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RUBENS 120

30. November 2007

„Die Universität ist der Star“


Hintergründe zur neuen Verfassung der RUB



Die Ruhr-Universität hat eine neue Verfassung – und mit ihr in Zukunft einen Hochschulrat als Aufsichtsorgan. Vom Hochschulfreiheitsgesetz des Landes zwingend vorgeschrieben, ist der Hochschulrat derzeit in aller Munde. Dass hinter den Änderungen der Grundordnung noch viel mehr steckt und es jetzt nicht nur um Namen geht, erläutert der Jurist Prof. Dr. Martin Burgi im Interview mit Jens Wylkop.

Herr Burgi, Sie waren Vorsitzender der Verfassungskommission, die die neue Grundordnung der Universität erarbeitet hat. Wie lief die Arbeit in der Kommission?
Zunächst zuckt man ja immer zusammen, wenn die Arbeit in einer Kommission auf einen zukommt. Im Nachhinein muss ich aber sagen, dass diese Kommission hervorragend gearbeitet hat. Und es hat großen Spaß gemacht, weil alle Mitglieder sehr viel Engagement und Sachverstand eingebracht haben. Hier herrschte von Anfang an der Geist, aus dem Hochschulfreiheitsgesetz das Beste für die Uni zu machen.

Das Beste für die Uni

Was ist das Beste?
Ich habe dem Ganzen die Überschrift gegeben „Erfolgreiche Autonomie durch Mitgestaltung und Transparenz“. Mitgestaltung heißt, an jeder Stelle, wo dies möglich ist, Mitwirkungsrechte zu erhalten bzw. in Bezug auf den Senat sogar noch auszubauen. Das gilt für alle Ebenen der Universität: im Senat, im Rektorat, in den Fakultäten und in der Fakultätskonferenz. Transparenz bedeutet, dass alle alle informieren müssen, dass Kontrolle wechselseitig möglich ist und dass Rollenklarheit herrscht – daher auch ein externer Hochschulrat, damit es nicht zu Macht- und Einflussvermischungen kommt.

Sie sprechen den Hochschulrat und die Fakultätskonferenz an: Das sind auf den ersten Blick die wichtigsten Neuerungen der Verfassung …
Zunächst muss ich widersprechen: Aus meiner Sicht gibt es drei wesentliche Neuerungen. Als dritte, gleichwertige Änderung sehe ich die stärkeren Befugnisse des Senats. Der Senat hat in Zukunft zum Beispiel einen Vorsitz aus den eigenen Reihen und somit ein Gesicht, er wird nicht mehr vom Rektor geleitet. Den Hochschulrat schreibt das Gesetz zwingend vor. Die einzige Frage, die wir zu entscheiden hatten, war, wie er besetzt sein soll. Nach langen Diskussionen hat sich eine Mehrheit dafür gefunden, hier nur externe Mitglieder zu berufen. Die Fakultätskonferenz ist im Vergleich dazu eher eine kleinere Neuerung: Sie löst die bisherige Dekanekonferenz ab. Begrifflich kommt hier bereits stärker zum Ausdruck, dass es darum geht, die fachlichen Angelegenheiten der Fakultäten gegenüber der Hochschulleitung zu vertreten. Die Fakultätskonferenz hat einen beratenden Charakter. Niemand kennt sich mit den Angelegenheiten der Fakultäten besser aus als deren Mitglieder, sprich Professoren, Mitarbeiter und Studierende.

Welche Aufgaben hat der Senat in Zukunft?
Der Senat wird wichtiger denn je. Er ist nach wie vor das einzige rechtsetzende Organ und beschließt z. B. alle Satzungen. Beim Hochschulentwicklungsplan und bei Zielvereinbarungen lässt sich seine Aufgabe so zusammenfassen: Empfehlung, Stellungnahme, Zustimmung. Er ist zudem das einzige Organ, das unmittelbar von den Universitätsangehörigen gewählt wird, was ihm politisches Gewicht und Stärke gibt. Wenn ich es mit dem Staat vergleiche, so ist der Senat eher der Bundestag, also das Parlament, und die Fakultätskonferenz ist eher der Bundesrat, wo die dezentralen Einheiten der Universität zusammenkommen.

Externes Organ

Erläutern Sie bitte nochmals genauer, warum der neue Hochschulrat nur externe Mitglieder haben wird.
Es gibt viele Argumente dafür und dagegen. Letzten Endes überwiegt die Einschätzung, dass es transparenter ist, zwischen externen und internen Organen der Universität zu trennen. Der Hochschulrat ist ein Aufsichts- und Kontrollorgan, und die Mehrheit war der Auffassung, dass Aufsicht nicht gut von denen ausgeübt werden kann, die sich dann ein Stück weit selbst mit beaufsichtigen müssten.

Können Sie schon sagen, wer dem Hochschulrat angehören soll?
Momentan laufen intensive Gespräche. Ziel ist, in der Senatssitzung am 20.12. den erforderlichen Beschluss zu fassen und die Mitglieder zu benennen. Ich warne übrigens davor, sich hier nur auf Namen zu kaprizieren. Bei aller Wichtigkeit der Diskussionen und Überlegungen zum Hochschulrat darf man nicht übersehen, dass es in den nächsten Jahren vor allem auf uns selbst, auf die Universität ankommt, die Herausforderungen zu meistern. Die Universität ist der Star und nicht der Hochschulrat.

Die neue Verfassung
In seiner Sondersitzung Ende Oktober hat der Senat der Ruhr-Universität eine neue Verfassung verabschiedet. Sie tritt in Kraft, sobald sie in den Amtlichen Bekanntmachungen der RUB veröffentlicht wird. Eine 14-köpfige Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern aller Gruppen der Uni hatte seit Beginn des Jahres die neue Grundordnung im Auftrag des Senats erarbeitet.


 

 


 





jw
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Letzte Änderung: 30.11.2007| Ansprechpartner/in: Inhalt & Technik