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RUBENS 127

1. Oktober 2008

Öffentlich-rechtlich statt privat



Das juristische Examensvorbereitungsprogramm RUBRUM startet


Studieren kostet Geld. Besonders die Juristen müssen tief in die Tasche greifen. Private Repetitorien, die die Studierenden auf ihre Examensklausuren vorbereiten sollen, kosten im Schnitt 200 Euro im Monat. Geld, das man sich nun sparen kann, denn zum Wintersemester 08/09 startet RUBRUM, das neue Programm zur Examensvorbereitung der Juristischen Fakultät. Durch Studienbeiträge finanziert, ist es für die Studierenden kostenlos.

Etwa 95 Prozent der Jurastudierenden leisten sich ein privates Repetitorium, um sich aufs Staatsexamen vorzubereiten. Dies geht aus Schätzungen von Professoren und Repetitoren hervor, schrieb der Hochschulanzeiger der FAZ im April 2007. Die meisten Studierenden glauben, nur so die Examenshürde nehmen zu können, da sie ihrer Meinung nach in der Uni nicht ausreichend vorbereitet werden. „Ein Trugschluss“, so Prof. Dr. Oliver Ricken, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht und einer der Koordinatoren von RUBRUM, denn: „So kompliziert ist das Examen nicht. Wir haben es auch nicht nötig, unser Geschäft mit der Angst zu betreiben, wie es vielleicht an anderen Orten der Fall ist. Es kann nicht darum gehen, vereinzelte Entscheidungen heranzuziehen, die ich als prüfungsrelevant hochstilisiere. Es geht darum, den Studierenden Strukturwissen an die Hand zu geben.“

Originalklausuren

Das Wissen sollen die Examenskandidaten innerhalb von zwei Semestern erlernen. Zu Beginn des Wintersemesters starten die Wiederholungskurse, die sich an den Anforderungen der ersten juristischen Staatsprüfung orientieren. Fallbezogen werden typische Schwachstellen der Examensvorbereitung angesprochen und Lösungswege optimiert. Ausschnitte aus Originalexamensklausuren und Grundfällen aus der höchst- bzw. obergerichtlichen Rechtssprechung schärfen das Problemdenken bei der Fallbearbeitung. Parallel dazu werden in Klausurenkursen Wissen und Methodik geprüft. Originalklausuren der Justizprüfungsämter stehen zur Verfügung, sie werden korrigiert und besprochen, so dass die Examensklausur später Routine ist. Auch die mündliche Prüfung ist eine Hürde, die es zu überwinden gilt. Prüfungsgespräche und Sachvorträge in den Rechtsgebieten geben Hilfestellung. In einer Nachbesprechung machen die Dozenten auf Fehler aufmerksam.
„Das Kernanliegen von RUBRUM ist, die Vorzüge der akademischen Lehre zu erhalten und Nachteile zu verhindern“ erklärt Pro-Dekan Prof. Dr. Peter A. Windel. Für das Projekt (bei dem alle Jura-Lehrstühle zusammenarbeiten) werden über 200.000 Euro jährlich aus den Studienbeiträgen verwendet. Es wurden drei halbe Lehrkraftstellen und zwei neue Lecturerstellen eingerichtet sowie ein Büroraum für das RUBRUM Team ausgestattet. „Damit ist gewährleistet, dass die Studierenden bei Fragen direkte Ansprechpartner haben. Das konnten wir uns vor Einführung der Studienbeiträge in dieser Form nicht leisten“, sagt Prof. Dr. Wolfram Cremer, Koordinator für den Bereich des Öffentlichen Rechts.

Keine Lernlücke

Die Vorteile von RUBRUM liegen auf der Hand: Man lernt bei den Professoren, die später auch die Klausuren stellen werden, und an Hand von Original-Examensklausuren. Zur Vor- und Nachbereitung gibt es umfassende Literaturangaben. Schaubilder, Unterlagen und Fälle stehen im Blackboard zu Verfügung. All das kostenlos und auch in den Semesterferien. RUBRUM bietet ein Komplettprogramm, das teilweise weiter geht als die privaten Repetitorien. „Nur studieren muss man selbst“, so Pro-Dekan Windel. „Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den Studierenden ein All-inclusive-Angebot ultra plus zusammengestellt haben“.

Infos:
Da die Juristen mit großer Nachfrage rechnen, sollte man sich rechtzeitig für RUBRUM anmelden. Das ist problemlos über VSPL möglich. Weitere Fragen beantworten Franziska Rinke und Sebastian Kral im RUBRUM-Büro (GC 6/129, Tel. -22881, E-Mail: rubrum@rub.de). Hier ist auch das kostenlose Kursskript 08/09 erhältlich.

Logo
Name und Logo wurden per Wettbewerb ermittelt. RUBRUM wurde aus über 30 studentischen Vorschlägen ausgewählt. Der Begriff stellt zum einen eine Beziehung zur Ruhr-Uni und den Inhalten des Programms her, zum anderen erzeugt er eine Verbindung zur traditionellen Begriffsbildung in der juristischen Wissenschaft und Praxis. Rubrum bezeichnet das Deckblatt von Urteilen oder juristischen Schriftsätzen. Im Prozessrecht sind darauf formelle Inhalte (Anschriften der Beteiligten, Aktenzeichen o. ä.) zusammengefasst. Rubrum leitet sich aus dem lateinischen „ruber“ (rot) ab, da der Kopf früher mit roter Tinte geschrieben wurde.



 

 




Anne Pöppinghaus
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Letzte Änderung: 30.9.2008| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik