Objektiver Netzwerker
Dr. Matthias Schmidt ist neuer Tierschutzbeauftragter
an der RUB
Frösche, Fische, Vögel, Mäuse,
Ratten – alles typische Versuchstiere und meist
zugleich Lebewesen, die in der Gesellschaft nicht hoch
angesehen sind. Dennoch haben sie auch als Versuchstiere
ein Recht auf artgerechte Behandlung. Unter anderem
darum kümmert sich ein Tierschutzbeauftragter;
er berät Wissenschaftler und sorgt für Fortbildungen
in Versuchsfragen. Deshalb stehen diese Punkte auch
hoch oben auf der Liste des neuen Tierschutzbeauftragten
an der Ruhr-Uni, PD Dr. Matthias Schmidt. Der Zoologe
löste am 1. Februar 2008 PD Dr. Falko von Stralendorff
ab.
Bevor er aber diese Ziele angehen kann, stehen Verwaltungsaufgaben
auf dem Programm. „Jeder Versuchsantrag geht über
meinen Schreibtisch. Aber ich sage nicht ja oder nein
zu einem Antrag, sondern gebe nur eine objektive Stellungnahme
ab“, erklärt Schmidt. Das klingt eher zurückhaltend,
doch bringt es ihm auch zwei Vorteile: Erstens kann
er feststellen, ob die Antragssteller wissen, was sie
tun und wie sie es tun müssen, um sie im Zweifelsfall
zu beraten. Matthias Schmidt sieht sich als Beobachter
von außen, der mit gewisser Distanz zum Thema
Unstimmigkeiten im Antrag klären kann. Zweitens
sammelt er aufschlussreiche Daten: „Durch die
vielen Anträge sehe ich Gemeinsamkeiten in den
Versuchen und kann Leute zusammenbringen, die ähnliche
Absichten verfolgen“, sagt Schmidt.
Knotenpunkt
Dabei sind die Verwaltungsaufgaben, wie er zugibt,
eher ein Pflichtprogramm. Gereizt hat ihn an der Stelle
des Tierschutzbeauftragten deren zentrale Funktion.
Für den Zoologen stellt sie einen Knotenpunkt dar.
Er hofft, durch ihn neben der Beratung auch eine Vernetzung
der einzelnen Bereiche vorantreiben zu können.
„Ein Tier könnte dann für mehrere Gruppen
zur Verfügung stehen“, denkt Schmidt an mögliche
Verknüpfungen, „oder womöglich könnten
auf bestimmten Gebieten auch alternative Methoden anderer
Disziplinen genutzt werden.“
Bei diesem Worten zeichnet sich ein Lächeln in
Schmidts Gesicht, der sich sichtlich über die Herausforderung
freut. In seinem Kopf steht bereits ein Gerüst
für die Umsetzung solcher Methoden: Die gesammelten
Vorschläge würde er gerne bündeln und
als Kurs anbieten. Auch bietet er sich im Erfolgsfall
als Anlauf- und Vermittlungsstelle für weitere
Kontakte an.
Als Beispiel für alternative Methoden nennt er
die Herzpharmakologie. „Anstatt immer ganze Herzen
zu nutzen, könnten in vitro auch Schnitte, wie
sie die Neurobiologen anwenden, funktionieren. Die Tierquote
würde sinken“, erklärt Schmidt. Die
pragmatische Seite lässt er dabei nicht außen
vor, denn „natürlich entstehen so auch weniger
Kosten und der Tierschutz wird gefördert.“
Ethik
Ebenfalls möchte der neue Tierschutzbeauftragte
die Basisausbildung für alle erweitern, die Tierversuche
durchführen. Dabei denkt er an den Ausbau des bestehenden
Grundkurses zu Haltung, Operation, Narkose etc., einer
Gemeinschaftsproduktion mit den Verantwortlichen der
zentralen Versuchstierhaltung der Medizin und deren
Tierärzten. „Da ich selbst Versuche gemacht
habe, liegt mir etwas an der Ausbildung Anderer. Hier
möchte ich zu einer positiven Entwicklung beitragen.“
Auch bei der viel diskutierten Ethikfrage hat Matthias
Schmidt eine genaue Vorstellung. Er zählt weder
zu den Tierversuchsgegnern noch zu den Versuchsbefürwortern.
Vielmehr ist er auch hier objektiver Beobachter, denn
in seiner Rolle hat er keine ethische Aufgabe, um diese
kümmert sich die zuständige Ethikkommission.
Auch seine persönliche Meinung ist in der Stellungnahme
zum Versuch nicht relevant. Dennoch interessiert sich
der Biologe natürlich für diese Frage. „Jeder
Mensch muss die ethische Frage mit sich selbst klären.
Ich bin der Meinung, dass Versuche nur solange akzeptabel
sind, wie eine wissenschaftliche Rechtfertigung besteht.“
Und das ist es, was im Kern vom Tierschutzbeauftragten
verlangt wird: Schutz vor nicht artgerechter Haltung,
objektive Stellungnahme bei wissenschaftlicher Rechtfertigung.
Aufgaben
Ein Tierschutzbeauftragter berät die Universität,
ihre Wissenschaftler und sonstigen Mitarbeiter in allen
Tierschutzfragen. Darunter fallen die artgerechte Unterbringung,
Versorgung und Pflege sowie Maßnahmen zur Vermeidung
von Leiden, Schmerzen oder Schäden von Versuchstieren.
Die Belastung der Tiere im Experiment zu verringern,
den Versuchstierbedarf zu senken oder durch alternative
Methoden zu ersetzen, sind weitere wichtige Felder.
Das Büro des Bochumer Tierschutzbeauftragten Dr.
Matthias Schmidt befindet sich in MA 4/56, E-Mail: matthias.schmidt@rub.de.
Rafael
Rau
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