Kein Kavaliersdelikt
Wer eine schriftliche Arbeit aus dem WWW kopiert, muss
mit empfindlichen Strafen rechnen
Beim Plagiat erwischt: Eine Studentin der RUB hat ihre
komplette Bachelorarbeit aus dem Internet herunter geladen
und wurde dabei ertappt. Für sie ist das Studium
nun beendet, natürlich ohne Abschluss. Einer anderen
Studentin wurde wegen eines Plagiats nachträglich
das Diplom aberkannt. Zusätzlich gab es eine empfindliche
Geldbuße. Schließlich handelt es sich beim
Plagiat keineswegs um ein Kavaliersdelikt, sondern um
Betrug. Über Plagiate an der Ruhr-Universität
und mögliche Gegenmaßnahmen sprach Arne Dessaul
mit Prof. Dr. Joachim Wiemeyer. Der Katholische Theologe
ist Vorsitzender des Gemeinsamen Prüfungsausschusses
für 2-Fach-B.A./M.A.-Studiengänge und für
den Studiengang Master of Education.
RUBENS: Herr Prof. Wiemeyer, wann
hatten Sie zuletzt mit einem Plagiat zu tun?
Prof. Wiemeyer: Wir hatten im letzten
Wintersemester einen schwerwiegenden Fall an der Fakultät
für Geschichtswissenschaft: Eine Studentin hat ihre
Bachelorarbeit komplett aus dem Internet heruntergeladen.
Der Gemeinsame Prüfungsausschuss hat sie daraufhin
von allen weiteren Prüfungsversuchen ausgeschlossen.
Unser Votum war einstimmig, auch die Studierenden stimmten
zu. Für diese Studentin ist das Studium damit endgültig
beendet. Sie kann auch an keiner anderen deutschen Hochschule
Geschichte studieren.
RUBENS: Wie kamen Sie der Studentin auf
die Schliche?
Prof. Wiemeyer: Sie hatte vorab ihrem
Prüfer bereits einen sehr klaren Themenvorschlag
unterbreitet. Wie sich später herausstellte, hatte
sie schon zu diesem Zeitpunkt die passende Arbeit im Internet
gefunden. Als ihr Prüfer schließlich das Thema
etwas veränderte, suchte sie im Internet nach einer
zusätzlichen Quelle. Ihre Bachelorarbeit war dann
eine Kombination aus zwei heruntergeladenen Arbeiten.
Aber der Prüfer war bereits misstrauisch geworden
und konnte der Betrug mittels Internetrecherche aufdecken.
Eindeutiger Vorsatz
RUBENS: Wie hat diese Studentin
reagiert?
Prof. Wiemeyer: Sie hat sich entschuldigt
und gesagt, dass sie das zum ersten Mal gemacht hat.
Sie hat anschließend offenbar das Urteil akzeptiert,
die Widerspruchsfrist jedenfalls ist abgelaufen. Uns
ist die Entscheidung auch nicht leicht gefallen. Andererseits
lag eindeutig ein Vorsatz vor, weil die Studentin praktisch
mit der bereits heruntergeladen Arbeit in die Sprechstunde
des Professors ging, um dort das Thema durchzudrücken.
RUBENS: Handelt es sich aus Ihrer Sicht
um einen Einzelfall an der Ruhr-Uni?
Prof. Wiemeyer: Genaue Zahlen haben
wir zwar nicht, aber in beinahe allen Fakultäten
gibt es Verdachtsfälle, wobei diese Art des Betrugs
insgesamt eher in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften
zu finden ist. Ich selber hatte es bei zwei Hausarbeiten,
kürzlich wurde auch bei den Wirtschaftswissenschaftlern
ein Plagiat aufgedeckt. Noch schwerwiegender war ein
Fall in der Sozialwissenschaft. Dort wurde einer Studentin
wegen eines Plagiats nachträglich das Diplom aberkannt.
RUBENS: Wie erklären Sie sich diesen Trend?
Ist es einfach die Verlockung, die das Internet mit
sich bringt, wo ganze Abschlussarbeiten sozusagen mundgerecht
auf Copy und Paste warten?
