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Der Qualitätspakt zwischen den Hochschulen in NRW und der Landesregierung
nimmt seinen Lauf (vgl. RUBENS
43). Nachdem der Senat am 29.4.99 den Beitritt der RUB zum Pakt beschlossen
hat (ebenso wie die Senate der anderen Hochschulen), wurde der entsprechende
Vertrag am 4.6.99 in Düsseldorf ratifiziert.
Zeitgleich nahm auch der von der Landesregierung eingesetzte sog. Expertenrat
seine Arbeit auf. Er legte erste Entwürfe vor, nach denen die Hochschulen
ihre Strukturüberlegungen ausrichten sollten; entsprechende Pläne müssen
die Hochschulen bis Ende Oktober 1999 vorlegen.
Gemäß dem von Rektor Prof. Dietmar Petzina formulierten Ziel, einen breiten
Konsens innerhalb der RUB zu erreichen, werden möglichst viele Mitglieder
der RUB in die Überlegungen einbezogen. So wurden selbstverständlich alle
Dekane einbezogen, außerdem hat das Rektorat eine Arbeitsgruppe eingerichtet,
zu der Vertreter/innen der vier Statusgruppen sowie die drei Prorektoren
gehören.
Die Gruppe hat einen Kriterienkatalog entwickelt,
mit dessen Hilfe bis Ende 2009 194 Stellen an der RUB gestrichen werden
müssen; dabei sind die ersten 78 zu streichenden Stellen bereits im o.
g. Strukturplan stellenscharf auszuweisen. Die Kriterien wurden am 15.6.99
in der Universitätskommission für Struktur, Planung und Finanzen (UKS)
beraten und werden dem Senat am 1.7. vorgelegt.
Zunächst soll geprüft werden, ob ein Teil der zu streichenden Stellen
dadurch erreicht wird, daß einzelne Fächer
oder Studiengänge an der RUB aufgegeben werden. Die Kriterien für
die Streichung bzw. den Erhalt eines Faches kommen zu 65 % aus dem Bereich
Lehre (Auslastung, Arbeitsmarktperspektiven, Absolventen, Studienzeiten,
Lehrverbünde, Studienreformprojekte und Studienberatungsaktivitäten) und
zu 35 % aus dem Bereich Forschung (Beitrag des Fachs zum Profil der RUB,
Sonderforschungsbereiche, Drittmittel). Alle Kriterien werden differenziert
in drei Stufen betrachtet (z. B. Auslastung: schwach; mittel; hoch), Bezugszeitraum
sind die letzten fünf Jahre. Die weitgehende Ausdifferenzierung soll gewährleisten,
daß kein Fach gefährdet wird, das (möglicherweise vorübergehend) in einem
Bereich ungünstig dasteht. Die Anwendung der Kriterien führt zu einer
Rangfolge von stärkeren und schwächeren Fächern. Über die Einstellung
eines als schwach bewerteten Fachs soll u. a. anhand folgender Fragen
entschieden werden: An welchen Standorten in NRW wird das Fach ebenfalls
angeboten (Fächer, die nur an der RUB angeboten werden, können nicht ohne
weiteres eingestellt werden)? Ist ein Fach für Dienstleistungen unverzichtbar,
erbringt es für andere Fächer unverzichtbare Dienstleistungen?
Nach der Entscheidung, ob und welche Fächer eingestellt werden sollen,
müssen die restlichen Stellen in den verbleibenden
Fächern gestrichen werden. Bei der zunächst linearen Verteilung
der Streichungen werden gleichfalls die gerade genannten Kriterien berücksichtigt.
Vor einer endgültigen Zuweisung der Streichungen ist für jedes Fach zu
prüfen, ob die Streichung das Fach in seiner Existenz bedrohen würde oder
ob eine kritische Mindestgröße unterschritten wird. Folgende Fragen sind
also zu klären: Ist das Fach (im Landesvergleich) noch lebensfähig bzw.
konkurrenzfähig? Wird eine Minimalausstattung (bezogen auf die Professorenstellen)
nicht unterschritten?
Die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen
werden zunächst als Pool betrachtet und sollen einen anteiligen Kürzungsbeitrag
erbringen. Anhand bestimmter Kriterien (Drittmittel, Sonderforschungsbereiche,
Beitrag des Fachs zum Profil der RUB, Lehrverbünde) werden aber auch sie
einzeln bewertet und in eine Rangabstufung gebracht. Mit den Kriterien
wird auch hier letztlich über den Erhalt einer Einrichtung und über die
Verteilung der Streichungen entschieden.
Die zentralen Betriebseinheiten und
sonstigen zentralen Einrichtungen sollen ebenfalls als Pool betrachtet
werden und einen anteiligen Kürzungsbeitrag erbringen. Dabei ist im einzelnen
zu prüfen, ob - etwa aus Gründen der Betriebssicherheit - von Stellenkürzungen
ganz abgesehen werden muß. Ferner werden Stellenkürzungen in diesen Bereichen
in den letzten fünf Jahren berücksichtigt, geplant sind in diesem Kontext
auch externe Evaluationen der großen zentralen Einrichtungen (Rechenzentrum,
UB). ad
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