| 1 Wahr ist, daß gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit ausländischen Studienbewerbern so manche Ungereimtheit und Ungerechtigkeit enthalten. Ganz so schlimm, wie es in der letzten RUBENS nachzulesen war, ist es aber glücklicherweise doch nicht: Studierende aus dem Ausland, die bereits regulär immatrikuliert sind und sich rückmelden wollen, benötigen keine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" des Akademischen Auslandsamtes. Wir wären zwar hocherfreut, alle ausländischen Studierenden einmal wiederzusehen, allerdings würde es unsere Empfangslogistik auch in den neuen Räumen restlos überfordern, wenn alle 3.500 Studierenden aus dem Ausland jedes Semester vor der Rückmeldung zu uns kämen. | | Vor der Rückmeldung beim Auslandsamt melden müssen sich hingegen Studienbewerber, die noch nicht regulär eingeschrieben sind. Das sind Studienkollegiaten und die Teilnehmer an den Deutschkursen des Akademischen Auslandsamtes, die zur DSH führen, einer Deutschprüfung, die Vorbedingung zur Immatrikulation ist. Studierende in Austauschprogrammen wie z. B. dem ERASMUS-Programm, die ihren ursprünglich geplanten Aufenthalt verlängern oder in ein reguläres Studium wechseln wollen, müssen ebenfalls mit uns Kontakt aufnehmen. Das hat folgenden Grund: Für die Gruppe der ERASMUS-Studierenden haben wir die bürokratischen Hürden etwas niedriger gehängt (kein Nachweis von Hochschulzugangsberechtigung im Sinne des Abiturs oder von Deutschkenntnissen im Sinne der DSH). Sobald jedoch ein reguläres Studium (d.h. mit Abschluß an der RUB) angestrebt wird, gelten für sie die gleichen Bedingungen wie für alle anderen Studienbewerber auch. Das heißt, sie müssen eine andere "Einflugschneise" in die Universität nehmen und sich für einen regulären Studienplatz neu bewerben. Ganz wichtig: Das können sie von hier aus tun, sie müssen nicht in ihre Heimatländer zurückkehren, es genügt, den Weg ins Auslandsamt zu finden. Diese Unterscheidung zwischen Studierenden in Austauschprogrammen und regulären Studierenden gibt es übrigens nicht nur in Deutschland, sondern an Hochschulen überall in der Welt. In sein Heimatland zurückreisen müssen nur diejenigen, die auf einem Touristenvisum nach Deutschland gekommen sind (was eher selten vorkommt, vielleicht zwei- bis dreimal im Jahr). Ein solches Visum berechtigt grundsätzlich nicht zum Studium und kann nur im Heimatland geändert werden. Auch Studierende in Austauschprogrammen - so sie überhaupt ein Visum brauchen - kommen in der Regel mit einem Studienvisum. |
| Monika Sprung |
|
|
| 2 Es konnte in der RUBENS schon oft beobachtet werden, daß der/die Leiter/in des Akademischen Auslandsamtes gerne im Rampenlicht stehen, aber das UV als "dunklen Muff" zu bezeichnen, halte ich für schlechten Stil. Diese Wortwahl bringt etwas über die Wertschätzung der Verwaltung zum Ausdruck. Viele Kolleginnen und Kollegen arbeiten hier seit Jahren fleißig, bescheiden und zuverlässig. Es wurden in den letzten Jahren in fast allen Büros helle Möbel aufgestellt und die Räume gestrichen. Es bleibt nur noch der Wunsch offen, einen hygienischen Fußbodenbelag zu erhalten. Ansonsten bin ich nicht der Meinung, im UV im "dunklen Muff" zu sitzen. Man sollte sich die Wortwahl in einem Medium wie RUBENS gut überlegen, bevor man die Kollegen verletzt und als Teil der Verwaltung - das Akademische Auslandsamt gehört auch zur Verwaltung - Vorurteile weckt bzw. verstärkt. | | Edith Dierks |
|
|