieser
Regelung nur noch die 9,75 % anteiligen Beitrag für die Rentenversicherung
dieser Studierenden zahlen muß, während die Studierenden dadurch von ihrem
Lohn die andere Hälfte, ebenfalls 9,75 % Rentenversicherung, aus eigener
Tasche zahlen müssen. Das bedeutet eins Ersparnis von 12,25 %. Im Klartext
heißt das: Die RUB wälzt die Kosten auf diesem Wege teilweise auf die
Studierenden ab.
Ich bin empört, daß die Personalabteilung der RUB eine derartige Darstellung
veröffentlichen läßt, und die studentischen Hilfskräfte unter dem Deckmantel
der Reform der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse
so viel schlechter stellt. Ich warte voller Spannung auf die nächste Ausgabe
der RUBENS, in der ich meine Darstellung hoffentlich wiederfinde. Jutta
Lideck
Ein Radweg, die ins Bergmannsheil führte
In der ersten Juniwoche wurde eine Radfahrerin auf dem Weg zur Uni am
Parkhaus West von einem Auto angefahren. Das Opfer, eine Dozentin, mußte
mit einer Kopfverletzung ins Krankenhaus gebracht werden. Der Unfall an
dieser Stelle kann sich jederzeit wiederholen.
Die Ringstraße rund um die RUB teilt sich am Parkhaus West in zwei Einbahnstraßen.
Zwischen Parkhaus West und Technologiezentrum verläuft zugleich ein Radweg,
der in beiden Richtungen befahren wird. Der Radweg ist mit weißen Linien
markiert, Hinweisschilder an den einmündenden Straßen oder gar eine Aufpflasterung
fehlen jedoch. Pkw-Fahrer, die von der M-Reihe aus in Richtung Unistraße
abbiegen, achten beim Abbiegen in die Einbahnstraße hauptsächlich darauf,
ob Fahrzeuge von links kommen. Aus der anderen Richtung kommende Radfahrer
werden in solchen Situationen häufig zu spät bemerkt.
An der Uni hat es lange gedauert, bis endlich ein Radwegenetz geschaffen
wurde. Problematisch bleiben Radwege aber immer da, wo sich Radwege und
Straßen kreuzen. Besonders gefährlich sind einseitige Radwege. Sind sie
ausgeschildert, besteht übrigens Benutzungspflicht. Die Stelle, an der
der Unfall passiert ist, wurde zusammen mit einem Vertreter der Univerwaltung
besichtigt. Vielleicht konnte das dazu beitragen, eine Problemzone zu
entschärfen.
Zum Abschluß noch die Nummer des Notrufs der RUB: 700-3333.
Bernd Rohlfs, Geographie RUB, Dirk-Jürgen Vogelgesang, Maschinenbau
FH BO
Jubiläumszuwendung - kein Grund zum Jubilieren?!
Seit dem 1.6.1974 stehe ich in Diensten der RUB und habe mich in all den
Jahren sehr wohl an meinen bisherigen beiden Arbeitsplätzen gefühlt. Ich
gehe davon aus, daß auch meine Vorgesetzten mit mir zufrieden waren, denn
sonst hätte ich es nicht zum 25jährigen Dienstjubiläum gebracht. Damit
einher geht eine einmalige steuerfreie Zuwendung in Höhe von DM 600 und
ein freier Tag. Zudem erhält man eine Diensturkunde.
Als ich nun meine Gehaltsabrechnung vom LBV für den Monat Juni 1999 erhielt,
staunte ich nicht schlecht, als ich sah, daß von den 600 DM nur noch DM
271 - nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben - übriggeblieben sind.
Rückfragen bei der Personalabteilung ergaben, daß der dortige Sachbearbeiter
nicht wußte, ob die Zuwendung versteuert werden muß oder nicht. Der zuständige
Personalrat wußte zunächst auch nicht Bescheid, rief aber kurze Zeit später
zurück und las mir den gültigen BAT-Auszug vor, nachdem die Zuwendung
steuerfrei ausgezahlt werde.
Erst meine Nachfrage beim LBV ergab, daß seit dem 1.1.99 gemäß neuem Steuerrecht
Jubiläumszuwendungen nicht mehr steuer- und sozialabgabenfrei seien. Umgesetzt
wurde diese Regelung allerdings vom LBV erst per 1.4.99. Wäre es da nicht
angebracht gewesen, allen Bediensteten diese Neuregelung mitzuteilen?
Ich sehe eine Jubiläumszuwendung als "Dankeschön" des Arbeitgebers an
den Arbeitnehmer an. Dies kann er z.B. in Form eines Gutscheins für ein
Wochenende für 2 Personen nach Paris oder in einer goldenen Uhr ausdrücken
- wie es in einigen Firmen der freien Wirtschaft der Fall ist. Im öffentlichen
Dienst waren dies bislang eben die "berühmten" steuerfreien 600 DM. Nun
ist es nicht so, daß ich lebensnotwendig auf diese Summe angewiesen bin,
aber gefreut habe ich mich doch darauf (Jubiläum kommt doch von jubilieren,
oder?), weil ich stolz und dankbar bin, seit 25 Jahren hier arbeiten zu
können.
Schade eigentlich, daß nun das große Fest ausfallen muß, da bleibt mir
nur der Trost des freien Tages (oder sollte der jetzt womöglich auch um
einige Stunden gekürzt worden sein?). Ach, ich vergaß, da wäre ja noch
die Urkunde, die man erhält und sich dann an die Bürowand hängen kann,
damit man dieses denkwürdige Ereignis nicht vergißt. Angelika J. Hüpen
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