RUBENS Nr. 155 - 1. November 2011
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Ein Platz für die Uni

Reihe: RUB minus 50

Große Jubiläen werfen ihre Schatten voraus: 2015 wird die RUB ihr 50-jähriges Bestehen feiern. Das Universitätsarchiv blickt schon jetzt in einer kleinen Serie zurück, jeweils genau 50 Jahre – heute in die zweite Jahreshälfte 1961.

Mit der Entscheidung für Bochum als Standort der neuen Hochschule war der so genannte Städtekampf keineswegs beigelegt. Interessensgruppen und Verbände in Dortmund konnten sich mit der „Ausbootung“ ihrer Stadt nicht abfinden und plädierten nun für eine Aufteilung der geplanten Universität auf beide Standorte: die technischen Fakultäten nach Dortmund, die geisteswissenschaftlichen nach Bochum. Die Idee einer Aufteilung fand durchaus Zuspruch bei führenden Vertretern der Fraktionen im Landtag. Indes ließ sich die Regierung hiervon nicht beeindrucken. Sie hatte großes vor, eine Universität für 10.000 Studenten, und berief namhafte Wissenschaftler in einen beratenden Gründungsausschuss, um, wie es das Bochumer Tageblatt anlässlich der ersten Zusammenkunft am 15. September vermeldete, „der neuen Universität … ein Gesicht [zu] geben, wie es eine andere europäische Hochschule noch nicht besitzt.“

Eigentumsverhältnisse regeln

Selbstredend musste auch die äußere Gestaltung dieser „Universität neuen Typs“ diesem Ziel entsprechen. Bevor jedoch der Bau in Angriff genommen werden konnte, hatte die Stadt Bochum ihrerseits „wesentliche Vorarbeiten“ für die „Ordnung der Eigentumsverhältnisse im Areal der Ruhr-Universität“ zu leisten: Ein Großteil der ausersehenen Fläche befand sich noch in privater Hand.

Zu den bereits im städtischen Besitz befindlichen Ländereien der drei großen Höfe Hautkapp, Beckmann und Blennemann/Stockgreve (zusammen ca. 100 ha im so genannten Kerngebiet) konnte die Stadt noch in der zweiten Jahreshälfte 1961 vier weitere Höfe und das Gelände der Gewerkschaft Vereinigte Klosterbusch im Lottental – die Zeche hatte am 31. Juli 1961 die Förderung eingestellt – erwerben. Ihre Baulichkeiten sollten schon ein Jahr später der Vorgängereinrichtung der Universitätsbibliothek, der Büchersammelstelle, sowie ersten Lehrstühlen als Unterschlupf dienen.

Mit diesen Ankäufen standen nun knapp 200 ha Fläche für universitäre Zwecke zur Verfügung – deutlich mehr als die zuvor vom Wissenschaftsrat und vom Hochschulexperten Linde (Rubens 146) geforderten 150 ha. Dennoch war die Aufgabe „Landerwerb“ damit keineswegs erledigt. Inzwischen waren die Ambitionen auf Seiten der Landesregierung bzw. ihres eigens zur Unterstützung der städteplanerischen Gestaltung am 29. August eingerichteten Interministeriellen Ausschusses angewachsen: Es sollte so viel Gelände wie möglich aufgekauft werden, um den Planungsspielraum groß zu halten und der (noch zu konzipierenden) Universität alle denkbaren Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten.

Die Henne

In den Akten zum Grunderwerb durch die Stadt findet sich ein Plan, der für das „Stammgebiet“ der Universität bereits 255 ha ausweist, daneben aber auch die Erweiterungsgebiete I bis III mit einer Fläche von weiteren 267 ha vorsieht. Mit dieser Ausweitung reichte das Universitätsgelände nun im Westen bis zur Markstraße, im Nordosten bis zur Wittener Straße und im Süden gut 200 Meter über die Hevener Straße hinaus. Es waren schließlich die Planer und Juroren, die angesichts ihres ständigen Blicks auf die Karte mit den Umrissen des zu füllenden Geländes die Assoziation einer Henne hatten. Fortan wurde das Universitätsgelände vielfach schlicht als „die Henne“ bezeichnet.

Gut 300 ha waren ab 1961 also noch in den Besitz des Landes zu bringen. Erschwerend kam hinzu, dass diese Fläche sich auf etwa 100 Eigentümer verteilte. Die Landesregierung setzte daher auf die Unterstützung durch die Stadt und betraute im Oktober 1961 den Leiter des städtischen Liegenschaftsamtes Obervermessungsrat Heinrich Adam mit dem Landerwerb. Vorsorge in dieser Hinsicht hatte der Rat der Stadt bereits am 20. Juli, zwei Tage nach der Landtagsentscheidung(!) getroffen, indem er der Stadt ein Vorkaufsrecht für unbebaute Grundstücke auf der Universitätsfläche sicherte und eine Veränderungssperre erließ, um Wertsteigerungen zu unterbinden. Dass die Grundstückspreise nach dem Signal aus Düsseldorf dennoch explosionsartig anstiegen, konnten die städtischen Satzungen aber auch nicht verhindern. Die Stadt konnte das leicht hinnehmen, überließ sie doch dem Land gleich nach dem Kauf die Grundstücke zum Selbstkostenpreis. Allerdings kam es nicht in allen Fällen zum Vertragsabschluss, weil es doch einige Grundstückseigner gab, die zu sehr „pokerten“. Manch weißer Fleck auf den Karten des Unigeländes findet hier seine Erklärung. Erst 1966, als bereits 446 ha aufgekauft waren, ließ die Landesregierung von dem Plan einer vollständigen Arrondierung des Geländes ab.

Letztlich nicht mehr als ein Schönheitsfehler. Einen Zweck erfüllten weitere Ankäufe ohnehin nicht mehr. Schon Ende 1963 zeichnete sich ab, dass die großzügige Einkaufspolitik verfehlt war. Das Planungsbüro hatte mit seinem Flächen- und Baumassenplan die Forderung der Politik nach einer baulichen Verdichtung im Norden des Stammgebietes umgesetzt und das Kerngebiet der Uni auf das gerade einmal 60 ha große Buscheyfeld gelegt.

Jörg Lorenz, Foto: Presse- u. Informationsamt Stadt Bochum | Themenübersicht