Leise Revolution
Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards an deutschen
Unis
Lange schien an deutschen Universitäten als ungeschriebenes
Gesetz zu gelten: Eine Frau muss ein Mann sein, um in
Forschung und Lehre Karriere machen zu können. Doch
seit einigen Jahren ist Bewegung in die Szenerie gekommen.
Immer häufiger schlagen junge Frauen einen akademischen
Berufsweg ein und holen bei Promotionen und Habilitationen
den Rückstand auf ihre männlichen Kollegen auf.
Allein auf Lehrstühlen sind Frauen noch vergleichsweise
unterrepräsentiert. Doch nun soll auch diese letzte
Bastion fallen. Wegweisend hierbei ist die Ruhr-Universität.
Nachdem der Wissenschaftsrat 2007 mit Empfehlungen zur
Umsetzung von mehr Chancengleichheit in Forschung und
Lehre die Debatte um die Förderung von Frauen in
der Wissenschaft wieder auf die hochschulpolitische Agenda
gesetzt hatte, zog 2008 die Deutsche Forschungsgemeinschaft
(DFG) nach. Auf ihrer Jahreshauptversammlung beschloss
sie gemeinsam mit ihren Mitgliedern eine Selbstverpflichtungserklärung
zu mehr Gleichstellung. Wenngleich die Erklärung,
die unter dem Titel „Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards”
in die universitäre Öffentlichkeit kam, nicht
die von mancher Seite erhoffte Einführung einer Quotenregelung
für Wissenschaftlerinnen umfasste, kam sie doch einer
leisen Revolution im Hochschulsystem gleich.
Instrumentenkasten
Ein deutliches Zeichen für die Herstellung von
mehr Chancengerechtigkeit in Forschung und Lehre setzte
die DFG zudem mit dem sog. Instrumentenkasten zu den
Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards, der
seit Juli 2009 auf der DFG-Homepage freigeschaltet ist.
In neun Kategorien führt der Instrumentenkasten
Best-Practice-Modelle zu Gleichstellung von Frauen und
Männern im Wissenschaftssystem zusammen. Sie reichen
von der Berücksichtigung von Gender-Aspekten in
der Forschung bis hin zur Rekrutierung von weiblichen
Studierenden. Die RUB ist hier allein durch sechs Projekte
vertreten. Dazu gehören die renommierte Marie-Jahoda-Gastprofessur
für internationale Frauenforschung, der Lore-Agnes-Preis,
den das Rektorat alle zwei Jahre für Projekte zur
Chancengleichheit auslobt, sowie das seit 2005 erfolgreich
laufende Mentoring-Programm mentoring3.
Wegweisend ist die RUB auch mit einem weiteren Projekt,
das die Stabsstelle IFB unmittelbar nach Veröffentlichung
der Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards
ins Leben gerufen hat. Helga Rudack, langjährige
Mitarbeiterin der Stabsstelle, berät hier insbesondere
Sonderforschungsbereiche, Forschergruppen, Graduiertenkollegs,
Graduiertenschulen und Schwerpunktprogramme bei der
Einführung von Chancengleichheitsmaßnahmen.
„Mit den Gleichstellungsstandards hat die DFG
eine Maßnahme entwickelt, die Gleichstellung nun
auch in der Forschung zu einer Querschnittsaufgabe macht”,
hebt Helga Rudack hervor. Dafür stellt die DFG
Mittel zur Verfügung. So erhalten SFBs jährlich
30.000 Euro, Graduiertenkollegs und Forschergruppen
15.000 Euro für die Implementierung von Chancengleichheits-Projekten.
Kaum Grenzen
Voraussetzung für den Erhalt der Mittel ist ein
hochschulweites Gleichstellungskonzept, das an der RUB
bereits seit 2008 existiert, und ein detaillierter Plan
zur Verwendung der Mittel. Dabei besteht die Möglichkeit,
auf bestehenden Maßnahmen zur Chancengleichheit
aufzubauen, etwa Plätze in einem Mentoring-Programm
„einzukaufen”. Sind nur wenige Frauen in
einem Forschungszusammenhang beschäftigt, können
spezielle Maßnahmen zur Karriereentwicklung von
Wissenschaftlerinnen auch Forschergruppen-übergreifend
zusammengefasst werden. Dazu Helga Rudack: „Der
Kreativität bei der Entwicklung der Maßnahmen
und der Realisierung von Chancengleich sind hier kaum
Grenzen gesetzt und ein gewichtiger Baustein für
die Förderung exzellenter Frauen in der Wissenschaft
ist gelegt.”
Beate
von Miquel
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