Feste Regeln
Compliance-Richtlinie der RUB
Die Stabsstelle Organisation – Entwicklung – Beratung (OEB) hat sie niedergeschrieben, das Rektorat hat sie beschlossen und der Senat hat sie schließlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Deshalb arbeitet die Ruhr-Universität fortan nach einer Compliance-Richtlinie. Genau wie es weltweit viele andere Institutionen und Unternehmen ebenfalls handhaben. „Compliance“ (auf Deutsch: Erfüllung, Befolgung, Einhaltung) bedeutet die Übereinstimmung der Unternehmensführung und -tätigkeit mit externen gesetzlichen und sonstigen verbindlichen Regeln sowie den internen Richtlinien und Anordnungen. Zu diesen internen Richtlinien der RUB gehören natürlich die Leitgedanken „universitas“ und „menschlich – weltoffen – leistungsstark“ und zu den externen Regeln gehört (angesichts einiger öffentlich gewordener Plagiatsfälle) selbstverständlich die „Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis“.
Im Mittelpunkt der Compliance-Richtlinie der Ruhr-Universität stehen zehn Leitsätze: „Integrität im Geschäftsverkehr“, „Transparente und ordnungsgemäße Aktenführung“, „Trennung von dienstlichen und privaten Interessen“, „Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis“, „Schutz des geistigen Eigentums“, „Offene Lehr-/Lernkultur“, „Schutz von Mensch und Umwelt“, „Förderung und Wahrung der Chancengleichheit“, „Fairer Umgang am Arbeits- und Studienplatz“ und „Kontinuierliche Verbesserung“. Klar, dass es sich dabei im Grunde genommen um Selbstverständlichkeiten handelt. Umso wichtiger ist es allerdings, dass sie nun niedergeschrieben wurden und gleichzeitig alle Mitglieder/Angehörigen der RUB explizit aufgefordert werden, aktiv daran mitzuwirken, um alle Ziele zu erreichen.
Wer das ausführliche Interview mit Prof. Elmar Weiler auf Seite 2 dieser RUBENS liest, wird merken, wie ernst es dem Rektor weiterhin ist, alle Menschen an der RUB zu erreichen und sie als echte Gemeinschaft zu betrachten. Viele der Vorhaben des Rektorats für die kommenden Jahre orientieren sich sehr stark am Leitgedanken der „universitas“ und darum automatisch auch an der Compliance-Richtlinie.
Während dabei hauptsächlich das „Menschliche“ betrachtet wird, deckt die Entwicklung des Horst Görtz Instituts für IT-Sicherheit (HGI) eher (aber nicht ausschließlich) die Bereiche „weltoffen“ und „leistungsstark“ ab. Vor knapp elf Jahren mit zwei Lehrstühlen gestartet, gehören zum Institut mittlerweile über 80 Wissenschaftler und rund 600 Studierende. Gemeinsam (sic!) schreiben sie eine außergewöhnliche Erfolgsgeschichte, die wir ausführlich auf Seite 5 nachzeichnen.
Zum Thema passt natürlich auch gut das „Leitbild Lehre“, dem wir seit geraumer Zeit in RUBENS eine Reihe widmen. Auf Seite 8 äußert sich der Theologe Jun.-Prof. Dr. Matthias Sellmann – zwar nicht „ausführlich“, aber sehr bemerkenswert. Da möchte man doch glatt nochmal Student sein.
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