Qualitätspakt
   
  Behler spricht

  Energisch, zupackend, zwar gut vorbereitet, aber ebenso gehetzt und ohne lange Begrüssungs- oder Höflichkeitsformeln kam Ministerin Gabriele Behler vor den im Ministerium versammelten Hochschulpressesprecher direkt auf das Thema “Qualitätspakt” zu sprechen: Sie sei ihn angegangen, weil sie dem “Wunsch der Hochschulen nach Planungssicherheit nachkommen” wolle, weil die “unausgewogene Verteilung der Fächer und die Bindung von Ressourcen geändert” werden müsse und weil das Land langfristig ein “neues System von Steuerung im Bildungs- und Wissenschaftswesen” benötige. Darauf sei auch der Entwurf des künftigen Hochschulgesetzes angelegt. Und die nächsten Schritte folgten in der dritten Märzwoche: die Benennung des Expertenrats, die Bekanntgabe des Verfahrens über die Verteilung des Innovationsfonds und der Stellen, die die Hochschulen abbauen müssen. “Mein alles überlagerndes Ziel ist es, in einem überschaubaren Zeitraum zu zeigen, daß ein öffentlich finanziertes Bildungssystem wettbewerbsfähig ist, und daß wir nicht den Weg anderer Länder in privatwirtschaftlich finanzierte Formen gehen müssen.” Und damit wir alles schön begreifen und nachlesen können, gab es als Tischvorlage die gedruckte Regierungserklärung vom 28.1.99, worin geschrieben steht: “Der Qualitätspakt umfaßt folgende Elemente: die Hochschulen werden davon befreit, kurzfristig über 1600 KW-Stellen abzubauen. Im Gegenzug müssen die Hochschulen in einem geordneten Umstrukturierungsverfahren innerhalb von zehn Jahren 1000 Stellen absetzen; die Hochschulen erhalten darüber hinaus zunächst für fünf Jahre Planungssicherheit für ihren Haushalt. Sie werden für diesen Zeitraum von haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen freigestellt. Sie sollen von globalen Minderausgaben und Stellenbesetzungssperren ausgenommen werden. Das erhöht die Planungssicherheit und die Gestaltungsmöglichkeiten der Hochschulen beträchtlich, weil sie über wesentlich mehr Stellen und Mittel frei verfügen können; den Hochschulen soll schließlich für die nächsten zehn Jahre ein Innovationsfond im Umfang von bis zu 100 Millionen DM jährlich zur Verfügung stehen. Diese Summe entspricht dem Gegenwert von 1000 Stellen, die gleichfalls innerhalb von zehn Jahren abzusetzen sind. Mit den Mitteln des Investitionsfonds sollen vorrangig Investitions- und Sachausgaben getätigt werden. Damit sind wir nach wie vor in der Lage, die besten Köpfe nach NRW zu holen; als Sofortmaßnahme wollen wir den Hochschulen ohne weitere Gegenleistung bereits zum 1.1.2000 bis zu 40 Millionen DM als Anschubfinanzierung zur Verfügung stellen.” Doch was hat das alles mit “Qualität” zu tun? jk
   
   

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01.04.1999