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Energisch, zupackend, zwar gut vorbereitet, aber ebenso gehetzt
und ohne lange Begrüssungs- oder Höflichkeitsformeln kam Ministerin Gabriele
Behler vor den im Ministerium versammelten Hochschulpressesprecher direkt
auf das Thema “Qualitätspakt” zu sprechen: Sie sei ihn angegangen, weil
sie dem “Wunsch der Hochschulen nach Planungssicherheit nachkommen” wolle,
weil die “unausgewogene Verteilung der Fächer und die Bindung von Ressourcen
geändert” werden müsse und weil das Land langfristig ein “neues System von
Steuerung im Bildungs- und Wissenschaftswesen” benötige. Darauf sei auch
der Entwurf des künftigen Hochschulgesetzes angelegt. Und die nächsten Schritte
folgten in der dritten Märzwoche: die Benennung des Expertenrats, die Bekanntgabe
des Verfahrens über die Verteilung des Innovationsfonds und der Stellen,
die die Hochschulen abbauen müssen. “Mein alles überlagerndes Ziel ist es,
in einem überschaubaren Zeitraum zu zeigen, daß ein öffentlich finanziertes
Bildungssystem wettbewerbsfähig ist, und daß wir nicht den Weg anderer Länder
in privatwirtschaftlich finanzierte Formen gehen müssen.” Und damit wir
alles schön begreifen und nachlesen können, gab es als Tischvorlage die
gedruckte Regierungserklärung vom 28.1.99, worin geschrieben steht: “Der
Qualitätspakt umfaßt folgende Elemente: die Hochschulen werden davon befreit,
kurzfristig über 1600 KW-Stellen abzubauen. Im Gegenzug müssen die Hochschulen
in einem geordneten Umstrukturierungsverfahren innerhalb von zehn Jahren
1000 Stellen absetzen; die Hochschulen erhalten darüber hinaus zunächst
für fünf Jahre Planungssicherheit für ihren Haushalt. Sie werden für diesen
Zeitraum von haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen freigestellt. Sie sollen
von globalen Minderausgaben und Stellenbesetzungssperren ausgenommen werden.
Das erhöht die Planungssicherheit und die Gestaltungsmöglichkeiten der Hochschulen
beträchtlich, weil sie über wesentlich mehr Stellen und Mittel frei verfügen
können; den Hochschulen soll schließlich für die nächsten zehn Jahre ein
Innovationsfond im Umfang von bis zu 100 Millionen DM jährlich zur Verfügung
stehen. Diese Summe entspricht dem Gegenwert von 1000 Stellen, die gleichfalls
innerhalb von zehn Jahren abzusetzen sind. Mit den Mitteln des Investitionsfonds
sollen vorrangig Investitions- und Sachausgaben getätigt werden. Damit sind
wir nach wie vor in der Lage, die besten Köpfe nach NRW zu holen; als Sofortmaßnahme
wollen wir den Hochschulen ohne weitere Gegenleistung bereits zum 1.1.2000
bis zu 40 Millionen DM als Anschubfinanzierung zur Verfügung stellen.” Doch
was hat das alles mit “Qualität” zu tun? jk |