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Studierenden, die sich schon fürs kommende Semester
rückgemeldet haben, ist es natürlich aufgefallen: Der Semesterbeitrag hat
sich mal wieder erhöht, von DM 188,40 auf DM 193. Nicht von Geisterhand,
versteht sich, sondern weil es die Studierendenschaft (bzw. der AStA) so
beschlossen und der RUB-Verwaltung mitgeteilt hat. Hintergrund der Anhebung
ist der höhere Preis fürs Semesterticket (statt DM 111,40 nun DM 116). So
weit, so gut, so klar. Leider verlief der gesamte Prozeß nicht so klar und
deutlich. Vor allem versäumte es der AStA, die Anhebung durchs Studierendenparlament
(SP) beschließen zu lassen. Rechtlich nicht zu rechtfertigen, meinte dazu
die oppositionelle Studentenpartei RCDS und wollte die Erhöhung kippen.
Rechtlich doch zu rechtfertigen, meinte die RUB-Verwaltung und ließ nichts
kippen. Statt dessen befand es als okay, daß das SP die Erhöhung nachträglich
absegnete. Das glatte Eis, auf das sich die Rechtsgelehrten von RCDS und
Verwaltung bei ihrem Paragraphengefecht begaben, nannte sich „Rückwirkung“,
und die Frage, ob das Eis nicht nur glatt, sondern auch brüchig war, entschied
sich daran, ob die Rückwirkung nun „echt“ oder „unecht“ war. Spitzfindig!
Es gibt aber auch Handfestes. Ein Teil der Studierenden hatte sich längst
rückgemeldet, als der Streit entbrannte, und den neuen Beitrag geleistet
- hätte ihn also zurückgezahlt bekommen müssen, wenn nun die Auffassung
des RCDS von Rückwirkung die richtigere gewesen wäre usw. Ein bürokratischer
Aufwand sondergleichen! Und das alles wegen 460 Pfennigen - echt blöd!
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