Wenn Tod und Leben beieinander stehen
Serie Medizinhistorische
Sammlung
Die Geburt ist nicht nur Anlass zur Freude, sondern auch
für Angst und Sorge. Das war auch vor 200 Jahren
so. Ein besonders schwieriges Problemfeld war die sog.
schwere Geburt.
War die gleichzeitige Rettung des mütterlichen und
kindlichen Lebens durch geschickte Handgriffe oder den
Einsatz der Geburtszange nicht mehr möglich, entstand
eine ethisch diffizile Situation. Spezifische Probleme
ergaben sich für die Geburtshelfer, in deren Profession
die dann noch üblichen Interventionsmöglichkeiten
fielen: Sollten sie der Mutter – wenn nötig
auf Kosten des Kindes – oder dem Kind – wenn
nötig auf Kosten der Mutter – helfen? Oder
sollten sie abwarten, bis Mutter oder Kind verstorben
waren, um dann alles für die überlebende Mutter
oder das überlebende Kind zu tun? Die wichtigsten,
mit diesen Fragen verknüpften Techniken waren in
dieser Zeit der „Kaiserschnitt“, der nach
Meinung vieler Ärzte bis weit ins 19. Jahrhundert
hinein einem Todesurteil für die Mutter gleichkam,
und die sog. verkleinernden Operationen am Kind. Welche
dieser Techniken eingesetzt werden sollte, hing von den
Antworten auf das ethische Problem ab.
Gesundheitspolitik und Geburtshilfe
Die Publikationen der professionellen Geburtshelfer
um 1800 zeigen hier kein einheitliches Bild. Fokussiert
man aber die Veröffentlichungen in einem wohl definierten
Gebiet, z.B in Wien, so werden Problemwahrnehmungen,
-beschreibungen und -lösungen nachweisbar, die
für mehr oder weniger lange Zeiträume Konjunktur
hatten und im öffentlichen Raum als Norm galten.
Doch auch hier ereigneten sich schließlich moralische
Verwerfungen. Als wesentlicher Motor wirkten in Wien
allgemeine gesundheitspolitische Veränderungen,
wie sie mit der Regierungszeit von Joseph II. und der
folgenden Restauration verbunden waren. Dabei lösten
die neuen Haltungen nicht einfach die älteren ab,
sondern diese wirkten mit geringerem argumentativem
Gewicht weiter. Eindrücklich belegt dies die Diskussion
um die verkleinernden Operationen am Kind.
Zunächst stand in Wien ein christlich geprägter
Wahrnehmungs- und Deutungsrahmen, in dem das Tötungsverbot
und eine moralische Differenzierung zwischen „instrumentellem
Intervenieren“ und „Geschehen lassen“
das größte Gewicht besaßen, im Mittelpunkt.
Im Kreis der Geburtshelfer zirkulierten zu dieser Zeit
autoritativ wirkende Entscheidungen theologischer Autoritäten:
Wenn man die Mutter nur dadurch retten könne, dass
man das Kind umbringe, so dürfe dies nicht geschehen:
„Man soll nichts Böses tun, auf dass etwas
Gutes daraus entstehen möge“. Dementsprechend
argumentieren die Wiener Geburtshelfer dafür, verkleinernde
Operationen am Kind erst dann zu einzusetzen, wenn „sichere
Zeichen für den Tod“ des Kindes sprachen.
Doch auch das Gebot zu helfen hatte Gewicht. Denn die
Geburtshelfer waren sich darüber einig, dass Irrtümer
bei der Diagnose des kindlichen Todes unter der Geburt
nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden konnten.
Sie nahmen damit in Kauf, dass ungeborene Kinder möglicherweise
getötet wurden, um die Mutter zu retten, bestimmten
aber den Tod der Kinder so genau wie möglich.
Wert des Lebens
Wenige Jahre später änderte sich dies, nachdem
weit reichende gesundheitspolitische Verwerfungen in
Wien stattgefunden und (staats-)utilitaristische Ziele
für einige Jahre Konjunktur gewonnen hatten. In
den Schriften der Geburtshelfer trat jetzt ein utilitaristisch
gefärbter Wahrnehmungsrahmen neben das christlich
geprägte Tötungsverbot, deutlich fassbar im
jetzt nachweisbaren Argument des „Wertes des Lebens“.
Nun galt es als moralisch geboten, bereits dann verkleinernde
Operationen am Kind einzusetzen, wenn „keine sicheren
Zeichen mehr für ein lebendes“ Kind zu entdecken
waren: Die moralisch relevante „Wahrscheinlichkeitsgrenze“
zwischen Leben und Tod verschob sich in Richtung Leben.
Eine Opferung des sicher lebenden, ungeborenen Kindes
zugunsten der nun als „wertvoller“ bewerteten
Mutter wurde allerdings nicht gefordert. Hier ist das
noch wirkende moralische Gewicht des christlich geprägten
Tötungsverbotes erkennbar. Unter dem Einfluss der
Wiener Restauration hatten später wieder die älteren,
als verlässlicher bewerteten Haltungen Konjunktur,
die utilitaristische Sicht auf den „Wert des Lebens“
wurde wieder in den Hintergrund gedrängt.
Zur Gruppe der utilitaristisch argumentierenden Geburtshelfer,
die einen „Statusunterschied“ zwischen Mutter
und ungeborenem Kind vertraten, gehörte auch Franz
Carl Joseph Naegele (1778-1851), der nicht nur die in
Rubens 108 vorgestellte Geburtszange, sondern auch ein
„Perforatorium“ entwickelte. Dieses Instrument
wurde eingesetzt, um den Kopf des Kindes zu verkleinern,
etwa bei einem Missverhältnis zwischen Kopfgröße
und Weite des Geburtskanals. Das in der Medizinhistorischen
Sammlung erhaltene, ca. 27 cm lange Exemplar wurde Anfang
des 20. Jahrhunderts produziert.
PD
Dr. Stefan Schulz, Medizinhistorische Sammlung der RUB
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