Leserbriefe
   
   
 
 

RUBENS 44, "Weniger studentische Hilfskräfte"
In ihrem Artikel geben Sie an, daß die Neuregelung des 630 DM-Gesetzes für den Arbeitgeber teurer wird. Das ist mir unverständlich, denn bei der alten Regelung hatte der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von 20 %, davon die 7% Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag von 5,5 % zu zahlen. Bei einem Betrag von 630 DM ergab das bisher eine Belastung für den Arbeitgeber von 22,5%. Durch die Neuregelung muß der Arbeitgeber nun von 630 DM Pauschalbeiträge in Höhe von 12 % für die Rentenversicherung und 10 % für die Krankenversicherung zahlen. Das ergibt eine Belastung von 22 %, also 0,5 % weniger als vorher. Eine Steuerbelastung für den Arbeitnehmer ergibt sich nur dann, wenn die Einkünfte der studentischen Hilfskraft den Grundfreibetrag von DM 13.067 (mtl. DM 1.088) übersteigen.
Nun hörte ich, daß die Arbeitszeit mancher studentischen Hilfskräfte um 1,5 Stunden angehoben wurde, und die Studierenden somit nicht mehr unter das 630 DM-Gesetz fallen. Das bedeutet, daß der Arbeitgeber bei dieser Regelung nur noch die 9,75 % anteiligen Beitrag für die Rentenversicherung dieser Studierenden zahlen muß, während die Studierenden dadurch von ihrem Lohn die andere Hälfte, ebenfalls 9,75 % Rentenversicherung, aus eigener Tasche zahlen müssen. Das bedeutet eins Ersparnis von 12,25 %. Im Klartext heißt das: Die RUB wälzt die Kosten auf diesem Wege teilweise auf die Studierenden ab.
Ich bin empört, daß die Personalabteilung der RUB eine derartige Darstellung veröffentlichen läßt, und die studentischen Hilfskräfte unter dem Deckmantel der Reform der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse so viel schlechter stellt. Ich warte voller Spannung auf die nächste Ausgabe der RUBENS, in der ich meine Darstellung hoffentlich wiederfinde. Jutta Lideck

Ein Radweg, die ins Bergmannsheil führte
In der ersten Juniwoche wurde eine Radfahrerin auf dem Weg zur Uni am Parkhaus West von einem Auto angefahren. Das Opfer, eine Dozentin, mußte mit einer Kopfverletzung ins Krankenhaus gebracht werden. Der Unfall an dieser Stelle kann sich jederzeit wiederholen.
Die Ringstraße rund um die RUB teilt sich am Parkhaus West in zwei Einbahnstraßen. Zwischen Parkhaus West und Technologiezentrum verläuft zugleich ein Radweg, der in beiden Richtungen befahren wird. Der Radweg ist mit weißen Linien markiert, Hinweisschilder an den einmündenden Straßen oder gar eine Aufpflasterung fehlen jedoch. Pkw-Fahrer, die von der M-Reihe aus in Richtung Unistraße abbiegen, achten beim Abbiegen in die Einbahnstraße hauptsächlich darauf, ob Fahrzeuge von links kommen. Aus der anderen Richtung kommende Radfahrer werden in solchen Situationen häufig zu spät bemerkt.
An der Uni hat es lange gedauert, bis endlich ein Radwegenetz geschaffen wurde. Problematisch bleiben Radwege aber immer da, wo sich Radwege und Straßen kreuzen. Besonders gefährlich sind einseitige Radwege. Sind sie ausgeschildert, besteht übrigens Benutzungspflicht. Die Stelle, an der der Unfall passiert ist, wurde zusammen mit einem Vertreter der Univerwaltung besichtigt. Vielleicht konnte das dazu beitragen, eine Problemzone zu entschärfen.
Zum Abschluß noch die Nummer des Notrufs der RUB: 700-3333.
Bernd Rohlfs, Geographie RUB, Dirk-Jürgen Vogelgesang, Maschinenbau FH BO

Jubiläumszuwendung - kein Grund zum Jubilieren?!
Seit dem 1.6.1974 stehe ich in Diensten der RUB und habe mich in all den Jahren sehr wohl an meinen bisherigen beiden Arbeitsplätzen gefühlt. Ich gehe davon aus, daß auch meine Vorgesetzten mit mir zufrieden waren, denn sonst hätte ich es nicht zum 25jährigen Dienstjubiläum gebracht. Damit einher geht eine einmalige steuerfreie Zuwendung in Höhe von DM 600 und ein freier Tag. Zudem erhält man eine Diensturkunde.
Als ich nun meine Gehaltsabrechnung vom LBV für den Monat Juni 1999 erhielt, staunte ich nicht schlecht, als ich sah, daß von den 600 DM nur noch DM 271 - nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben - übriggeblieben sind. Rückfragen bei der Personalabteilung ergaben, daß der dortige Sachbearbeiter nicht wußte, ob die Zuwendung versteuert werden muß oder nicht. Der zuständige Personalrat wußte zunächst auch nicht Bescheid, rief aber kurze Zeit später zurück und las mir den gültigen BAT-Auszug vor, nachdem die Zuwendung steuerfrei ausgezahlt werde.
Erst meine Nachfrage beim LBV ergab, daß seit dem 1.1.99 gemäß neuem Steuerrecht Jubiläumszuwendungen nicht mehr steuer- und sozialabgabenfrei seien. Umgesetzt wurde diese Regelung allerdings vom LBV erst per 1.4.99. Wäre es da nicht angebracht gewesen, allen Bediensteten diese Neuregelung mitzuteilen?
Ich sehe eine Jubiläumszuwendung als "Dankeschön" des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer an. Dies kann er z.B. in Form eines Gutscheins für ein Wochenende für 2 Personen nach Paris oder in einer goldenen Uhr ausdrücken - wie es in einigen Firmen der freien Wirtschaft der Fall ist. Im öffentlichen Dienst waren dies bislang eben die "berühmten" steuerfreien 600 DM. Nun ist es nicht so, daß ich lebensnotwendig auf diese Summe angewiesen bin, aber gefreut habe ich mich doch darauf (Jubiläum kommt doch von jubilieren, oder?), weil ich stolz und dankbar bin, seit 25 Jahren hier arbeiten zu können.
Schade eigentlich, daß nun das große Fest ausfallen muß, da bleibt mir nur der Trost des freien Tages (oder sollte der jetzt womöglich auch um einige Stunden gekürzt worden sein?). Ach, ich vergaß, da wäre ja noch die Urkunde, die man erhält und sich dann an die Bürowand hängen kann, damit man dieses denkwürdige Ereignis nicht vergißt. Angelika J. Hüpen

   
 
zurückblättern zur Themenübersicht weiterblättern

30.06.1999