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RUBENS 123

1. April 2008


Objektiver Netzwerker



Dr. Matthias Schmidt ist neuer Tierschutzbeauftragter an der RUB


Frösche, Fische, Vögel, Mäuse, Ratten – alles typische Versuchstiere und meist zugleich Lebewesen, die in der Gesellschaft nicht hoch angesehen sind. Dennoch haben sie auch als Versuchstiere ein Recht auf artgerechte Behandlung. Unter anderem darum kümmert sich ein Tierschutzbeauftragter; er berät Wissenschaftler und sorgt für Fortbildungen in Versuchsfragen. Deshalb stehen diese Punkte auch hoch oben auf der Liste des neuen Tierschutzbeauftragten an der Ruhr-Uni, PD Dr. Matthias Schmidt. Der Zoologe löste am 1. Februar 2008 PD Dr. Falko von Stralendorff ab.

Bevor er aber diese Ziele angehen kann, stehen Verwaltungsaufgaben auf dem Programm. „Jeder Versuchsantrag geht über meinen Schreibtisch. Aber ich sage nicht ja oder nein zu einem Antrag, sondern gebe nur eine objektive Stellungnahme ab“, erklärt Schmidt. Das klingt eher zurückhaltend, doch bringt es ihm auch zwei Vorteile: Erstens kann er feststellen, ob die Antragssteller wissen, was sie tun und wie sie es tun müssen, um sie im Zweifelsfall zu beraten. Matthias Schmidt sieht sich als Beobachter von außen, der mit gewisser Distanz zum Thema Unstimmigkeiten im Antrag klären kann. Zweitens sammelt er aufschlussreiche Daten: „Durch die vielen Anträge sehe ich Gemeinsamkeiten in den Versuchen und kann Leute zusammenbringen, die ähnliche Absichten verfolgen“, sagt Schmidt.

Knotenpunkt

Dabei sind die Verwaltungsaufgaben, wie er zugibt, eher ein Pflichtprogramm. Gereizt hat ihn an der Stelle des Tierschutzbeauftragten deren zentrale Funktion. Für den Zoologen stellt sie einen Knotenpunkt dar. Er hofft, durch ihn neben der Beratung auch eine Vernetzung der einzelnen Bereiche vorantreiben zu können. „Ein Tier könnte dann für mehrere Gruppen zur Verfügung stehen“, denkt Schmidt an mögliche Verknüpfungen, „oder womöglich könnten auf bestimmten Gebieten auch alternative Methoden anderer Disziplinen genutzt werden.“
Bei diesem Worten zeichnet sich ein Lächeln in Schmidts Gesicht, der sich sichtlich über die Herausforderung freut. In seinem Kopf steht bereits ein Gerüst für die Umsetzung solcher Methoden: Die gesammelten Vorschläge würde er gerne bündeln und als Kurs anbieten. Auch bietet er sich im Erfolgsfall als Anlauf- und Vermittlungsstelle für weitere Kontakte an.
Als Beispiel für alternative Methoden nennt er die Herzpharmakologie. „Anstatt immer ganze Herzen zu nutzen, könnten in vitro auch Schnitte, wie sie die Neurobiologen anwenden, funktionieren. Die Tierquote würde sinken“, erklärt Schmidt. Die pragmatische Seite lässt er dabei nicht außen vor, denn „natürlich entstehen so auch weniger Kosten und der Tierschutz wird gefördert.“

Ethik

Ebenfalls möchte der neue Tierschutzbeauftragte die Basisausbildung für alle erweitern, die Tierversuche durchführen. Dabei denkt er an den Ausbau des bestehenden Grundkurses zu Haltung, Operation, Narkose etc., einer Gemeinschaftsproduktion mit den Verantwortlichen der zentralen Versuchstierhaltung der Medizin und deren Tierärzten. „Da ich selbst Versuche gemacht habe, liegt mir etwas an der Ausbildung Anderer. Hier möchte ich zu einer positiven Entwicklung beitragen.“
Auch bei der viel diskutierten Ethikfrage hat Matthias Schmidt eine genaue Vorstellung. Er zählt weder zu den Tierversuchsgegnern noch zu den Versuchsbefürwortern. Vielmehr ist er auch hier objektiver Beobachter, denn in seiner Rolle hat er keine ethische Aufgabe, um diese kümmert sich die zuständige Ethikkommission. Auch seine persönliche Meinung ist in der Stellungnahme zum Versuch nicht relevant. Dennoch interessiert sich der Biologe natürlich für diese Frage. „Jeder Mensch muss die ethische Frage mit sich selbst klären. Ich bin der Meinung, dass Versuche nur solange akzeptabel sind, wie eine wissenschaftliche Rechtfertigung besteht.“ Und das ist es, was im Kern vom Tierschutzbeauftragten verlangt wird: Schutz vor nicht artgerechter Haltung, objektive Stellungnahme bei wissenschaftlicher Rechtfertigung.

Aufgaben
Ein Tierschutzbeauftragter berät die Universität, ihre Wissenschaftler und sonstigen Mitarbeiter in allen Tierschutzfragen. Darunter fallen die artgerechte Unterbringung, Versorgung und Pflege sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Leiden, Schmerzen oder Schäden von Versuchstieren. Die Belastung der Tiere im Experiment zu verringern, den Versuchstierbedarf zu senken oder durch alternative Methoden zu ersetzen, sind weitere wichtige Felder. Das Büro des Bochumer Tierschutzbeauftragten Dr. Matthias Schmidt befindet sich in MA 4/56, E-Mail: matthias.schmidt@rub.de.

 







Rafael Rau
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Letzte Änderung: 31.3.2008| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik