Öffentlich-rechtlich
statt privat
Das juristische Examensvorbereitungsprogramm RUBRUM
startet
Studieren kostet Geld. Besonders die Juristen
müssen tief in die Tasche greifen. Private Repetitorien,
die die Studierenden auf ihre Examensklausuren vorbereiten
sollen, kosten im Schnitt 200 Euro im Monat. Geld, das
man sich nun sparen kann, denn zum Wintersemester 08/09
startet RUBRUM, das neue Programm zur Examensvorbereitung
der Juristischen Fakultät. Durch Studienbeiträge
finanziert, ist es für die Studierenden kostenlos.
Etwa 95 Prozent der Jurastudierenden leisten sich ein
privates Repetitorium, um sich aufs Staatsexamen vorzubereiten.
Dies geht aus Schätzungen von Professoren und Repetitoren
hervor, schrieb der Hochschulanzeiger der FAZ im April
2007. Die meisten Studierenden glauben, nur so die Examenshürde
nehmen zu können, da sie ihrer Meinung nach in
der Uni nicht ausreichend vorbereitet werden. „Ein
Trugschluss“, so Prof. Dr. Oliver Ricken, Lehrstuhl
für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht
und einer der Koordinatoren von RUBRUM, denn: „So
kompliziert ist das Examen nicht. Wir haben es auch
nicht nötig, unser Geschäft mit der Angst
zu betreiben, wie es vielleicht an anderen Orten der
Fall ist. Es kann nicht darum gehen, vereinzelte Entscheidungen
heranzuziehen, die ich als prüfungsrelevant hochstilisiere.
Es geht darum, den Studierenden Strukturwissen an die
Hand zu geben.“
Originalklausuren
Das Wissen sollen die Examenskandidaten innerhalb von
zwei Semestern erlernen. Zu Beginn des Wintersemesters
starten die Wiederholungskurse, die sich an den Anforderungen
der ersten juristischen Staatsprüfung orientieren.
Fallbezogen werden typische Schwachstellen der Examensvorbereitung
angesprochen und Lösungswege optimiert. Ausschnitte
aus Originalexamensklausuren und Grundfällen aus
der höchst- bzw. obergerichtlichen Rechtssprechung
schärfen das Problemdenken bei der Fallbearbeitung.
Parallel dazu werden in Klausurenkursen Wissen und Methodik
geprüft. Originalklausuren der Justizprüfungsämter
stehen zur Verfügung, sie werden korrigiert und
besprochen, so dass die Examensklausur später Routine
ist. Auch die mündliche Prüfung ist eine Hürde,
die es zu überwinden gilt. Prüfungsgespräche
und Sachvorträge in den Rechtsgebieten geben Hilfestellung.
In einer Nachbesprechung machen die Dozenten auf Fehler
aufmerksam.
„Das Kernanliegen von RUBRUM ist, die Vorzüge
der akademischen Lehre zu erhalten und Nachteile zu
verhindern“ erklärt Pro-Dekan Prof. Dr. Peter
A. Windel. Für das Projekt (bei dem alle Jura-Lehrstühle
zusammenarbeiten) werden über 200.000 Euro jährlich
aus den Studienbeiträgen verwendet. Es wurden drei
halbe Lehrkraftstellen und zwei neue Lecturerstellen
eingerichtet sowie ein Büroraum für das RUBRUM
Team ausgestattet. „Damit ist gewährleistet,
dass die Studierenden bei Fragen direkte Ansprechpartner
haben. Das konnten wir uns vor Einführung der Studienbeiträge
in dieser Form nicht leisten“, sagt Prof. Dr.
Wolfram Cremer, Koordinator für den Bereich des
Öffentlichen Rechts.
Keine Lernlücke
Die Vorteile von RUBRUM liegen auf der Hand: Man lernt
bei den Professoren, die später auch die Klausuren
stellen werden, und an Hand von Original-Examensklausuren.
Zur Vor- und Nachbereitung gibt es umfassende Literaturangaben.
Schaubilder, Unterlagen und Fälle stehen im Blackboard
zu Verfügung. All das kostenlos und auch in den
Semesterferien. RUBRUM bietet ein Komplettprogramm,
das teilweise weiter geht als die privaten Repetitorien.
„Nur studieren muss man selbst“, so Pro-Dekan
Windel. „Ich bin der festen Überzeugung,
dass wir den Studierenden ein All-inclusive-Angebot
ultra plus zusammengestellt haben“.
Infos: Da die Juristen mit großer Nachfrage
rechnen, sollte man sich rechtzeitig für RUBRUM
anmelden. Das ist problemlos über VSPL möglich.
Weitere Fragen beantworten Franziska Rinke und Sebastian
Kral im RUBRUM-Büro (GC 6/129, Tel. -22881, E-Mail:
rubrum@rub.de). Hier
ist auch das kostenlose Kursskript 08/09 erhältlich.
Logo
Name und Logo wurden per Wettbewerb ermittelt. RUBRUM
wurde aus über 30 studentischen Vorschlägen
ausgewählt. Der Begriff stellt zum einen eine Beziehung
zur Ruhr-Uni und den Inhalten des Programms her, zum
anderen erzeugt er eine Verbindung zur traditionellen
Begriffsbildung in der juristischen Wissenschaft und
Praxis. Rubrum bezeichnet das Deckblatt von Urteilen
oder juristischen Schriftsätzen. Im Prozessrecht
sind darauf formelle Inhalte (Anschriften der Beteiligten,
Aktenzeichen o. ä.) zusammengefasst. Rubrum leitet
sich aus dem lateinischen „ruber“ (rot)
ab, da der Kopf früher mit roter Tinte geschrieben
wurde.
Anne
Pöppinghaus
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