Risiken und
Nebenwirkungen
Meinungsbeitrag zum neuen Lehrerausbildungsgesetz
Das Modell gestufter Lehrerbildung an der RUB hat bei
der jüngst abgeschlossenen Akkreditierung des Studiengangs
eine überaus positive Bewertung erhalten. Es sei,
so die Gutachter, „unter allen akkreditierungsrelevanten
Kriterien als sehr gut bis ausgezeichnet einzuschätzen“.
Man sollte meinen, dass mit dieser erfolgreichen Akkreditierung
die Lehrerbildung an der RUB in eine Phase der Konsolidierung
und Optimierung des bisher Erreichten eintreten könnte.
Diese Hoffnung ist leider trügerisch. Die Landesregierung
hat im Juni den Entwurf eines neuen Lehrerausbildungsgesetztes
(LABG) auf den parlamentarischen Weg gebracht, der auch
an der RUB für neue Turbulenzen sorgen wird, weil
er eine schnelle Anpassung der geltenden Studien- und
Prüfungsordnungen an die neuen ministeriellen Vorgaben
verlangt. Im Grundsatz, in der Entscheidung für
eine gestufte Lehrerbildung, orientiert sich das neue
LABG zwar am Bochumer Modell. Und die Angleichung der
Studiendauer für die unterschiedlichen Lehrämter
oder die Stärkung der Fachdidaktiken und der Erziehungswissenschaft
sind lobenswert. Aber der Teufel steckt bekanntlich
im Detail.
Ende der Polyvalenz?
Der Gesetzentwurf gibt vor, die Eigenverantwortung
der Hochschulen für die Qualität der Lehrerbildung
zu stärken. Aber er behält dem Ministerium
ein Vetorecht bei der späteren Akkreditierung der
Studiengänge vor und greift mit den Bestimmungen
für die Zulassungen zum nachfolgenden Vorbereitungsdienst
(LZV) mit detaillierten Regelungen in die Kreditierung
und inhaltliche Ausgestaltung und teilweise auch die
Prüfungsformen des vorangegangenen Studiums ein.
Die starren Vorgaben für die Verteilung der 300
Kreditpunkte für das B.A.- und das nachfolgende
M.Ed.-Studium auf die Unterrichtsfächer, auf die
Erziehungswissenschaft und die Praktika werden insbesondere
für den Optionalbereich des Bachelor-Studiums in
Bochum weit reichende Folgen haben. Ein solcher fächerübergreifender
Studienbereich ist im neuen LABG nämlich nicht
vorgesehen. B.A.-Studierende, die sich die Anschlussperspektive
eines M.Ed.-Studiums erhalten wollen, werden im Optionalbereich
zukünftig bereits obligatorische schul- und unterrichtsbezogene
Studienelemente wie „Deutsch als Fremdsprache“
absolvieren müssen. Mit dem Prinzip der Polyvalenz
des B.A.-Studiums ist dies kaum zu vereinbaren.
Assistenzpraktikum ohne Sinn
Eine stärkere Praxisorientierung des Lehramtsstudiums
und eine verbesserte Zusammenarbeit von 1. und 2. Ausbildungsphase
sind die Leitziele des neuen LABG. Wer wollte diesen
hehren Zielen widersprechen? Gegen die entsprechenden
Vorgaben für die drei obligatorischen Praxisphasen
– ein Assistenzpraktikum vor Beginn des B.A.-Studiums,
ein Orientierungspraktikum während des B.A.-Studiums
und schließlich das Praxissemester als Kernstück
der Reform – lassen sich allerdings erhebliche
prinzipielle und pragmatische Einwände formulieren:
Welchen Sinn es haben soll, potenziellen Lehramtsstudierenden
nach einer mindestens 12-jährigen Schulzeit vor
dem Beginn eines – angeblich – polyvalenten
Bachelor-Studiums ein sechswöchiges „Assistenzpraktikum“
zur Erkundung des Tätigkeitsfelds Schule zwingend
vorzuschreiben, lässt sich kaum nachvollziehen.
Auch nicht die Vorgabe, warum das – sinnvolle
– Orientierungspraktikum am Ende des Bachelor-Studiums
um ein weiteres Praktikum in der „Kinder- und
Jugendarbeit“ ergänzt werden soll, für
das es absehbar keine hinreichenden institutionellen
Angebote geben wird.
Das Kernstück der Reform, die Einführung eines
verbindlichen Praxissemesters im Master-Studium, provoziert
ebenfalls kritische Rückfragen: Die RUB hatte bereits
in den vergangenen Jahren – erfolglos –
einen entsprechenden Modellversuch für eine kleine
Gruppe von Studierenden beantragt, um die Möglichkeiten
einer engeren Verknüpfung theoretischer und praktischer
Ausbildungsinhalte zu erproben und erfolgversprechende
Formen der Kooperation mit den Studienseminaren und
Schulen zu entwickeln. Statt eines wissenschaftlichen
begleiteten Modellversuchs wird jetzt ein „Großexperiment“
mit ungewissem Ausgang verfügt, bei dem nicht einmal
die elementare Voraussetzung, die Bereitstellung einer
hinreichenden Anzahl von Praktikumsplätzen in Hochschulnähe
gesichert ist.
Halbiertes Referendariat
Mit der Ausweitung und Intensivierung der Praxisphasen
im universitären Lehramtstudium wird eine weitere
folgenreiche Veränderung der Lehrerbildung in NRW
legitimiert, nämlich die schrittweise Verkürzung
des nachfolgenden Referendariats auf ein Jahr. Ob aber
mit der Addition unterschiedlich konzipierter und zeitlich
weit auseinander liegender Praxisphasen in der Hochschulausbildung
der Wegfall eines ganzen Ausbildungsjahres im Referendariat
kompensiert werden kann, erscheint mehr als zweifelhaft.
Tendenziell verwischt der Entwurf des neuen LABG die
Differenz zwischen den genuinen Beiträgen der ersten
und der zweiten Phase der Lehrerausbildung für
die Professionalisierung zukünftiger Lehrerinnen
und Lehrer. Die Vorstellung des Ministeriums, dass die
zukünftigen Absolventen eines M.Ed.-Studiums mit
Eintritt in das Referendariat bereits über eine
handlungsbezogene Expertise für einen eigenverantwortlichen,
bedarfsdeckenden Unterricht verfügen werden, ist
schlechterdings „waghalsig“.
Reformen verursachen bekanntlich Kosten. Das Ministerium
verweist mit Stolz darauf, dass die neuen Ausbildungsstrukturen
durch zusätzliche Finanzmittel im Umfang von 100
Millionen Euro gefördert werden. Dem stehen allerdings
beträchtliche Einsparungen durch die schrittweise
Verkürzung des Referendariats gegenüber. Bei
genauer Hinsicht sind es die zukünftigen Lehramtsstudierenden,
die einen erheblichen Teil der Kosten dieser Reform
zu tragen haben. Werden bislang die letzten beiden Ausbildungsjahre
vor dem 2. Staatsexamen staatlich alimentiert, so wird
es in Zukunft nur noch das letzte Jahr sein. Von einer
früher diskutierten finanziellen Unterstützung
während eines Praxissemesters ist heute nicht einmal
mehr die Rede. Wie in weiten Bereichen der Wirtschaft
werden für die „Generation Praktikum“
bisherige Ausbildungskosten privatisiert.
Prof.
Dr. Franzjörg Baumgart, Institut für Pädagogik
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