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Die neue 630 DM-Regelung hat nach ihrer Einführung zum 1.4.99
in vielen Branchen eine Kündigungswelle und große Proteste ausgelöst. Für
viele geringfügig Beschäftigte, die nebenberuflich arbeiten, lohnt sich
die Mühe nun nicht mehr, weil sie das dazu verdiente Einkommen versteuern
müssen und dadurch oft nicht mehr als die Hälfte ihrer vorherigen Einkünfte
ausbezahlt bekommen.
Auch an der RUB wird sich einiges ändern. Von
den insgesamt 1.300 bis 1.400 studentischen Hilfskräften sind etwa zwei
Drittel von der Gesetzänderung betroffen. Zwar arbeiten die meisten
von ihnen nicht nebenberuflich, müssen also selbst keine Abgaben zahlen,
aber durch die Neuregelung werden sie für den Arbeitgeber teuerer. Bisher
haben sie keine Lohnnebenkosten verursacht, nach dem neuen Gesetz ist der
Arbeitgeber aber verpflichtet, 10 % Krankenversicherung und 12 % Rentenversicherung
für sie zu zahlen. Die einzige Ausnahme stellen diejenigen dar, die privat
krankenversichert sind. Hier fallt nur die Rentenversicherung an. Die Konsequenzen
sind leicht abzusehen: entweder, man verringert die Arbeitszeit der studentischen
Hilfskräfte, oder es wird in Zukunft einfach weniger von ihnen geben. Eine
Kündigungswelle ist zwar nicht abzusehen, aber wahrscheinlich ist, daß viele
der Vierteljahresverträge nicht verlängert werden, verrät Reinhard Fernholz
von der Personalabteilung. Seiner Einschätzung
nach wird es in Zukunft etwa 20 % weniger studentische Hilfskräfte an der
RUB geben. Meike Drießen |