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RUBENS 125

1. Juni 2008

Die Besten gewinnen


Editorial: Berufungsverfahren an der Ruhr-Universität




Das Berufungsverfahren stelle eines der zentralen hochschulinternen Steuerungsinstrumente für die Qualitätssicherung in Forschung und Lehre sowie für die Hochschulentwicklung dar. Als ein effizientes Instrument der Profilbildung und Qualitätssicherung müsse es ermöglichen, definierte Forschungsschwerpunkte ohne Verzögerungen aufzubauen und im internationalen Wettbewerb um die renommiertesten Hochschullehrer/innen sowie die fähigsten Nachwuchswissenschaftler/innen schnell und gezielt zu agieren. Dies hat der Wissenschaftsrat in seinen „Empfehlungen zur Ausgestaltung von Berufungsverfahren“ vom Mai 2005 festgestellt.
Die strategische Hochschulentwicklung wird durch die Ablösung stellenbezogener Einzelfreigabeverfahren durch gebündelte Freigabeverfahren für drei bis fünf Jahre unterstützt. Die Ruhr-Universität hat in ihrer neuen Berufungsordnung die wichtigsten Vorschläge des Wissenschaftsrates aufgegriffen. Dazu gehören Transparenz und Beschleunigung des Verfahrens sowie die Bestellung von Berufungsbeauftragten, die an sämtlichen Sitzungen der Berufungskommissionen teilnehmen, die gesamtuniversitären Ziele im Auge haben und dem Rektorat berichten.
Ein außerordentliches Berufungsverfahren mit einer externen Findungskommission kann zur Anwendung kommen, wenn eine Fakultät grundlegend erneuert oder ein Schwerpunkt neu aufgebaut oder nachhaltig gestärkt werden soll. Übrigens wird auch das Votum der Studierenden sehr ernst genommen und hat Gewicht.
Dem Vorschlag, dem Aspekt der „Dual Career Couples“ größere Bedeutung beizumessen, folgen wir in der Praxis bereits seit einigen Jahren. Erfreulicherweise haben die Fakultäten bei der Erhöhung des Anteils der mit Frauen besetzten Professorenstellen deutliche Fortschritte erzielt. Zwar liegt die RUB „statisch“ mit 13 Prozent der mit Frauen besetzten Stellen (49 von 378) noch knapp unter dem Landesdurchschnitt von 14 Prozent, aber „dynamisch“ hat sie einen Zuwachs von 22,5 Prozent im Vergleich der Jahre 2006-2007 und damit die höchste Veränderungsrate aller Universitäten in NRW zu verzeichnen. Das Ministerium belohnt diesen Erfolg mit einer Zuweisung aus dem „Vorwegabzug“ des Innovationsfonds (jetzt Strukturfonds genannt) in Höhe von 767.000 Euro, die für weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils an Hochschulprofessuren bestimmt sind.
Wir dürfen auf diesen Erfolg stolz ein, uns aber mit dem nach wie vor völlig unakzeptablen Status quo keinesfalls abfinden. Deshalb möchte das Rektorat das Ziel, jede vierte Professur mit einer Frau zu besetzen, weiter verfolgen und unterstützen. Neben den Mitteln des Landes stehen dafür im Professorinnenprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Fördermittel als Anschubfinanzierung zu Erstberufungen von Frauen auf freie oder für vorgezogene Berufungen für künftig freiwerdende W2/W3-Stellen zur Verfügung.
Internationale Spitzenforscher/innen können unter den üblichen finanziellen Rahmenbedingungen oft nicht gewonnen werden. Die Alexander von Humboldt-Stiftung fördert mit der AvH-Professur die Gewinnung solcher Top-Leute mit bis zu fünf Millionen Euro für fünf Jahre. Die RUB sollte sich auch um diese Exzellenzförderung bemühen.
In Berufungsverfahren spielen aber auch „weiche Faktoren“ eine Rolle. Der Hochschulverband hat soeben (Forschung & Lehre, Heft 5/2008) die „Berufungskultur vor Ort“ untersucht. Die RUB befindet sich in diesem Ranking in der Spitzengruppe der Universitäten, denen „hervorragende Rahmenbedingungen“ attestiert werden. In der Kategorie „Verhandlungsklima“ (in Berufungs- und Bleibeverhandlungen) gehört die RUB zur Spitzengruppe von nur fünf von insgesamt 62 bewerteten Universitäten, denen ein „sehr gutes Verhandlungsklima“ bescheinigt wird. Alle Beteiligten sind aufgerufen dazu beizutragen, dass wir noch besser werden bei der Gewinnung der Besten!



Gerhard Möller, Kanzler der RÚB
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Letzte Änderung: 31.5.2008| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik