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,,Wirbel
um 460 Pfennige", RUBENS 4/99, S. 1
Szenen aus einem Tollhaus: Erst vergißt
der AStA, eine Beitragserhöhung rechtzeitig vom Studentenparlament absegnen
zu lassen. Das war einfach blöd. Dann zieht die Unikasse ab Ende Januar
den erhöhten Beitrag ein, ohne sich vorher beim AStA zu vergewissern,
ob alles mit rechten Dingen zuging. Das war ziemlich leichtsinnig, müßte
doch eigentlich jeder, der mit dem AStA zu tun hat, wissen, daß es da
zugeht wie bei Hempels unterm Sofa. Selbst als das Rektorat Mitte Februar
wußte, daß die Rechtsgrundlage fehlte, ließ es den erhöhten Beitrag munter
weiter einziehen und bastelte mit dem AStA an der windigen Konstruktion
einer rückwirkenden Beitragserhöhung Spätestens hier fängt es an, unverschämt
zu werden. Und sich hinterher damit herauszureden, daß Gesetzestreue mit
Arbeit verbunden wäre, ist ziemlich dreist.
Das Mitleid der RUBENS-Redaktion mit der Univerwaltung, die sich doch
nur die Rückbuchung zu viel gezahlter Beiträge an zahllose Studenten habe
ersparen wollen, ist jedenfalls unangebracht. Schließlich hat sie sich
selbst - unter tatkräftiger Mithilfe des AStA - in eine ziemlich blöde
Situation reingeritten.
Richtig. Der Semesterbeitrag für die Studenten der Ruhr-Uni ist rückwirkend
zum 1. Januar um ganze 460 Pfennige erhöht worden. Oder um 16,5 Millionen
Pfennige. Denn
bei 36.000 Studenten läppert sich die Beitragserhöhung auf über 165 000
DM. Und 165 000 DM nimmt man sich nicht einfach.
Wenn der AStA den Studenten in die Tasche packen will, braucht er dafür
eine stichhaltige Rechtsgrundlage. Daß eine rückwirkende Beitragserhöhung
unzulässig ist, erschließt sich jedem, der sich die Mühe macht, die geltende
Beitragsordnung aus einem dicken, langweiligen Wälzer in der Unibibliothek
auszugraben. Dort heißt es wörtlich: ,,Die Beschlüsse über die Höhe des
Beitrags treten mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft." (§ 5 Abs.
3).
Wer sich diese staublungenträchtige Suche ersparen möchte, kommt mit ein
paar Grundkenntnissen im Verfassungsrecht zum selben Ergebnis. Diese Kenntnisse
dürfen jedoch offensichtlich weder beim AStA und seinen Unterstützern
im Studentenparlament (die die Erhöhung beschlossen) noch beim Rektorat
(das sie genehmigte) und - beunruhigenderweise - erst recht nicht beim
Justitiar der Uni vorausgesetzt werden, der die Idee einer rückwirkenden
Beitragserhöhung ausgebrütet hat, um der Univerwaltung die Arbeit mit
der Rückbuchung zuviel gezahlter Beitrage zu ersparen.
Eine Rechtsaufsichtsbeschwerde beim NRW-Wissenschaftsministerium läuft.
Bleibt zu hoffen, daß sie dort nicht auch an Leute gerät, die sich Arbeit
vom Halse halten wollen, sondern daß AStA
und Rektorat für ihr Verhalten in der "Beitragsaffäre" kräftig eins zwischen
die Hörner kriegen.
Oliver Nölken, RCDS Bochum, Mitglied des Studentenparlaments
Hallo und herzlichen Dank für den Hinweis auf die neue RUBENS-Ausgabe
per Email. Ich habe sie direkt von A-Z durch geschmökert. Die Artikel
sind gut geschrieben, hinterlassen einen jedoch z.T. sehr nachdenklich
(s. Mobbing-Artikel).
Viel Glück mit den weiteren Ausgaben.
Thomas Fischer
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