20 % weniger studentische Hilfskräfte
   
  630 DM-Gesetz trifft RUB zeitverzögert
 
  Die neue 630 DM-Regelung hat nach ihrer Einführung zum 1.4.99 in vielen Branchen eine Kündigungswelle und große Proteste ausgelöst. Für viele geringfügig Beschäftigte, die nebenberuflich arbeiten, lohnt sich die Mühe nun nicht mehr, weil sie das dazu verdiente Einkommen versteuern müssen und dadurch oft nicht mehr als die Hälfte ihrer vorherigen Einkünfte ausbezahlt bekommen.
Auch an der RUB wird sich einiges ändern. Von den insgesamt 1.300 bis 1.400 studentischen Hilfskräften sind etwa zwei Drittel von der Gesetzänderung betroffen. Zwar arbeiten die meisten von ihnen nicht nebenberuflich, müssen also selbst keine Abgaben zahlen, aber durch die Neuregelung werden sie für den Arbeitgeber teuerer. Bisher haben sie keine Lohnnebenkosten verursacht, nach dem neuen Gesetz ist der Arbeitgeber aber verpflichtet, 10 % Krankenversicherung und 12 % Rentenversicherung für sie zu zahlen. Die einzige Ausnahme stellen diejenigen dar, die privat krankenversichert sind. Hier fallt nur die Rentenversicherung an. Die Konsequenzen sind leicht abzusehen: entweder, man verringert die Arbeitszeit der studentischen Hilfskräfte, oder es wird in Zukunft einfach weniger von ihnen geben. Eine Kündigungswelle ist zwar nicht abzusehen, aber wahrscheinlich ist, daß viele der Vierteljahresverträge nicht verlängert werden, verrät Reinhard Fernholz von der Personalabteilung. Seiner Einschätzung nach wird es in Zukunft etwa 20 % weniger studentische Hilfskräfte an der RUB geben. Meike Drießen
   
 
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31.05.1999