Prof. Wiemeyer: Ich finde es vor allem
sehr erstaunlich, dass Studierende Textpassagen oder
ganze Arbeiten aus dem Internet herunterladen und gleichzeitig
schriftlich versichern, genau dies nicht getan zu haben.
Im Internet gibt es zahlreiche Firmen, die Studierenden
anbieten, ihre Haus- und Abschlussarbeiten ins Netz
zu stellen. Sowohl die Studierenden als auch die Anbieter
dieser Seiten behaupten, damit ausschließlich
eine Plattform anzubieten und keineswegs dem Betrug
Vorschub zu leisten. Aber es wird potenziellen Betrügern
dadurch sehr einfach gemacht. Ich denke, dass viele
Studierende kein Unrechtsbewusstsein haben. Diese Art
des Betrugs beginnt ja schon in der Schule.
Bis zu 50.000 Euro
RUBENS: Welche weiteren Strafen
drohen den Betrügern?
Prof. Wiemeyer: Das neue Hochschulgesetz
sieht vor, dass der Kanzler einer Hochschule in Fällen
von Plagiat – dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit
– Geldbußen von bis zu 50.000 Euro verhängen
kann. In dem oben geschilderten Fall in der Sozialwissenschaft
hat die Ruhr-Uni eine Geldbuße in Höhe von
10.000 Euro verhängt.
RUBENS: Halten Sie das für angemessen?
Prof. Wiemeyer: Das ist ein erheblicher
Betrag. Hinzu kommt ja noch die Tatsache, dass da jemand
drei, vier Jahre vergeblich studiert hat. Demnächst
hätte man dafür zusätzlich noch Studiengebühren
bezahlt.
RUBENS: Wie kann sich die Universität
gegen Betrugsversuche schützen?
Prof. Wiemeyer: Zu unserer Offensive
gegen das Unwesen der Plagiate gehört beispielsweise,
dass erste Fakultäten dazu übergehen, neben
der schriftlichen Fassung auch die Abgabe der Arbeit
in elektronischer Form zu verlangen. Mit Hilfe einer
entsprechenden Software ist es möglich, den eingereichten
Text mit im Internet eingestellten Texten abgleichen
zu lassen und so Betrugsversuche besser zu entdecken.
In den USA ist das gängige Praxis: Da wird jede
schriftliche Arbeit auch elektronisch eingereicht und
zur Überprüfung ins jeweilige Rechenzentrum
weitergeben.
Jeder Dozent kann aber auch selbst versuchen, Betrugsversuche
aufzudecken, auch ohne dass die Arbeit elektronisch
vorliegt. Oft reicht es schon, ein paar einschlägige
Begriffe einer schriftlichen Arbeit in eine Suchmaschine
einzugeben.
Quellen im Internet
Mit dem Thema Plagiat beschäftigt sich auch die
Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Sie lässt einheitliche
Richtlinien zu Kontrolle, Sanktionen etc. erarbeiten.
Der Deutsche Hochschulverband hielt es bereits 2002
in einer Resolution für „dringend geboten“,
dass Universitätsprofessoren sich u. a. mit den
möglichen Quellen für Plagiate im Internet
vertraut machen, um dem Diebstahl geistigen Eigentums
entgegenzuwirken. Ferner sollten sie von Kontrollinstrumenten
Gebrauch machen. Dazu zählt u.a. die Software Turnitin.
Sie vergleicht Passagen einer Arbeit mit Stellen aus
dem Internet. Bei verdächtigen Übereinstimmungen
gibt das Programm ein Signal.
Verlässlichen Zahlen darüber, wie viele Studierende
betrügen, gibt es derzeit nicht, hat kürzlich
der Focus herausgefunden. Laut Unicum machen es jedoch
Internetseiten wie Hausarbeiten.de
sehr einfach, „Copy“ und „Paste“
zu benutzen – auch wenn diese Seite eigentlich
dazu eingerichtet wurde, damit dort Studierende und
Absolventen ihre Arbeiten veröffentlichen können
(über 68.000 sind es zurzeit) und der verantwortliche
Grin Verlag explizit auf die Strafbarkeit des Plagiats
verweist.
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