Zuchtvolle Form
Serie RUB minus 50
Große Jubiläen werfen ihre Schatten voraus: 2015 wird die Ruhr-Universität ihr 50-jähriges Bestehen feiern. Das Universitätsarchiv blickt schon jetzt in RUBENS in einer kleinen Serie zurück, jeweils genau 50 Jahre – heute folglich in den Februar 1963, als die (Vor-)Entscheidung über die bauliche Gestalt der ersten Universität im Revier getroffen wurde.
„Gropius enttäuschte“ – so der Tenor in der Presse nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Architektenwettbewerbs zum Bau der Universität am 14. Februar 1963. Dabei hatte die Landesregierung eigens in einem persönlichen Schreiben an den in den USA zu großem Ansehen gelangten Walter Gropius „großen Wert“ auf dessen Beteiligung gelegt.
„Gropius enttäuschte“
Der 1934 emigrierte Begründer des Bauhauses gehörte zu einer Reihe von „ausländischen“ Architekten, für deren Teilnahme der Gründungsausschuss für die Universität Bochum sich stark gemacht hatte, denn nach seiner Ansicht hatten in Deutschland zu wenige Architekten Erfahrungen im Hochschulbau. Zum Wettbewerb zugelassen waren zunächst nur alle freischaffenden Architekten und Studenten des Hochschulbaufachs (unter bestimmten Voraussetzungen) mit ständigem Wohnsitz in der damaligen Bundesrepublik und Berlin (West). Den zusätzlich ausgewählten Architekten, die sich in besonderer Weise international empfohlen hatten, winkte für ihre Teilnahme eine Vergütung von 15.000 DM. An Preisgeldern waren ansonsten 127.000 DM ausgelobt, von denen 50.000 für den Siegerentwurf vorgesehen waren.
Die Wettbewerbsunterlagen, die in einem ersten Schritt von den Interessenten anzufordern waren, enthielten neben umfangreichem Kartenmaterial einen 43-seitigen Ausschreibungstext, in dem die Planungsvorgaben zusammengefasst waren: Gewünscht war eine einheitliche und flexible Bauanlage, die der allseitigen Verflechtung der Disziplinen Rechnung trug und offen war für mögliche Erweiterungen. Vorzusehen waren auch Wohnheime für etwa 3.000 Studenten.
Dem Gestaltungsspielraum keine Grenzen
Bei allen Vorgaben: Dem Gestaltungsspielraum sollten keine Grenzen gesetzt werden. Das immense Gelände im Bochumer Süden, mehr als 500 Hektar, sollte weidlich ausgenutzt werden. Selbst der vorhandene Baubestand „braucht nicht berücksichtigt [zu] werden.“ Dass die Regierung eine solche Planungsfreiheit gewährte, ist insofern bemerkenswert, als dass bedeutende Teile des Wettbewerbsgebietes noch gar nicht im Besitz des Landes oder der Stadt waren.
Mit der Durchführung des Wettbewerbs hatte das Bauministerium die Staatliche Bauleitung Hagen beauftragt. Diese Maßnahme sollte sicherstellen, dass das im September 1961 eingerichtete Sonderbauamt für Universitätsplanungen, aus dem später das Staatshochbauamt für die Universität Bochum hervorging, einen eigenen Entwurf einbringen konnte. Damit wurde zumindest die Chance gewahrt, dass die Vorstellungen der Regierung nicht von vornherein außen vor blieben.
86 Entwürfe
Das Interesse an dem im Juni 1962 ausgeschriebenen „städtebaulichen Ideenwettbewerb“ war durchaus groß. Von den ursprünglich 218 Bewerbern forderten dann aber nur 102 die Platte an, auf der die teilnehmenden Architekten ein Modell ihres Entwurfs im Maßstab 1:2.500 präsentieren mussten. Beizufügen waren im Übrigen diverse Pläne sowie ein Erläuterungsbericht. Zum Stichtag am 30. November 1962 waren schließlich 86 Entwürfe bei der Staatlichen Bauleitung Hagen eingegangen. Sie wurden in den folgenden zwei Monaten einer Vorprüfung unterzogen, bevor das Preisgericht im Februar 1963 darüber entscheiden konnte.
Dieses mit Politikprominenz besetzte Gremium tagte vom 11. bis zum 14. Februar 1963 in der Bochumer Frauenbildungsstätte, einem gerade fertiggestellten Neubau an der Akademiestraße. Zu ihm gehörten die „Fachpreisrichter“ (Architekten und Baufachleute aus der Ministerialbürokratie), die „Sachpreisrichter“ (u.a. Kultusminister Mikat, Oberstadtdirektor Petschelt) und „Fachberater“ (vier Mitglieder des Gründungsausschusses). Den Vorsitz führte Ministerialdirigent Ludwig Fütterer, Abteilungsleiter im Bauministerium.
Während der Tagung verbreitete dieser übrigens die Information, dass sich unter den ausgestellten Entwürfen, die allesamt nur mit einer Tarnzahl versehen waren, einer des Staatshochbauamts befinde – eine nicht nur rechtlich problematische Äußerung, sie gibt auch Anlass zu der Frage, ob einzelne Preisrichter nicht doch Kenntnis über die Autorenschaft dieses oder jenes Entwurfs hatten. Immerhin lässt auch die Besetzung des Preisgerichts solches nicht unwahrscheinlich erscheinen.
Die Sieger: Hentrich und Petschnigg
Am 14. Februar wurden schließlich das Ergebnis des Wettbewerbs verkündet und die ausgezeichneten Entwürfe der Öffentlichkeit präsentiert. Den ersten Platz belegte dabei die Arbeit des Düsseldorfer Architektenbüros Hentrich und Petschnigg, an der die Preisrichter die „konzentrierte und zugleich in einer großen zuchtvollen Form entwickelte Bauanlage“ lobten. Damit war die Entscheidung für eine verdichtete Lösung respektive eine bauliche Großform im Norden des Geländes gefallen. Einen recht ähnlichen Entwurf hatte das Staatshochbauamt präsentiert, der ebenfalls ausgezeichnet werden sollte; da das Amt jedoch außer Konkurrenz an dem Wettbewerb teilgenommen hatte, entfiel der vorgesehene Ankauf.
Der Siegerentwurf wurde nun nicht direkt in konkrete Planungen umgesetzt. Vielmehr fanden sich die Architekten Hentrich und Petschnigg ab dem 16. April 1963 in einem „Planungsbüro für die Universität Bochum“ wieder, in dem sie zusammen mit Vertretern des Bauamts auf der Grundlage der beiden genannten Entwürfe das Raum- und Funktionsprogramm überarbeiteten und eine (neue) Gesamtplanung erstellten, deren Umsetzung mit dem Bau der ersten Gebäude, IA und IB, ab 1964 in Angriff genommen wurde.
Jörg Lorenz; Foto: Universitätsarchiv, ©Presse- und Informationsamt der Stadt Bochum | Themenübersicht

