Der Student
als Kunde
Meinung
Die Diskussion über Studiengebühren
und ihre Verwendung dauert an. Zum Thema erreichte uns
aktuell der folgende Beitrag, den wir in der Rubrik
„Meinung“ abdrucken.
Vom 1. April 2007 an erhebt die RUB Studiengebühren,
von diesem Tag an werden aus den Studierenden Kunden
und aus Univerwaltung und Lehrenden werden Dienstleister.
Wirklich? Und was ändert sich oder muss sich ändern?
Wenn wir über Studiengebühren reden, reden
wir über durchaus beträchtliche Summen. Selbst
wenn man davon ausgeht, dass nur etwa zwei Drittel der
Studierenden die Gebühren entrichten muss, sind
es pro Jahr rund 20 Mio. Euro, die RUB-weit zur Verfügung
stehen. Das klingt für die gesamte Uni mit einem
Jahresetat von knapp 300 Mio. Euro nicht umwerfend;
allerdings entsprechen diese 20 Mio. Euro Studiengebühren
etwa 25 Prozent der sachbezogenen Verwaltungsausgaben
der RUB.
Noch deutlicher wird die Dimension, wenn man sich einzelne
Fakultäten ansieht. So kann (oder soll man besser
sagen muss?) die Juristische Fakultät rund 1,2
Mio. Euro pro Semester an Einnahmen aus Studiengebühren
erwarten. Wie wird diese Summe ausgegeben, wer verwaltet
sie und wie erfolgt die Haushaltskontrolle? Viele offene
Fragen, denn eigentlich sollte niemand erwarten, dass
Mitglieder von Haushaltsausschüssen, die bislang
vor allem Mangel zu verwalten hatten, nun plötzlich
und über Nacht zu kompetenten Finanzmanagern werden.
Das Gleiche gilt auch für die Studierenden, deren
Veto-Recht auf Fakultätsebene ausgeübt und
sinnvoll eingesetzt werden kann und muss.
Nachhaltigkeit verlangen
Vor allem aber muss sich die Diskussion unter den Studierenden
jetzt ganz schnell von dem „Ob“ der Studiengebühren
dem „Wie“ zuwenden. Wenn diejenigen Recht
behalten (und vieles spricht dafür), die das Ohr
an der Landespolitik haben, dann bleiben zwei, vielleicht
drei Jahre des ungewollten und unverhofften Wohlstandes,
um etwas zu ändern. Bis dahin, so vermutet man,
werden die Landeszuschüsse weiterhin so gekürzt,
dass vielleicht der Status Quo von 2002 erreicht wird,
allerdings dann inklusive der Studiengebühren.
Bereits jetzt sind beispielsweise die Etats der einzelnen
Lehrstühle seit diesem Zeitpunkt um rund 40 Prozent
reduziert worden. Änderungen, finanziert durch
Studiengebühren, müssen daher wohlbedacht
und auf ihre Nachhaltigkeit hin überprüft
werden. So kann es durchaus Sinn machen, neue, besser
gepolsterte Stühle für die Bibliothek zu beschaffen;
vielleicht sollte man aber auch einmal darüber
nachdenken, wie die didaktischen und inhaltlichen Grundbedingungen
eines Studiums geändert werden können. Denn
in vielen Fachgebieten hinken wir in der Lehre didaktisch
und inhaltlich um Meilen hinter ausländischen Standards
hinterher – trotz Exzellenzinitiative.
Zudem bleiben bei uns viel zu viele Studierende auf
der Strecke und opfern damit Lebenszeit und häufig
auch Nerven (und meist nicht nur ihre eigenen) und vergeuden
staatliche und ab April eben auch studentische Mittel.
Die Verantwortlichkeiten hierfür müssen endlich
festgelegt, Zielvereinbarungen zwischen Studierenden
und Lehrenden geschlossen werden. Wer ein Auto kauft,
erwartet nicht nur beim Kaufabschluss ein schönes,
prächtiges Gefährt, sondern es soll auch möglichst
lange halten. Im gewerblichen Verkehr kennt man dazu
Garantiebestimmungen – und an der Universität?
Qualitätsstandards
Im Moment scheint noch vielen vollkommen unklar zu
sein, wie sich der Funktionswandel vom Studenten als
staatlich subventionierten Almosenempfänger zum
entsprechend anspruchsvollen Kunden vollziehen soll.
Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung,
wie sie heutzutage in jedem guten Unternehmen selbstverständlich
sind und daher auch an einer Universität sein sollten,
erfordern erst einmal die Festlegung von Qualitätsstandards
– und da liegt in vielen Fachgebieten manches
im Argen oder ist umstritten. Ist gute Lehre die, die
die wenigsten Durchfallquoten produziert? Oder die,
bei der die Studierenden mit einem Lächeln im Gesicht
den Hörsaal verlassen? Oder hat auch und gerade
universitäre Ausbildung etwas mit späterem
Erfolg im Beruf zu tun? Fragen, die bislang zu selten
ernsthaft gestellt und noch seltener beantwortet wurden.
Warum nicht einen Teil der Studiengebühren für
(wirkliche, extern durchgeführte) Evaluation ausgeben?
Warum nicht für eine Langzeitstudie zum Erfolg
oder Misserfolg der RUB-Absolventen?
Auch die Studierendenselbstverwaltung muss vor dem Hintergrund
dieser Entwicklungen an Bedeutung gewinnen. Sicherlich,
der Asta selbst wird mit der Verwendung der Studiengebühren
unmittelbar nichts zu tun haben. Aber Studentenparlament
und Asta haben die Möglichkeit und auch die Pflicht,
fakultätsübergreifende Strategien zu entwickeln
und die Studierenden in den Fakultätsgremien entsprechend
zu unterstützen.
Dies setzt eine breite, repräsentative Basis der
Studierendenvertretung voraus. Mit Wahlbeteiligungen
von zehn Prozent ist eine solche nicht gewährleistet.
Hier kann man fragen, ob in der Vergangenheit alles
getan wurde, um diesem Manko abzuhelfen. Warum erfolgt
beispielsweise kein Aufruf des Rektors, sich an den
Wahlen zu beteiligen? Wenn man Politik und Demokratie
ernst nehmen will, dann muss man auch hier vielleicht
andere Wege gehen. Warum gibt es keine schriftlichen
Wahlbenachrichtigungen für die Studierenden, mit
Wahlkarten und der Möglichkeit der Briefwahl? Bislang,
so könnte man einwenden, war dies auf dem demokratischen
Spielplatz RUB nicht nötig. Nun aber ist aus dem
Spielplatz ein Unternehmen geworden, in dem die Studierenden
gleichermaßen Kunden und Vorstandsmitglieder sind.
Es wird Zeit, dass dies alle begreifen!
Prof.
Dr. Thomas Feltes, Lehrstuhl für Kriminologie
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