| Bildeten 1994 die vom Wissenschaftsministerium veröffentlichten "Grundsätze zur Einführung des Bedienstetentickets und der Parkraumbewirtschaftung" die Basis des Artikels, haben wir es seit dem 14.12.98 mit einem im Haushalts- und Finanzausschuß verabschiedeten Gesetzentwurf der Landesregierung zu tun: "Gesetz zur Gestellung von im Eigentum oder Besitz des Landes stehenden Stellplätzen". In § 1 steht, daß für regelmäßige Nutzer und Beschäftigte ein Entgelt verlangt werden kann. Zunächst jedoch soll gemäß § 2 mit Anbietern des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) über rabattierte Leistungen verhandelt werden, sprich über das berühmte Jobticket zur Nutzung des ÖPNV und/oder als Zugangsberechtigung für den Stellplatz. Scheitern die Verhandlungen, sollen laut § 3 Behörde (Unileitung) und Personalvertretung zusammen ein "Stellplatzbewirtschaftungskonzept" festlegen, "um für die Zuverfügungstellung von Stellplätzen ein angemessenes Entgelt zu verlangen." Führen auch diese Verhandlungen zu keinem Ergebnis, existiert noch der § 4, der die Landesregierung ermächtigt, "das angemessene Entgelt ... durch Rechtsverordnung... ortsbezogen und pauschaliert festzulegen." Oder? Ltd. Reg.-Direktor Gerhard Möller (Vertreter des Kanzlers) hält den neuen Entwurf jedenfalls für flexibler als ältere Versionen, vor allem jedoch verweist er auf die "Kannbestimmung" in § 1, die auch die offizielle Broschüre "Landtag intern" vom 22.12.98 besonders hervorhebt, und die darum alles recht schwammig erscheinen läßt. Abwarten. Klar, daß RUBENS den Fortgang weiter beobachten und publizieren wird. |