Einstellung von Schwerbehinderten
   
  Offener Brief
 
  Ende April schrieb der Vertrauensmann der Schwerbehinderten der RUB, Gerd Lange, einen von Rektor und Kanzler unterstützen Brief u.a. an die Dekane und Dezernenten der RUB. Um dafür zu sorgen, daß er auch darüber hinaus wahrgenommen wird, veröffentlichen wir den Brief an dieser Stelle:
  "Wir, die Ruhr-Universität Bochum, sind einer der größten Arbeitgeber im Raum Bochum mit ca. 3900 Arbeitern, Angestellten und Wissenschaftlern. Mit deren Einstellungen, Entlassungen usw. beschäftigt sich die Personalverwaltung, aber auch Sie in Ihrem jeweiligen Kompetenzbereich sollten in die Verantwortung genommen werden, da das nötige Fachwissen, jemanden aus vielen Bewerbern auszusuchen, bei Ihnen liegt und Sie letztendlich entscheiden, ob "Sie" oder "Er" eingestellt wird.
Von den ca. 3900 Beschäftigten sind rund 4,8 % anerkannte Schwerbehinderte und Gleichgestellte. Um den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung zu tragen (6 Prozent der vorhandenen Arbeitsplätze sind mit Schwerbehinderten zu besetzen), fehlen uns an der Soll-Stärke 1,2 %. Das erscheint auf den ersten Blick nicht sonderlich viel, bedeutet aber dennoch, daß ca. 50 Arbeitsplätze nicht mit Schwerbehinderten besetzt sind. Jeder nicht besetzte Arbeitsplatz mit einem Schwerbehinderten bedeutet, daß dafür eine Ausgleichsabgabe von 200,- DM monatlich zu zahlen ist. Das sind im Jahr 120.000 DM. Kosten, die einfach nur durch die Nichtbesetzung von Arbeitsstellen mit einem Schwerbehinderten entstehen.
Um diese, nicht zu akzeptierende Situation zu verbessern und gleichzeitig arbeitslosen Schwerbehinderten eine berufliche Perspektive zu geben, möchte ich Sie alle bitten, in Erwägung zu ziehen, ob nicht bei der nächsten Personaleinstellung dieser Arbeitsplatz mit einem Schwerbehinderten besetzt werden kann, der die gleichen beruflichen Voraussetzungen erfüllt.
In diesem Zusammenhang darf nochmals darauf hingewiesen werden, daß die Stellensperre von 13 Monaten immer dann nicht eingehalten werden muß, wenn Sie auf eine frei werdende Stelle einen Schwerbehinderten einstellen. Damit Ihnen die Entscheidung, einen Schwerbehinderten einzustellen, leichter fällt, gibt es eine ganze Reihe finanzieller und materieller Anreize (Arbeitsamt, Hauptfürsorgestelle), die die Einstellung eines Schwerbehinderten auch aus dieser Sicht interessant machen.
Auf Anforderung kann ich Ihnen entsprechende Unterlagen zusenden und stehe selbstverständlich auch zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes enthält den Auftrag an Staat und Gesellschaft, auf die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft hinzuwirken. Wer, wenn nicht Sie mit ihren Möglichkeiten, ist in der Lage, diesen Auftrag in die Tat umzusetzen?" Gerd Lange
 
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31.05.1999