Leserbriefe
   
  Unangebrachtes Mitleid der RUBENS-Redaktion
 
 

,,Wirbel um 460 Pfennige", RUBENS 4/99, S. 1
Szenen aus einem Tollhaus: Erst vergißt der AStA, eine Beitragserhöhung rechtzeitig vom Studentenparlament absegnen zu lassen. Das war einfach blöd. Dann zieht die Unikasse ab Ende Januar den erhöhten Beitrag ein, ohne sich vorher beim AStA zu vergewissern, ob alles mit rechten Dingen zuging. Das war ziemlich leichtsinnig, müßte doch eigentlich jeder, der mit dem AStA zu tun hat, wissen, daß es da zugeht wie bei Hempels unterm Sofa. Selbst als das Rektorat Mitte Februar wußte, daß die Rechtsgrundlage fehlte, ließ es den erhöhten Beitrag munter weiter einziehen und bastelte mit dem AStA an der windigen Konstruktion einer rückwirkenden Beitragserhöhung Spätestens hier fängt es an, unverschämt zu werden. Und sich hinterher damit herauszureden, daß Gesetzestreue mit Arbeit verbunden wäre, ist ziemlich dreist.
Das Mitleid der RUBENS-Redaktion mit der Univerwaltung, die sich doch nur die Rückbuchung zu viel gezahlter Beiträge an zahllose Studenten habe ersparen wollen, ist jedenfalls unangebracht. Schließlich hat sie sich selbst - unter tatkräftiger Mithilfe des AStA - in eine ziemlich blöde Situation reingeritten.
Richtig. Der Semesterbeitrag für die Studenten der Ruhr-Uni ist rückwirkend zum 1. Januar um ganze 460 Pfennige erhöht worden. Oder um 16,5 Millionen Pfennige. Denn bei 36.000 Studenten läppert sich die Beitragserhöhung auf über 165 000 DM. Und 165 000 DM nimmt man sich nicht einfach.
Wenn der AStA den Studenten in die Tasche packen will, braucht er dafür eine stichhaltige Rechtsgrundlage. Daß eine rückwirkende Beitragserhöhung unzulässig ist, erschließt sich jedem, der sich die Mühe macht, die geltende Beitragsordnung aus einem dicken, langweiligen Wälzer in der Unibibliothek auszugraben. Dort heißt es wörtlich: ,,Die Beschlüsse über die Höhe des Beitrags treten mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft." (§ 5 Abs. 3).
Wer sich diese staublungenträchtige Suche ersparen möchte, kommt mit ein paar Grundkenntnissen im Verfassungsrecht zum selben Ergebnis. Diese Kenntnisse dürfen jedoch offensichtlich weder beim AStA und seinen Unterstützern im Studentenparlament (die die Erhöhung beschlossen) noch beim Rektorat (das sie genehmigte) und - beunruhigenderweise - erst recht nicht beim Justitiar der Uni vorausgesetzt werden, der die Idee einer rückwirkenden Beitragserhöhung ausgebrütet hat, um der Univerwaltung die Arbeit mit der Rückbuchung zuviel gezahlter Beitrage zu ersparen.
Eine Rechtsaufsichtsbeschwerde beim NRW-Wissenschaftsministerium läuft. Bleibt zu hoffen, daß sie dort nicht auch an Leute gerät, die sich Arbeit vom Halse halten wollen, sondern daß AStA und Rektorat für ihr Verhalten in der "Beitragsaffäre" kräftig eins zwischen die Hörner kriegen.
Oliver Nölken, RCDS Bochum, Mitglied des Studentenparlaments

Hallo und herzlichen Dank für den Hinweis auf die neue RUBENS-Ausgabe per Email. Ich habe sie direkt von A-Z durch geschmökert. Die Artikel sind gut geschrieben, hinterlassen einen jedoch z.T. sehr nachdenklich (s. Mobbing-Artikel).
Viel Glück mit den weiteren Ausgaben.
Thomas Fischer

   
 
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30.04.1999