„Die Universität ist der Star“
Hintergründe zur neuen Verfassung der RUB
Die Ruhr-Universität hat
eine neue Verfassung – und mit ihr in Zukunft
einen Hochschulrat als Aufsichtsorgan. Vom Hochschulfreiheitsgesetz
des Landes zwingend vorgeschrieben, ist der Hochschulrat
derzeit in aller Munde. Dass hinter den Änderungen
der Grundordnung noch viel mehr steckt und es jetzt
nicht nur um Namen geht, erläutert der Jurist Prof.
Dr. Martin Burgi im Interview mit Jens Wylkop.
Herr Burgi, Sie waren Vorsitzender der Verfassungskommission,
die die neue Grundordnung der Universität erarbeitet
hat. Wie lief die Arbeit in der Kommission?
Zunächst zuckt man ja immer zusammen, wenn die
Arbeit in einer Kommission auf einen zukommt. Im Nachhinein
muss ich aber sagen, dass diese Kommission hervorragend
gearbeitet hat. Und es hat großen Spaß gemacht,
weil alle Mitglieder sehr viel Engagement und Sachverstand
eingebracht haben. Hier herrschte von Anfang an der
Geist, aus dem Hochschulfreiheitsgesetz das Beste für
die Uni zu machen.
Das Beste für die Uni
Was ist das Beste?
Ich habe dem Ganzen die Überschrift gegeben „Erfolgreiche
Autonomie durch Mitgestaltung und Transparenz“.
Mitgestaltung heißt, an jeder Stelle, wo dies
möglich ist, Mitwirkungsrechte zu erhalten bzw.
in Bezug auf den Senat sogar noch auszubauen. Das gilt
für alle Ebenen der Universität: im Senat,
im Rektorat, in den Fakultäten und in der Fakultätskonferenz.
Transparenz bedeutet, dass alle alle informieren müssen,
dass Kontrolle wechselseitig möglich ist und dass
Rollenklarheit herrscht – daher auch ein externer
Hochschulrat, damit es nicht zu Macht- und Einflussvermischungen
kommt.
Sie sprechen den Hochschulrat und die Fakultätskonferenz
an: Das sind auf den ersten Blick die wichtigsten Neuerungen
der Verfassung …
Zunächst muss ich widersprechen: Aus meiner Sicht
gibt es drei wesentliche Neuerungen. Als dritte, gleichwertige
Änderung sehe ich die stärkeren Befugnisse
des Senats. Der Senat hat in Zukunft zum Beispiel einen
Vorsitz aus den eigenen Reihen und somit ein Gesicht,
er wird nicht mehr vom Rektor geleitet. Den Hochschulrat
schreibt das Gesetz zwingend vor. Die einzige Frage,
die wir zu entscheiden hatten, war, wie er besetzt sein
soll. Nach langen Diskussionen hat sich eine Mehrheit
dafür gefunden, hier nur externe Mitglieder zu
berufen. Die Fakultätskonferenz ist im Vergleich
dazu eher eine kleinere Neuerung: Sie löst die
bisherige Dekanekonferenz ab. Begrifflich kommt hier
bereits stärker zum Ausdruck, dass es darum geht,
die fachlichen Angelegenheiten der Fakultäten gegenüber
der Hochschulleitung zu vertreten. Die Fakultätskonferenz
hat einen beratenden Charakter. Niemand kennt sich mit
den Angelegenheiten der Fakultäten besser aus als
deren Mitglieder, sprich Professoren, Mitarbeiter und
Studierende.
Welche Aufgaben hat der Senat in Zukunft?
Der Senat wird wichtiger denn je. Er ist nach wie vor
das einzige rechtsetzende Organ und beschließt
z. B. alle Satzungen. Beim Hochschulentwicklungsplan
und bei Zielvereinbarungen lässt sich seine Aufgabe
so zusammenfassen: Empfehlung, Stellungnahme, Zustimmung.
Er ist zudem das einzige Organ, das unmittelbar von
den Universitätsangehörigen gewählt wird,
was ihm politisches Gewicht und Stärke gibt. Wenn
ich es mit dem Staat vergleiche, so ist der Senat eher
der Bundestag, also das Parlament, und die Fakultätskonferenz
ist eher der Bundesrat, wo die dezentralen Einheiten
der Universität zusammenkommen.
Externes Organ
Erläutern Sie bitte nochmals genauer,
warum der neue Hochschulrat nur externe Mitglieder haben
wird.
Es gibt viele Argumente dafür und dagegen. Letzten
Endes überwiegt die Einschätzung, dass es
transparenter ist, zwischen externen und internen Organen
der Universität zu trennen. Der Hochschulrat ist
ein Aufsichts- und Kontrollorgan, und die Mehrheit war
der Auffassung, dass Aufsicht nicht gut von denen ausgeübt
werden kann, die sich dann ein Stück weit selbst
mit beaufsichtigen müssten.
Können Sie schon sagen, wer dem Hochschulrat
angehören soll?
Momentan laufen intensive Gespräche. Ziel ist,
in der Senatssitzung am 20.12. den erforderlichen Beschluss
zu fassen und die Mitglieder zu benennen. Ich warne
übrigens davor, sich hier nur auf Namen zu kaprizieren.
Bei aller Wichtigkeit der Diskussionen und Überlegungen
zum Hochschulrat darf man nicht übersehen, dass
es in den nächsten Jahren vor allem auf uns selbst,
auf die Universität ankommt, die Herausforderungen
zu meistern. Die Universität ist der Star und nicht
der Hochschulrat.
Die neue Verfassung
In seiner Sondersitzung Ende Oktober hat der Senat der
Ruhr-Universität eine neue Verfassung verabschiedet.
Sie tritt in Kraft, sobald sie in den Amtlichen Bekanntmachungen
der RUB veröffentlicht wird. Eine 14-köpfige
Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern aller Gruppen
der Uni hatte seit Beginn des Jahres die neue Grundordnung
im Auftrag des Senats erarbeitet.
jw
|