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  Offener Brief No. 2
 
  Aus aktuellen Anlaß drucken wir einen Offenen Brief der Interessengemeinschaft behinderter und nichtbehinderter Studierender an Bochumer Hochschulen (IbS Bochum) ab:
  "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Situation von Studierenden mit Behinderung ist an der Ruhr-Uni Bochum auch im 5. Jahr des Benachteiligungsverbotes Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz in vielen Bereichen diskriminierend: Selbst nach 5 Jahren steht immer noch nicht der Aufzug am Nordforum. Dort befinden sich z.B. Einrichtungen wie das Kulturcafé, das Musische Zentrum und die Unibibliothek. Der Fahrstuhl sollte Rollstuhlfahrer/innen und sonstigen gehbehinderten Studierenden ermöglichen, auch nach Dienstschluß der Univerwaltung (bisher einzige Aufzugsverbindung an dieser Stelle) von dieser auf die Parkplatz/Bushaltestellenebene und umgekehrt zu wechseln. Blinde haben keine Orientierungshilfen auf dem Campus und können nicht damit rechnen, Studienmaterialien in Blindenschrift, aufgelesen oder digital aufbereitet vorzufinden. Gebärdendolmetscher werden selbst bei großen Veranstaltungen nicht eingesetzt.
Selbst die Studierendenschaft tut sich schwer, Barrieren in ihrer eigenen Arbeit abzubauen. Die IbS Bochum hat daher anläßlich des europaweiten Protesttages der Behinderten zu einer Fortbildung eingeladen: Sie hat das Rektorat der RUB und die Geschäftsführung des AkaFö dazu aufgefordert, Mitarbeiter/innen für diese Veranstaltung freizustellen, um jene Kenntnisse zu erlangen, die für die Vermeidung von Diskriminierung notwendig sind. Zentrales Element dieser Fortbildung war daher eine Einführung in das System von Louis Braille als Auftakt zu einer blindengerechten Kennzeichnung der Räumlichkeiten an der RUB. Leider nahmen an der Veranstaltung nur zwei Mitarbeiterinnen des AkaFö teil, von denen eine als Referentin an der Gestaltung mitwirkte. Ein positives Zeichen war die engagierte Mitarbeit eines AStA-Mitglieds, das sich dafür einsetzen will, Blinden durch entsprechende Aushänge an den Räumen den Zugang zu den Referaten und Angeboten des AStA zu ermöglichen.
Mittlerweile konnten die ersten Räume mit Raumnummern in Blindenschrift gekennzeichnet werden, u.a. in der Verwaltung. Die Reaktionen der "Rauminhaber/innen" waren größtenteils positiv, einige äußerten sogar ihre Verwunderung darüber, daß eine solche Kennzeichnung erst jetzt, und durch eine studentische Initiative erfolgt. Bei einer Kennzeichnung der Raumnummern in Braille darf es aber nicht bleiben, deshalb haben wir alle Institutionen an der Uni aufgerufen, diese Kennzeichnungen mit allen notwendigen Infos zu ergänzen, sowie ihr sonstiges Informationsangebot auch in blindengerechter Form zur Verfügung zu stellen. Dozent/innen sollten außerdem darauf achten, daß ihre Veranstaltungen für alle Studierenden geeignet sind. Da an der RUB zahlreiche Räume existieren, ist unsere Braille-Beschriftungsaktion noch lange nicht beendet. Deshalb sind uns alle neuen Mitstreiter/innen in dieser Sache herzlich willkommen.
IbS Bochum
 
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31.05.1999