Kriterien entwickelt
   
  Qualitätspakt in NRW
 
 

Der Qualitätspakt zwischen den Hochschulen in NRW und der Landesregierung nimmt seinen Lauf (vgl. RUBENS 43). Nachdem der Senat am 29.4.99 den Beitritt der RUB zum Pakt beschlossen hat (ebenso wie die Senate der anderen Hochschulen), wurde der entsprechende Vertrag am 4.6.99 in Düsseldorf ratifiziert.
Zeitgleich nahm auch der von der Landesregierung eingesetzte sog. Expertenrat seine Arbeit auf. Er legte erste Entwürfe vor, nach denen die Hochschulen ihre Strukturüberlegungen ausrichten sollten; entsprechende Pläne müssen die Hochschulen bis Ende Oktober 1999 vorlegen.
Gemäß dem von Rektor Prof. Dietmar Petzina formulierten Ziel, einen breiten Konsens innerhalb der RUB zu erreichen, werden möglichst viele Mitglieder der RUB in die Überlegungen einbezogen. So wurden selbstverständlich alle Dekane einbezogen, außerdem hat das Rektorat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, zu der Vertreter/innen der vier Statusgruppen sowie die drei Prorektoren gehören.
Die Gruppe hat einen Kriterienkatalog entwickelt, mit dessen Hilfe bis Ende 2009 194 Stellen an der RUB gestrichen werden müssen; dabei sind die ersten 78 zu streichenden Stellen bereits im o. g. Strukturplan stellenscharf auszuweisen. Die Kriterien wurden am 15.6.99 in der Universitätskommission für Struktur, Planung und Finanzen (UKS) beraten und werden dem Senat am 1.7. vorgelegt.
Zunächst soll geprüft werden, ob ein Teil der zu streichenden Stellen dadurch erreicht wird, daß einzelne Fächer oder Studiengänge an der RUB aufgegeben werden. Die Kriterien für die Streichung bzw. den Erhalt eines Faches kommen zu 65 % aus dem Bereich Lehre (Auslastung, Arbeitsmarktperspektiven, Absolventen, Studienzeiten, Lehrverbünde, Studienreformprojekte und Studienberatungsaktivitäten) und zu 35 % aus dem Bereich Forschung (Beitrag des Fachs zum Profil der RUB, Sonderforschungsbereiche, Drittmittel). Alle Kriterien werden differenziert in drei Stufen betrachtet (z. B. Auslastung: schwach; mittel; hoch), Bezugszeitraum sind die letzten fünf Jahre. Die weitgehende Ausdifferenzierung soll gewährleisten, daß kein Fach gefährdet wird, das (möglicherweise vorübergehend) in einem Bereich ungünstig dasteht. Die Anwendung der Kriterien führt zu einer Rangfolge von stärkeren und schwächeren Fächern. Über die Einstellung eines als schwach bewerteten Fachs soll u. a. anhand folgender Fragen entschieden werden: An welchen Standorten in NRW wird das Fach ebenfalls angeboten (Fächer, die nur an der RUB angeboten werden, können nicht ohne weiteres eingestellt werden)? Ist ein Fach für Dienstleistungen unverzichtbar, erbringt es für andere Fächer unverzichtbare Dienstleistungen?
Nach der Entscheidung, ob und welche Fächer eingestellt werden sollen, müssen die restlichen Stellen in den verbleibenden Fächern gestrichen werden. Bei der zunächst linearen Verteilung der Streichungen werden gleichfalls die gerade genannten Kriterien berücksichtigt. Vor einer endgültigen Zuweisung der Streichungen ist für jedes Fach zu prüfen, ob die Streichung das Fach in seiner Existenz bedrohen würde oder ob eine kritische Mindestgröße unterschritten wird. Folgende Fragen sind also zu klären: Ist das Fach (im Landesvergleich) noch lebensfähig bzw. konkurrenzfähig? Wird eine Minimalausstattung (bezogen auf die Professorenstellen) nicht unterschritten?
Die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen werden zunächst als Pool betrachtet und sollen einen anteiligen Kürzungsbeitrag erbringen. Anhand bestimmter Kriterien (Drittmittel, Sonderforschungsbereiche, Beitrag des Fachs zum Profil der RUB, Lehrverbünde) werden aber auch sie einzeln bewertet und in eine Rangabstufung gebracht. Mit den Kriterien wird auch hier letztlich über den Erhalt einer Einrichtung und über die Verteilung der Streichungen entschieden.
Die zentralen Betriebseinheiten und sonstigen zentralen Einrichtungen sollen ebenfalls als Pool betrachtet werden und einen anteiligen Kürzungsbeitrag erbringen. Dabei ist im einzelnen zu prüfen, ob - etwa aus Gründen der Betriebssicherheit - von Stellenkürzungen ganz abgesehen werden muß. Ferner werden Stellenkürzungen in diesen Bereichen in den letzten fünf Jahren berücksichtigt, geplant sind in diesem Kontext auch externe Evaluationen der großen zentralen Einrichtungen (Rechenzentrum, UB). ad

 

  Zeitplan für den Qualitätspakt
1.7.99: Senat der RUB entscheidet über die vorgeschlagenen Kriterien;
ab 1.7.99: Dezernat 1 der RUB erarbeitet anhand der Expertenkommission des Landes in enger Abstimmung mit den Fakultäten einen Strukturplan für die RUB;
Anfang Oktober 99: Sondersitzung der UKS wegen Strukturplan der RUB;
Mitte Oktober 99: Sondersitzung des Senats wegen Strukturplan der RUB;
31.10.99: Vorlage des Strukturplans bei der Expertenkommission;
bis Mitte 2000: Expertenkommission legt ihre Empfehlungen vor;
bis 31.12.03: Streichung von 78 Stellen an der RUB;
bis 31.12.09: Streichung von weiteren 116 Stellen an der RUB.
 
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30.06.1999