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RUBENS
- Zeitschrift der Ruhr-Universität
Nachrichten, Berichte und Meinungen
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Die Besten
gewinnen
Editorial: Berufungsverfahren an der Ruhr-Universität
Das Berufungsverfahren stelle eines der zentralen hochschulinternen
Steuerungsinstrumente für die Qualitätssicherung
in Forschung und Lehre sowie für die Hochschulentwicklung
dar. Als ein effizientes Instrument der Profilbildung
und Qualitätssicherung müsse es ermöglichen,
definierte Forschungsschwerpunkte ohne Verzögerungen
aufzubauen und im internationalen Wettbewerb um die renommiertesten
Hochschullehrer/innen sowie die fähigsten Nachwuchswissenschaftler/innen
schnell und gezielt zu agieren. Dies hat der Wissenschaftsrat
in seinen „Empfehlungen zur Ausgestaltung von Berufungsverfahren“
vom Mai 2005 festgestellt.
Die strategische Hochschulentwicklung wird durch die Ablösung
stellenbezogener Einzelfreigabeverfahren durch gebündelte
Freigabeverfahren für drei bis fünf Jahre unterstützt.
Die Ruhr-Universität hat in ihrer neuen Berufungsordnung
die wichtigsten Vorschläge des Wissenschaftsrates
aufgegriffen. Dazu gehören Transparenz und Beschleunigung
des Verfahrens sowie die Bestellung von Berufungsbeauftragten,
die an sämtlichen Sitzungen der Berufungskommissionen
teilnehmen, die gesamtuniversitären Ziele im Auge
haben und dem Rektorat berichten.
Ein außerordentliches Berufungsverfahren mit einer
externen Findungskommission kann zur Anwendung kommen,
wenn eine Fakultät grundlegend erneuert oder ein
Schwerpunkt neu aufgebaut oder nachhaltig gestärkt
werden soll. Übrigens wird auch das Votum der Studierenden
sehr ernst genommen und hat Gewicht.
Dem Vorschlag, dem Aspekt der „Dual Career Couples“
größere Bedeutung beizumessen, folgen wir in
der Praxis bereits seit einigen Jahren. Erfreulicherweise
haben die Fakultäten bei der Erhöhung des Anteils
der mit Frauen besetzten Professorenstellen deutliche
Fortschritte erzielt. Zwar liegt die RUB „statisch“
mit 13 Prozent der mit Frauen besetzten Stellen (49 von
378) noch knapp unter dem Landesdurchschnitt von 14 Prozent,
aber „dynamisch“ hat sie einen Zuwachs von
22,5 Prozent im Vergleich der Jahre 2006-2007 und damit
die höchste Veränderungsrate aller Universitäten
in NRW zu verzeichnen. Das Ministerium belohnt diesen
Erfolg mit einer Zuweisung aus dem „Vorwegabzug“
des Innovationsfonds (jetzt Strukturfonds genannt) in
Höhe von 767.000 Euro, die für weitere Maßnahmen
zur Erhöhung des Frauenanteils an Hochschulprofessuren
bestimmt sind.
Wir dürfen auf diesen Erfolg stolz ein, uns aber
mit dem nach wie vor völlig unakzeptablen Status
quo keinesfalls abfinden. Deshalb möchte das Rektorat
das Ziel, jede vierte Professur mit einer Frau zu besetzen,
weiter verfolgen und unterstützen. Neben den Mitteln
des Landes stehen dafür im Professorinnenprogramm
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Fördermittel als Anschubfinanzierung zu Erstberufungen
von Frauen auf freie oder für vorgezogene Berufungen
für künftig freiwerdende W2/W3-Stellen zur Verfügung.
Internationale Spitzenforscher/innen können unter
den üblichen finanziellen Rahmenbedingungen oft nicht
gewonnen werden. Die Alexander von Humboldt-Stiftung fördert
mit der AvH-Professur die Gewinnung solcher Top-Leute
mit bis zu fünf Millionen Euro für fünf
Jahre. Die RUB sollte sich auch um diese Exzellenzförderung
bemühen.
In Berufungsverfahren spielen aber auch „weiche
Faktoren“ eine Rolle. Der Hochschulverband hat soeben
(Forschung & Lehre, Heft 5/2008) die „Berufungskultur
vor Ort“ untersucht. Die RUB befindet sich in diesem
Ranking in der Spitzengruppe der Universitäten, denen
„hervorragende Rahmenbedingungen“ attestiert
werden. In der Kategorie „Verhandlungsklima“
(in Berufungs- und Bleibeverhandlungen) gehört die
RUB zur Spitzengruppe von nur fünf von insgesamt
62 bewerteten Universitäten, denen ein „sehr
gutes Verhandlungsklima“ bescheinigt wird. Alle
Beteiligten sind aufgerufen dazu beizutragen, dass wir
noch besser werden bei der Gewinnung der Besten!
Gerhard
Möller, Kanzler der RÚB
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