Die Entscheidung
Serie: RUB minus 50
Große Jubiläen werfen ihre Schatten voraus: 2015 wird die RUB ihr 50-jähriges Bestehen feiern. Das Universitätsarchiv blickt schon jetzt in einer kleinen Serie zurück, jeweils genau 50 Jahre – heute also in den Juli 1961, als der Landtag Nordrhein-Westfalens über den Standort der lange geplanten Universität, der späteren Ruhr-Universität Bochum, entschied.
Mit einigem Recht steht der 18. Juli 1961 an prominenter Stelle der meisten Zeitleisten zur Geschichte der Universität. Oft verkannt wird dabei aber, dass die Landtagsentscheidung eine bewegte Vorgeschichte hatte, mehr noch: Die Entscheidung für Bochum als Standort war in der Landesregierung bereits gefallen, und es war nicht mehr als ein Zugeständnis, das Parlament in dieser Frage zu beteiligen – freilich ein unumgängliches Zugeständnis in der damaligen Situation. Üblich war bzw. ist dieses Verfahren im Übrigen nicht, wie das Vorgehen bei der Errichtung der vielen weiteren Hochschulen in NRW beweist.
Favorit Dortmund
Landläufig war der Standort Dortmund für die neue Hochschule unumstritten gewesen. Die SPD hatte in den zurückliegenden Jahren mehrfach entsprechende Anträge gestellt; auch die westfälische CDU hatte sich noch am 10. Juni 1960 in einem mit dem Thema befassten Ausschuss auf die Konzeption einer Technischen Universität mit den Charakter einer universitas in Dortmund geeinigt. Allein ihr Vorsitzender, Innenminister Josef Hermann Dufhues, verweigerte die Unterschrift unter das Protokoll. Er brüskierte damit nicht nur seine Parteifreunde, er musste auch aktiv werden, wenn er anderes wollte. Nur eine Woche später schaltete der Rechtsanwalt aus Bochum daher Kommunalpolitiker aus seiner Stadt ein, damit diese eine entsprechende Lobbyarbeit betrieben. Dass die Herren Brüggemann & Co. dann (Wolfgang Brüggemann war der Fraktionsvorsitzende der oppositionellen CDU in Bochum), mit den Plänen des Querenburger Geländes bewaffnet, im Landesplanungsamt sogleich auf offene Ohren stießen (25.7.1960), ist mit Sicherheit auf die Einflussnahme Dufhues’ zurückzuführen. Und der Innenminister scheint auch nur wenig später Ministerpräsident Meyers und die Kabinettskollegen auf seine Seite gebracht zu haben. Für die CDU-Regierung hatte diese Option durchaus ihren Reiz, bot sie doch die Möglichkeit, sich nicht nur in der Frage der Ausgestaltung der Hochschule (Technische Hochschule/Universität versus (Voll-)Universität) sondern auch hinsichtlich des Standortes von der Opposition abzusetzen und etwas Neues, ein eigenes Konzept, präsentieren zu können.
Städtekampf
Die Bochumer Stadtoberen waren selbstredend begeistert. Mit der Offenlegung der Pläne im November begann dann aber der sog. Städtekampf mit den düpierten Dortmundern. Unter den Landespolitikern verlief die Grenze genau zwischen den Parteien – einmal abgesehen davon, dass die Bochumer SPD den Regierungsplänen natürlich positiv gegenüberstand, während es die CDU-Politiker in Dortmund und den östlich angrenzenden Kreisen in eine Zwickmühle trieb. Von Regierungsseite aus glaubte man, die inhaltliche Auseinandersetzung mit einer positiven Begutachtung des in Vorschlag gebrachten Bochumer Geländes bestreiten zu können (vgl. Teil 2 der Serie in Rubens 146). Die Parlamentarier jedoch, namentlich diejenigen der Opposition, hielten eine persönliche Inaugenscheinnahme der möglichen Standorte in Dortmund und Bochum für erforderlich, und das gar zweimal: Im Januar und Juni brachen sie zu Besichtigungen auf, wurden dabei von den Städten entsprechend hofiert und mit Bergen von Informationsmaterial eingedeckt. Zu Stellungnahmen konnten sie sich anschließend aber nicht durchringen, wohlwissend, dass die Entscheidung über den Standort inzwischen zu einer (partei-)politischen Frage verkommen war.
Die Geschlossenheit in den Reihen der CDU versuchte die Partei dann in ihrer Fraktionssitzung vom 3. Juli herzustellen. Hier aber drängten die potentiellen Abweichler die Regierungsmitglieder zu einer eindeutigen (und auch öffentlichen) Stellungnahme. In einer Sitzungspause trafen diese sich deshalb zu einer außerordentlichen Kabinettssitzung, in der sie ihre Empfehlung „Bochum“ förmlich beschlossen. Angesichts dieses Regierungsentscheids kam die SPD nicht umhin, ihrerseits in die Offensive zu gehen und ihren Antrag auf Errichtung einer Hochschule in Dortmund, den sie zuletzt im Dezember des Vorjahres gestellt hatte, erneut einzubringen. Mit der festgezurrten Regierungsmehrheit wurde dieser jedoch im Haupt- und Kulturausschuss abgelehnt. Dessen Empfehlung an den Landtag mündete darin, den „Antrag der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Hochschule in Dortmund“ abzulehnen, gleichzeitig der „Empfehlung der Landesregierung“ zuzustimmen und sie zu bitten, „die dazu erforderlichen Maßnahmen unverzüglich einzuleiten.“
Antrag abgewehrt
Die Entscheidung vom 18. Juli 1961 war genau genommen also nicht mehr als die Abwehr eines Antrages der Opposition, verbunden mit der Zustimmung zur Initiative der Regierung. Und diese hatte im Vorfeld alles getan, um ihre Entscheidung pro Bochum, die allem Anschein nach bereits im August 1960 gefallen war, durchzudrücken.
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Jörg Lorenz, Foto: Stadt Bochum | Themenübersicht

